Gemeinderat,
51. Sitzung vom 24.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 83
den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau
und Stadterneuerung gerichtet. (Wie aus dem Rechnungsabschluss der Stadt
Wien hervorgeht, hat die Stadt Wien für Bauaufsichtsorgane mehr als sieben
Millionen Euro ausgegeben. Welche konkreten Aufgaben haben diese
Bauaufsichtsorgane?)
Bitte, Herr Vizebürgermeister.
VBgm Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau GRin Frank, in Beantwortung Ihrer Anfrage über die konkreten
Aufgaben der Bauaufsichtsorgane möchte ich Ihnen mitteilen, dass diese
Bauaufsichtsorgane im Wesentlichen die Sanierungsgruppen des Wohnfonds Wien
sind. Es handelt sich dabei in etwa um 50 Personen, die ein sehr breites
Aufgabengebiet haben, sich vor allem um die Sanierungsbereiche der Stadt Wien
kümmern. In diese Leistungen der Sachverständigen fallen im Wesentlichen die
verschiedenen Bereiche der Förderungsverfahren. Das sind im Konkreten die Beratung
der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen
über die Förderungsmöglichkeiten gemäß WWFSG sowie die Prüfung der
Förderungsanträge bezüglich Förderungsvoraussetzungen, aber auch die Empfehlung
der Objekte zur Förderung beziehungsweise Ablehnung der Anträge.
Weiters ist ein besonderer Schwerpunkt dieser Bauaufsichtsorgane die
begleitende Kontrolle während der Bauführung. Das sind im Wesentlichen drei
große Bereiche. Das ist zum Ersten der Baufortschritt, zum Zweiten der Einsatz
der Förderungsmittel, die wir sehr genau prüfen – und zwar zweckentsprechend
und wirtschaftlich –, und zum Dritten die Einhaltung der der Zusicherung
zugrunde liegenden Pläne. Es ist uns ganz wichtig, dass es hier auch durch
Experten eine laufende Kontrolle zwischen Theorie und Praxis gibt und dass wir
auch laufend kontrollieren, welche Pläne eingereicht worden sind und welchen
Niederschlag das in den konkreten sanierten Projekten findet.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Bauaufsichtsorgane ist es, die
Anforderung von Landesdarlehen beziehungsweise nichtrückzahlbaren Zuschüssen
beziehungsweise Beiträgen zu überprüfen, aber auch die Feststellung der
ordnungsgemäßen Durchführung der förderungsrechtlich relevanten Maßnahmen.
Ein Themenbereich, der dann vor allem auch beim Abschluss der
Sanierungsvorhaben wichtig ist, ist die Vornahme der förderungsrechtlichen
Endabrechnung, wenn wir also überprüfen, ob das Projekt auch entsprechend den
Förderrichtlinien abgerechnet wurde.
Das sind im Wesentlichen die großen Themenschwerpunkte der
Bauaufsichtsorgane, die im Rahmen der Sanierungsgruppen des Wohnfonds Wien
zusammengefasst sind.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. – Die
1. Zusatzfrage wird von Frau GRin Frank gestellt. – Bitte.
GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Danke für die Beantwortung. Ich möchte mich jetzt auf jenen Punkt
stützen, wo es um die begleitende Kontrolle der Bauführung geht. Sie haben da
angesprochen, wie die Fördermittel verwendet werden, beziehungsweise die
Einhaltung der Pläne und den Baufortschritt.
Es ist ja so, dass vielfach Projekte den Leuten vorgelegt werden, Pläne
vorgelegt werden, die Realität aber dann anders aussieht. Das heißt, die Leute
bekommen dann Wohnobjekte, die sie sich so nicht vorgestellt haben, weil
einfach Kürzungen vorgenommen wurden. Es ist auch so, dass mit dem
Baufortschritt und der Kostenexplosion dann manchmal Abspeckungen – sage ich
jetzt einmal – gemacht werden, wie zum Beispiel: Fall „9 ist 12" wurde dann
zu „9 ist 11". Wir kennen die ganze Firmenkonstellation – das war ja noch
vor Ihrer Zeit, aber trotzdem. Das wurde zurückgenommen, weil einfach alles
viel zu teuer war und die Kosten überbordend waren.
Meine Frage an Sie: Wie weit ist es jetzt bereits im Vorfeld, also auch
bei der Planung beziehungsweise dann, sobald man merkt, die Kosten gehen sich
überhaupt nicht mehr aus, da muss man reduzieren, mit der Hinweispflicht dieser
Bauaufsichtsorgane, dass diese rechtzeitig so quasi die Bremse ziehen? Was
passiert da?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr
Vizebürgermeister.
VBgm Dr Michael Ludwig: Wir müssen im Wesentlichen zwei
große Bereiche unterscheiden, die allerdings beide auch vom Wohnfonds Wien
begleitet werden. Das ist zum Ersten die Sanierung. Hier sind vor allem die
Bauaufsichtsorgane, die ich jetzt beschrieben habe, tätig. Das sind die
Sanierungsgruppen im Wohnfonds Wien, wo wir sehr genau überprüfen, ob die
Sanierungsschritte und Sanierungsmaßnahmen, die wir auf Grund der Bestimmungen
des WWFSG vergeben, in der Sanierung umgesetzt werden. Das ist, wenn man so
will, ein großer Aufgabenbereich.
Aus Ihrer Zusatzfrage höre ich heraus, dass Sie sich vor allem auch für
den Neubau interessieren. Das ist, wenn man so will, der zweite große Teil, der
im Wohnfonds Wien begleitet wird, wo es beginnend vom Grundstücksmanagement bis
hin zur Bauausführung begleitende Maßnahmen gibt.
Ich habe auch angekündigt, nicht nur als Wohnbaustadtrat, sondern auch
als Präsident des Wohnfonds Wien, dass wir hier stärker kontrollieren werden,
ob es Differenzen zwischen der Einreichung eines Projektes – Projekte, die bei
den Bauträgerwettbewerben den Zuschlag bekommen haben – und der Bauausführung
gibt, weil ich auch den Eindruck gehabt habe, dass es bei einzelnen Projekten –
ich will da nicht generalisieren –, bei einigen wenigen Projekten eine
Differenz zwischen dem eingereichten Projektentwurf und der Bauausführung gibt.
Das werde ich nicht akzeptieren, insbesondere dann, wenn das auf Kosten von
Qualitäten der Bauausführung geht, die uns sehr wichtig und auch bedeutend vor
allem für die Mieterinnen und Mieter sind und sehr oft auch dazu führen, dass
sich die Mieter speziell für ein Wohnprojekt entscheiden.
Ich denke dabei etwa an Qualitäten im grünen
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