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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 24.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 89

 

an Volkshochschulen Musik lernen könnte, ist nicht weiter ernst zu nehmen. Es geht darum, dass es zu wenig Plätze, zu wenig Schulen und zu wenig Chancen für die Jugendlichen und Kinder oder jungen Erwachsenen gibt, ein Musikinstrument zu lernen. Es ist völlig unverständlich, dass die SPÖ, die Mehrheitsfraktion des Hauses seit 2005, also in dieser Legislaturperiode, insgesamt 23 Anträge der Oppositionsparteien abgelehnt hat. Heute haben Sie die Chance, vier weitere Anträge abzulehnen oder ihnen zuzustimmen. Ich würde meinen, Sie sollten zustimmen, um diesen ärgerlichen Zustand im Interesse der Stadt und der Zukunft unserer Jugend endlich zu beenden! (Beifall bei der ÖVP.) Ich darf daher einen gemeinsamen Beschlussantrag mit Gerald Ebinger von der FPÖ einbringen:

 

„Der amtsführende Stadtrat für Bildung, Jugend, Information und Sport möge zum Ausbau des Wiener Musikschulwesens folgende Maßnahmen setzen:

 

Die Ausarbeitung eines eigenen Musikschulgesetzes, um verbindliche Qualitätsstandards für Musikschulen sowie Anstellungserfordernisse und Mindestqualifikationen für Lehrpersonal zu schaffen, die Errichtung eines bedarfgerechten Netzes an Musikschulen und dazugehörigen Außenstellen in jedem Wiener Bezirk bis Ende 2010, Einstellung von zusätzlichem Lehrpersonal an den Musikschulen und ausreichende Subventionierung privater Musikschulen durch die Gemeinde, um eine flächendeckende Versorgung, sowohl der Standorte als auch der Ausbildungsplätze, sicherzustellen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport verlangt.“ (Beifall bei der ÖVP.)

 

Kurz zu den Anträgen, die Kollegin Marie Ringler vorgetragen hat: Wir werden alle Anträge, die sie eingebracht hat, unterstützen, auch wenn es in dem einen oder anderen Fall gewisse Bedenken gibt.

 

Wir meinen, es sei zu wenig, die Zahl der Musikschulplätze zu verdoppeln, aber ein erster Schritt wäre es immerhin.

 

Es ist auch nicht ganz klar, wie die Integration neuer Medien gedacht ist. Neue Medien sind an sich etwas anderes, als das, wovon wir hier sprechen, aber auch hier wollen wir großzügig sein und das unterstützen. Wir fragen uns aber, warum es nicht möglich war, einen gemeinsamen Antrag aller Oppositionsparteien auf die Beine zu stellen, weil es um eine Sachfrage und nicht um ideologische Fragen geht. Ich halte es für etwas schade, um nicht lächerlich zu sagen, dass bei dieser Sachfrage nicht alle drei Parteien gemeinsam vorgegangen sind.

 

Aber offenbar ist das in der grünen Innenwelt begründet, weil auch unser Angebot, bei dem Antrag Open Source mit auf den Antrag zu gehen, um das zu unterstützen, mit dem Hinweis „Rot-grünes Projekt, bitte nicht!" abgelehnt wurde. Das ist nicht zu verstehen, aber zu akzeptieren. (Beifall bei der ÖVP.)

 

In dem Sinne ersuche ich Sie, dem Antrag auf Zuweisung, den wir eingebracht haben, zuzustimmen. Es ist der 24., 25., 26. oder 27., je nach Zählweise, in dieser Legislaturperiode. Sie wären gut beraten, endlich die Blockade aufzugeben! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächster am Wort ist Herr GR Dr Stürzenbecher.

 

GR Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Im Gegensatz zu meinen Vorrednern möchte ich auch zum Akt, also zur Sache reden und noch einmal in Erinnerung rufen, dass es hier um einen Kollektivvertrag geht, der die Situation bei den Musikschulen weiter verbessern und auch das Angebot erweitern wird. Wie Sie vielleicht wissen, hat der Rechnungshof seinerzeit, im Jahr 2004, kritisiert, dass die fortbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an den Musikschulen und der Singschule eine Lehrverpflichtung von rund 23 Wochenstunden haben, dies eher an der unteren Bandbreite im Vergleich zu anderen Bundesländern angesiedelt ist und deshalb eine Anhebung der Lehrverpflichtung empfohlen hat, um mit den Ressourcen besser umzugehen. Es ist durchaus so, dass es ein Anliegen des Rechnungshofes war, dem man eine Berechtigung nicht vollkommen absprechen konnte. Deshalb hat dann der Magistrat auch Verhandlungen mit der Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport und freie Berufe aufgenommen und konnte nach intensiven Verhandlungen ein einvernehmliches Ergebnis erzielen, wobei auch die Vertreter des Betriebsrates selbstverständlich teilgenommen haben. Es ist jetzt vorgesehen, dass die Lehrverpflichtung für neue Dienstverhältnisse von 23 auf 27 Wochenstunden angehoben wird.

 

Ich kann, obwohl ich grundsätzlich für die klassenlose Gesellschaft bin, hier der Kollegin Ringler, die sagt, eine Zwei-Klassen-Lösung sei schlecht, sagen: Was heißt das? Das würde bedeuten, dass alle schon seit vielleicht 20, 30 Jahren im Dienst stehenden Lehrerinnen und Lehrer auch in die neue Regelung fallen würden. Das ist erstens technisch nicht möglich, weil ein wesentlicher Teil der neuen Regelung ist, dass die Einstiegsgehälter erhöht werden und diejenigen ihre Einstiegsgehälter vor 20, 30 Jahren gehabt haben. Zweitens, glaube ich, wären die damit nicht zufrieden und eine einvernehmliche Lösung schwer herstellbar. Es ist grundsätzlich so, dass bei Verhandlungen dieser Art, wenn ein neues Schema kommt, dies in aller Regel und weitgehend für die Neuen gilt und dass die Alten eher in ihrem System bleiben. Dann gibt es in anderen Systemen manchmal auch Möglichkeiten zu rotieren und so weiter. Aber Faktum ist, dass das die wirklich übliche Vorgangsweise ist und dass die Bediensteten, also die Lehrerinnen und Lehrer, protestieren und nicht zustimmen würden, wenn hier mit Zwang eine Einheitlichkeit herbeigeführt werden würde. Also das ist durchaus die richtige Vorgangsweise gewesen. So hat man auch das Einvernehmen erzielen können und dann auch Verbesserungen erreicht.

 

Es ist eine Differenzierung der Abfertigungshöhe

 

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