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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 24.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 83

 

Glaubensgemeinschaft eine dementsprechende Ausbildung auch für ReligionslehrerInnen ermöglicht. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN. - GR Mag Wolfgang Jung: Das Wahlergebnis werden Sie verstehen, Herr Kollege!)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet.

 

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Postnummer 2. - Wer diesem Geschäftsstück zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies wird von ÖVP, SPÖ und GRÜNEN unterstützt und hat die ausreichende Mehrheit.

 

Es gelangt nunmehr die Postnummer 6 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Änderung der Dienstvorschrift für Aushilfs- und Saisonbedienstete 1997. Zum Wort ist niemand gemeldet, daher kommen wir zur Abstimmung. - Wer diesem Geschäftsstück die Zustimmung gibt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies wird von ÖVP, FPÖ und SPÖ unterstützt und hat die ausreichende Mehrheit.

 

Es gelangt jetzt die Postnummer 9 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Subvention an die Liga für emanzipatorische Entwicklungszusammenarbeit. Zum Wort ist niemand gemeldet, wir kommen daher zur Abstimmung. - Wer dieser Postnummer zustimmt, bitte ich um Zeichen mit der Hand. - ÖVP, SPÖ und GRÜNE unterstützten dies, damit ist die ausreichende Mehrheit gegeben.

 

Es gelangt nunmehr die Postnummer 10 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Subvention an die Volkshilfe Österreich. Auch hier ist niemand zum Wort gemeldet, und wir kommen zur Abstimmung. - Wer dieser Postnummer zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies wird von ÖVP, SPÖ und GRÜNEN unterstützt und ist damit ausreichend unterstützt.

 

Es gelangt jetzt die Postnummer 11 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Änderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Dr Stürzenbecher, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter GR Dr Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Geschäftsstück.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist ... (Widerspruch bei SPÖ und GRÜNEN.) Auf die Wortmeldung wurde verzichtet.

 

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Postnummer 11. - Wer diesem Geschäftsstück zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies wird von ÖVP, FPÖ und SPÖ unterstützt und hat die ausreichende Mehrheit.

 

Es gelangt nunmehr die Postnummer 12 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Änderung der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien. Hier ist niemand zum Wort gemeldet, daher kommen wir zur Abstimmung. - Wer der Postnummer 12 zustimmt, bitte ich um Zeichen mit der Hand. - Dies wird von ÖVP, SPÖ und GRÜNEN unterstützt und hat die ausreichende Mehrheit.

 

Damit ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung behandelt worden.

 

Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass der von den GRen Dr Sigrid Pilz und Marco Schreuder eingebrachte, an den Herrn Bürgermeister gerichtete Dringliche Antrag betreffend „Ortspolizeiliche Verordnung zur Gewährleistung eines sicheren Zugangs für Frauen zu Frauengesundheitseinrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen" gemäß § 38 Abs 2 der Geschäftsordnung verlesen und hier auch mündlich begründet werde. Ich bitte daher den Herrn Schriftführer um Verlesung dieses Dringlichen Antrages.

 

Schriftführer GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein: Ich verlese den Antrag:

 

„Der Wiener Gemeinderat fordert den Bürgermeister von Wien auf, er möge den Magistrat veranlassen, eine ortspolizeiliche Verordnung auf der Grundlage von Art 118 Abs 6 B-VG und Art 108 WStV mit folgenden Eckpunkten zu erlassen:

 

1) Personen, die die Vornahme eines nicht strafbaren Schwangerschaftsabbruches verhindern oder zu verhindern versuchen, sei es durch Drohung, durch Ausübung von psychologischem oder moralischem Druck oder jegliche Akte der Einschüchterung gegenüber der Schwangeren oder gegenüber Personen, die an der Durchführung von Abtreibungen mitwirken, sowie Personen, die den freien Zutritt zu konkret betroffenen medizinischen Einrichtungen zu behindern versuchen, soll der Aufenthalt innerhalb eines bestimmten Bereiches nicht gestattet werden.

 

2) Alle konkret betroffenen Einrichtungen in Wien, welche bislang mit der Situation der Belästigung ihrer Patientinnen durch radikale AbtreibungsgegnerInnen vor ihren Räumlichkeiten konfrontiert waren, sind namentlich und mit Adresse zu nennen. Auf alle Fälle gehören pro:woman Ambulatorium für Sexualmedizin und Schwangerenhilfe am Fleischmarkt 26/14, 1010 Wien und Gynmed Ambulatorium am Mariahilfer Gürtel 37, 1150 Wien in der ortspolizeilichen Verordnung erwähnt.

 

3) Die sinnvolle Weite des Aufenthaltsverbots für Personen, die oben definierte Handlungen setzen, soll in Zusammenarbeit mit den betroffenen Einrichtungen und den Sicherheitsbehörden festgelegt werden.

 

4) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen, die das Verbot übertreten, aus den festgelegten Bereichen wegzuweisen.

 

5) Die weggewiesenen Personen haben den bestimmten Bereich unverzüglich zu verlassen; sie dürfen diesen Bereich nicht ohne Not wieder betreten.

 

6) Wer das Verbot missachtet beziehungsweise einer Wegweisung nicht unverzüglich Folge leistet, ist mit einer Verwaltungsstrafe im Strafrahmen gemäß Art 108 WStV zu bestrafen."

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke dem Schriftführer für die Verlesung des Antrags.

 

Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrags sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs 3 eine Redezeit von

 

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