Gemeinderat,
49. Sitzung vom 24.06.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 71 von 89
an Volkshochschulen Musik lernen könnte, ist nicht
weiter ernst zu nehmen. Es geht darum, dass es zu wenig Plätze, zu wenig
Schulen und zu wenig Chancen für die Jugendlichen und Kinder oder jungen
Erwachsenen gibt, ein Musikinstrument zu lernen. Es ist völlig unverständlich,
dass die SPÖ, die Mehrheitsfraktion des Hauses seit 2005, also in dieser
Legislaturperiode, insgesamt 23 Anträge der Oppositionsparteien abgelehnt hat.
Heute haben Sie die Chance, vier weitere Anträge abzulehnen oder ihnen
zuzustimmen. Ich würde meinen, Sie sollten zustimmen, um diesen ärgerlichen
Zustand im Interesse der Stadt und der Zukunft unserer Jugend endlich zu
beenden! (Beifall bei der ÖVP.) Ich darf daher einen gemeinsamen
Beschlussantrag mit Gerald Ebinger von der FPÖ einbringen:
„Der amtsführende Stadtrat für Bildung, Jugend,
Information und Sport möge zum Ausbau des Wiener Musikschulwesens folgende
Maßnahmen setzen:
Die Ausarbeitung eines eigenen Musikschulgesetzes, um
verbindliche Qualitätsstandards für Musikschulen sowie Anstellungserfordernisse
und Mindestqualifikationen für Lehrpersonal zu schaffen, die Errichtung eines
bedarfgerechten Netzes an Musikschulen und dazugehörigen Außenstellen in jedem
Wiener Bezirk bis Ende 2010, Einstellung von zusätzlichem Lehrpersonal an den
Musikschulen und ausreichende Subventionierung privater Musikschulen durch die
Gemeinde, um eine flächendeckende Versorgung, sowohl der Standorte als auch der
Ausbildungsplätze, sicherzustellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages
an den Ausschuss der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport
verlangt.“ (Beifall bei der ÖVP.)
Kurz zu den Anträgen, die Kollegin Marie Ringler
vorgetragen hat: Wir werden alle Anträge, die sie eingebracht hat,
unterstützen, auch wenn es in dem einen oder anderen Fall gewisse Bedenken
gibt.
Wir meinen, es sei zu wenig, die Zahl der
Musikschulplätze zu verdoppeln, aber ein erster Schritt wäre es immerhin.
Es ist auch nicht ganz klar, wie die Integration
neuer Medien gedacht ist. Neue Medien sind an sich etwas anderes, als das,
wovon wir hier sprechen, aber auch hier wollen wir großzügig sein und das
unterstützen. Wir fragen uns aber, warum es nicht möglich war, einen
gemeinsamen Antrag aller Oppositionsparteien auf die Beine zu stellen, weil es
um eine Sachfrage und nicht um ideologische Fragen geht. Ich halte es für etwas
schade, um nicht lächerlich zu sagen, dass bei dieser Sachfrage nicht alle drei
Parteien gemeinsam vorgegangen sind.
Aber offenbar ist das in der grünen Innenwelt
begründet, weil auch unser Angebot, bei dem Antrag Open Source mit auf den
Antrag zu gehen, um das zu unterstützen, mit dem Hinweis „Rot-grünes Projekt, bitte
nicht!" abgelehnt wurde. Das ist nicht zu verstehen, aber zu akzeptieren. (Beifall bei der ÖVP.)
In dem Sinne ersuche ich Sie, dem Antrag auf
Zuweisung, den wir eingebracht haben, zuzustimmen. Es ist der 24., 25., 26.
oder 27., je nach Zählweise, in dieser Legislaturperiode. Sie wären gut
beraten, endlich die Blockade aufzugeben! (Beifall
bei der ÖVP.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächster am Wort ist Herr GR Dr Stürzenbecher.
GR Dr Kurt Stürzenbecher
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages
und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau
Berichterstatterin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Werte Kolleginnen und
Kollegen!
Im Gegensatz zu meinen Vorrednern möchte ich auch zum
Akt, also zur Sache reden und noch einmal in Erinnerung rufen, dass es hier um
einen Kollektivvertrag geht, der die Situation bei den Musikschulen weiter
verbessern und auch das Angebot erweitern wird. Wie Sie vielleicht wissen, hat
der Rechnungshof seinerzeit, im Jahr 2004, kritisiert, dass die
fortbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an den Musikschulen und der Singschule
eine Lehrverpflichtung von rund 23 Wochenstunden haben, dies eher an der
unteren Bandbreite im Vergleich zu anderen Bundesländern angesiedelt ist und
deshalb eine Anhebung der Lehrverpflichtung empfohlen hat, um mit den
Ressourcen besser umzugehen. Es ist durchaus so, dass es ein Anliegen des
Rechnungshofes war, dem man eine Berechtigung nicht vollkommen absprechen
konnte. Deshalb hat dann der Magistrat auch Verhandlungen mit der Gewerkschaft
Kunst, Medien, Sport und freie Berufe aufgenommen und konnte nach intensiven
Verhandlungen ein einvernehmliches Ergebnis erzielen, wobei auch die Vertreter
des Betriebsrates selbstverständlich teilgenommen haben. Es ist jetzt
vorgesehen, dass die Lehrverpflichtung für neue Dienstverhältnisse von 23 auf
27 Wochenstunden angehoben wird.
Ich kann, obwohl ich grundsätzlich für die
klassenlose Gesellschaft bin, hier der Kollegin Ringler, die sagt, eine
Zwei-Klassen-Lösung sei schlecht, sagen: Was heißt das? Das würde bedeuten,
dass alle schon seit vielleicht 20, 30 Jahren im Dienst stehenden Lehrerinnen
und Lehrer auch in die neue Regelung fallen würden. Das ist erstens technisch
nicht möglich, weil ein wesentlicher Teil der neuen Regelung ist, dass die
Einstiegsgehälter erhöht werden und diejenigen ihre Einstiegsgehälter vor 20,
30 Jahren gehabt haben. Zweitens, glaube ich, wären die damit nicht zufrieden
und eine einvernehmliche Lösung schwer herstellbar. Es ist grundsätzlich so,
dass bei Verhandlungen dieser Art, wenn ein neues Schema kommt, dies in aller
Regel und weitgehend für die Neuen gilt und dass die Alten eher in ihrem System
bleiben. Dann gibt es in anderen Systemen manchmal auch Möglichkeiten zu
rotieren und so weiter. Aber Faktum ist, dass das die wirklich übliche
Vorgangsweise ist und dass die Bediensteten, also die Lehrerinnen und Lehrer,
protestieren und nicht zustimmen würden, wenn hier mit Zwang eine
Einheitlichkeit herbeigeführt werden würde. Also das ist durchaus die richtige
Vorgangsweise gewesen. So hat man auch das Einvernehmen erzielen können und
dann auch Verbesserungen erreicht.
Es ist eine Differenzierung der
Abfertigungshöhe
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