Gemeinderat,
51. Sitzung vom 24.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 83
auch in der Arbeitsgruppe, wie sie wissen, wo alle Fraktionen
mitgewirkt haben. Es war uns gemeinsam ja ein Anliegen, dass wir den
Intentionen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans auch im Rahmen der
Bauordnung stärker zum Durchbruch verhelfen.
Ich bin sehr froh, dass es da auch eine sehr enge Kooperation mit
meinem Amtskollegen Rudi Schicker gibt, weil wir mit der Bauordnung auch die
Intentionen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes durchsetzen wollen und
weil wir auch eine Verschärfung – wenn man so will – in der Durchführung des
§ 69 gewählt haben. Es war mir dabei sehr wichtig, dass wir immer die
Bezirke, die Bezirksvertretungen, die Intentionen und die Wünsche, die aus den
Bezirken kommen, die ja sehr nahe an den einzelnen Objekten liegen,
berücksichtigen und versuchen, gemeinsam Lösungen zu finden.
Nach den ersten Monaten – es sind ja erst einige wenige Monate, in
denen die neue Regelung zum Tragen kommt – können wir sagen, dass in den
meisten Projekten diese Verschärfung dazu geführt hat, dass die Bauwerber
stärker argumentieren müssen, warum sie einen solchen § 69 überhaupt
ansprechen wollen.
Ich habe auch den Eindruck, dass die Bezirksvertretungen und die
Bezirksbauausschüsse sich noch intensiver auch mit Einzel- und
Ausnahmeregelungen befassen. Das heißt, dass das, was wir gemeinsam erreichen
wollten, nämlich eine stärkere Bewusstmachung, wirklich nur in ganz besonderen
Ausnahmefällen zutreffen kann und Platz greift und dass es hier in enger
Kooperation zwischen Stadtplanung, Wohnbauressort und den Bezirksvertretungen
möglich ist, auch Wünsche von Bauwerbern, Bauträgern zu berücksichtigen. Im
Wesentlichen ist im Vordergrund immer das Interesse der Menschen zu sehen, vor
allem auch das Interesse der Anrainerinnen und Anrainer. Das ist mir auch
persönlich ganz besonders wichtig.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Wir kommen nun zur
4. Zusatzfrage. Sie wird von Frau GRin Frank gestellt. – Bitte.
GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Es freut mich zu hören, dass die Kooperation zwischen Ihnen und Herrn StR
Schicker im Bezug auf den Flächenwidmungsplan und die Bebauung als solche
besser funktioniert. Wir kennen alle die Fälle, wo die Flächenwidmungspläne
eine deutlich andere Sprache als die tatsächliche Verbauung sprechen. Wenn sich
hier etwas tut, nehmen wir das sehr positiv zur Kenntnis.
Ich möchte noch einmal zu meiner ursprünglichen Anfrage zurückkehren.
Es passiert relativ häufig – es gibt darüber schon sehr viele
Kontrollamtsberichte und Rechnungshofberichte –, dass dann, wenn Neubauvorhaben
fertiggestellt sind und nach einem Jahr die Mängellisten dann erstellt werden –
es gibt ja Garantieleistungen der einzelnen Firmen –, diese nicht nachdrücklich
behandelt werden. Das bedeutet, dass hier Schäden eingetreten sind, die über
Jahre gezogen werden, damit die Firmen aus der Garantiepflicht herausfallen.
Letztlich bleiben dann die Stadt Wien, respektive die Mieter, Mieterinnen
übrig, die dann vielleicht für anfallende Kosten aus solchen Schäden zur
Verantwortung gezogen werden oder diese tragen müssen.
Was werden Sie jetzt unternehmen, Herr Stadtrat, oder inwieweit können
Sie da überhaupt Einfluss nehmen, dass künftig solche Schäden auch wirklich
innerhalb der Garantieleistung abgearbeitet werden und nicht zulasten der
Bewohner gehen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr
Vizebürgermeister.
VBgm Dr Michael Ludwig: Im Wesentlichen handelt es sich
in den meisten Fällen, die Sie ansprechen, um zivilrechtliche Verfahren
zwischen den Mietern und den jeweiligen Bauträgern. Wir sind ja als Stadt Wien
im Wesentlichen als Förderungsgeber in diesen Gesamtbereich eingebunden.
Was mir aber in dem Zusammenhang schon sehr wichtig ist, ist, dass wir
das System, das wir aufgebaut haben, diese sehr enge Kooperation mit
Bauträgern, vor allem auch mit gemeinnützigen Bauträgern dahin gehend auch
ausbauen, dass wir auf Basis der Wohnzufriedenheit der Mieterinnen und Mieter
uns auch sehr genau anschauen, welche Bauträger eine noch höhere Zustimmung
haben als andere, wenn man so will.
Ich bin jetzt gerade dabei, auch statistisches Material
zusammenzustellen, um zu schauen, wie die Zustimmung der Mieterinnen und Mieter
zu einzelnen Wohnobjekten ist, in welcher Relation das zu den finanziellen
Aufwendungen steht, die wir auch als Stadt Wien bringen. Das heißt, welche
Differenzen, welche Unterschiede gibt es in einzelnen Projekten, die von
verschiedenen Bauträgern hergestellt werden? Daraus werde ich natürlich auch
meine Konsequenzen ableiten.
Ich sehe das nicht nur im finanziellen, materiellen Bereich, sondern
ich möchte mich da ganz stark auch mit der Wohnzufriedenheit der Mieterinnen
und Mieter befassen. Das ist ja auch der Grund dafür, dass ich als
4. Säule bei den Bauträgerwettbewerben die soziale Nachhaltigkeit neben
der Qualität der Architektur, ökologischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten
neu eingeführt habe. Daher werde ich auch im Rahmen der Wohnbauforschung mir
diesen Teil ganz besonders gut anschauen und auch entsprechende Konsequenzen
daraus ableiten.
Auch diesbezüglich wissen die Wohnbauträger, dass sie da in mir eine
starke Kontrollinstitution zu erwarten haben und dass ich, wie gesagt, nicht nur
auf die finanziell wirtschaftliche Abwicklung achte, sondern dass mir die
Wohnzufriedenheit der Mieterinnen und Mieter da sehr, sehr wichtig ist.
Das wird sich nicht nur auf den Termin des Einzugs
beschränken, wenn man das Gefühl hat, man übernimmt eine neue Wohnung, man ist
mit allem zufrieden, sondern ich werde mir auch sehr genau anschauen, wie die
Wohnzufriedenheit nach einer mittelfristigen Phase aussieht, also wenn die
Mieterinnen und Mieter dann auch schon in der Lage waren, neben ihrem Wohnraum
auch mit den grünen Freiflächen umzugehen, mit den Gemeinschaftsräumen
umzugehen und vieles andere mehr. Dann hört man schon auch heraus von den
Mieterinnen
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