Gemeinderat,
51. Sitzung vom 24.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 83
Glaubensgemeinschaft eine dementsprechende Ausbildung auch für
ReligionslehrerInnen ermöglicht. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN. -
GR Mag Wolfgang Jung: Das Wahlergebnis werden Sie verstehen, Herr
Kollege!)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zum Wort ist niemand
mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat auf
das Schlusswort verzichtet.
Wir kommen daher zur Abstimmung über die Postnummer 2. - Wer diesem
Geschäftsstück zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies wird von
ÖVP, SPÖ und GRÜNEN unterstützt und hat die ausreichende Mehrheit.
Es gelangt nunmehr die Postnummer 6 der Tagesordnung zur Verhandlung.
Sie betrifft die Änderung der Dienstvorschrift für Aushilfs- und
Saisonbedienstete 1997. Zum Wort ist niemand gemeldet, daher kommen wir zur
Abstimmung. - Wer diesem Geschäftsstück die Zustimmung gibt, bitte ich um ein
Zeichen mit der Hand. - Dies wird von ÖVP, FPÖ und SPÖ unterstützt und hat die
ausreichende Mehrheit.
Es gelangt jetzt die Postnummer 9 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie
betrifft eine Subvention an die Liga für emanzipatorische
Entwicklungszusammenarbeit. Zum Wort ist niemand gemeldet, wir kommen daher zur
Abstimmung. - Wer dieser Postnummer zustimmt, bitte ich um Zeichen mit der
Hand. - ÖVP, SPÖ und GRÜNE unterstützten dies, damit ist die ausreichende
Mehrheit gegeben.
Es gelangt nunmehr die Postnummer 10 der Tagesordnung zur Verhandlung.
Sie betrifft eine Subvention an die Volkshilfe Österreich. Auch hier ist
niemand zum Wort gemeldet, und wir kommen zur Abstimmung. - Wer dieser
Postnummer zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies wird von
ÖVP, SPÖ und GRÜNEN unterstützt und ist damit ausreichend unterstützt.
Es gelangt jetzt die Postnummer 11 der Tagesordnung zur Verhandlung.
Sie betrifft die Änderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt
Wien. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Dr Stürzenbecher, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter GR Dr Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um
Zustimmung zum vorliegenden Geschäftsstück.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich eröffne die Debatte.
Zu Wort gemeldet ist ... (Widerspruch bei SPÖ und GRÜNEN.) Auf die
Wortmeldung wurde verzichtet.
Wir kommen daher zur Abstimmung über die Postnummer 11. - Wer
diesem Geschäftsstück zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies
wird von ÖVP, FPÖ und SPÖ unterstützt und hat die ausreichende Mehrheit.
Es gelangt nunmehr die Postnummer 12 der Tagesordnung zur Verhandlung.
Sie betrifft die Änderung der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt
Wien. Hier ist niemand zum Wort gemeldet, daher kommen wir zur Abstimmung. -
Wer der Postnummer 12 zustimmt, bitte ich um Zeichen mit der Hand. - Dies wird
von ÖVP, SPÖ und GRÜNEN unterstützt und hat die ausreichende Mehrheit.
Damit ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung behandelt worden.
Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass der von den GRen Dr Sigrid Pilz
und Marco Schreuder eingebrachte, an den Herrn Bürgermeister gerichtete
Dringliche Antrag betreffend „Ortspolizeiliche Verordnung zur Gewährleistung
eines sicheren Zugangs für Frauen zu Frauengesundheitseinrichtungen, die
Schwangerschaftsabbrüche durchführen" gemäß § 38 Abs 2 der
Geschäftsordnung verlesen und hier auch mündlich begründet werde. Ich bitte
daher den Herrn Schriftführer um Verlesung dieses Dringlichen Antrages.
Schriftführer GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein: Ich
verlese den Antrag:
„Der
Wiener Gemeinderat fordert den Bürgermeister von Wien auf, er möge den
Magistrat veranlassen, eine ortspolizeiliche Verordnung auf der Grundlage von
Art 118 Abs 6 B-VG und Art 108 WStV mit folgenden Eckpunkten zu
erlassen:
1)
Personen, die die Vornahme eines nicht strafbaren Schwangerschaftsabbruches
verhindern oder zu verhindern versuchen, sei es durch Drohung, durch Ausübung
von psychologischem oder moralischem Druck oder jegliche Akte der
Einschüchterung gegenüber der Schwangeren oder gegenüber Personen, die an der
Durchführung von Abtreibungen mitwirken, sowie Personen, die den freien Zutritt
zu konkret betroffenen medizinischen Einrichtungen zu behindern versuchen, soll
der Aufenthalt innerhalb eines bestimmten Bereiches nicht gestattet werden.
2)
Alle konkret betroffenen Einrichtungen in Wien, welche bislang mit der
Situation der Belästigung ihrer Patientinnen durch radikale
AbtreibungsgegnerInnen vor ihren Räumlichkeiten konfrontiert waren, sind
namentlich und mit Adresse zu nennen. Auf alle Fälle gehören pro:woman
Ambulatorium für Sexualmedizin und Schwangerenhilfe am Fleischmarkt 26/14, 1010
Wien und Gynmed Ambulatorium am Mariahilfer Gürtel 37, 1150 Wien in der
ortspolizeilichen Verordnung erwähnt.
3)
Die sinnvolle Weite des Aufenthaltsverbots für Personen, die oben definierte
Handlungen setzen, soll in Zusammenarbeit mit den betroffenen Einrichtungen und
den Sicherheitsbehörden festgelegt werden.
4)
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen, die
das Verbot übertreten, aus den festgelegten Bereichen wegzuweisen.
5)
Die weggewiesenen Personen haben den bestimmten Bereich unverzüglich zu
verlassen; sie dürfen diesen Bereich nicht ohne Not wieder betreten.
6)
Wer das Verbot missachtet beziehungsweise einer Wegweisung nicht unverzüglich
Folge leistet, ist mit einer Verwaltungsstrafe im Strafrahmen gemäß
Art 108 WStV zu bestrafen."
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke dem
Schriftführer für die Verlesung des Antrags.
Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf
dringliche Behandlung dieses Antrags sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38
Abs 3 eine Redezeit von
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular