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Gemeinderat, 53. Sitzung vom 23.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 122

 

und dann auf ein, zwei Einzelfragen eingehen, die ich hier gerne diskutieren würde.

 

Wien weist im nächsten Jahr ein Defizit im Sinne der Maastricht-Richtlinien auf. Das Maastricht-Defizit im Budget wird 700 Millionen Schilling betragen. (GR Dipl-Ing Martin Margulies: Nein, Euro!) Das Defizit ist auch nicht ein Konjunkturpaket. Die Schulden sind nicht dadurch entstanden, dass man die Konjunktur angekurbelt hat, sondern man hat gewisse Budgettricks beseitigt, wie zum Beispiel die Einrechnung der Investitionskostenzuschüsse in den Krankenanstaltenverbund, die bisher budgetunwirksam geblieben sind und nunmehr eingerechnet werden müssen. Natürlich resultiert das Ganze aus der Wirtschaftskrise, mit Mindereinnahmen, die auch den Finanzausgleich treffen. Insgesamt werden die Mittel der Stadt Wien um 419 Millionen EUR sinken. Ein Konjunkturpaket sieht aber sicher anders aus. Budgetpolitisch hat die Stadt Wien auf die Rezession in keiner Weise reagiert.

 

Ich darf nun auf zwei Themen zu sprechen kommen, die mir am Herzen liegen:

 

Das eine ist die Kartellbildung im Vergabebereich. In letzter Zeit ist das in den Zeitungen wieder deutlich artikuliert worden. Ich halte das für ein wichtiges Thema in Wien. Ich beziehe mich auf die Ausschreibung eines Vergabevertrages für Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateure im Jahr 2007 und den Malversationen, die da ganz offensichtlich vorgekommen sind. Es steht zu befürchten, dass sich auch jetzt, 2009, auf weiten Strecken nichts geändert hat. Ich würde mich freuen, wenn ich unrecht habe, aber ich fürchte, das wird nicht der Fall sein.

 

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat hier ein klares Urteil gefunden, hat bereits entsprechende Strafen ausgesprochen und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet. Zusammengefasst kann ich die Bundeswettbewerbsbehörde zitieren, die zum vorliegenden Fall feststellt: „Der vorliegende Antrag betrifft verbotene Vereinbarungen und/oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen mehreren Installationsunternehmen im Zuge eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe eines Rahmenvertrages für Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsarbeiten durch die Stadt Wien - Wiener Wohnen. Gegenstand dieser Vereinbarung war die Aufteilung von Märkten sowie die Festsetzung von Verkaufspreisen, wodurch eine Verhinderung/Einschränkung von Fälschung des Wettbewerbes bezweckt und auch tatsächlich bewirkt wurde. In Reaktion auf die Ausschreibung durch Wiener Wohnen wurde eine Informationsveranstaltung abgehalten, in der die Bildung von Arbeitsgemeinschaften dargetan wurde. Diese Arbeitsgemeinschaften wurden aber nur gebildet, um de facto das gesamte Angebot zu monopolisieren. Aus dem Gesamtzusammenhang ergibt sich, dass einziger Zweck der Bildung dieser Arbeitsgemeinschaften die Ausschaltung des Wettbewerbes und die Sicherung eines Anteiles des Auftragsvolumens unter Beibehaltung eines überhöhten Preisniveaus für die beteiligten Unternehmer gewesen ist."

 

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat sich damit beschäftigt und entsprechende Strafen verhängt. Sie schildert dann auf vielen Seiten, wie diese Informationsveranstaltung abgelaufen ist, bei der einfach die entsprechenden Gewerbetreibenden zusammengefasst, informiert und auch entsprechend auf die Teilnahme bei diesem Kartell eingeschworen wurden. Das wurde im kleineren Kreis dann noch weiter bestätigt. Letzten Endes wurde festgestellt, dass gemäß § 28 Abs 1 Kartellgesetz festzustellen ist, dass durch die Hauptfirma, die beschuldigt wird, Art 1 Kartellgesetz 2005 sowie Art 81 Abs 1 zuwidergehandelt wurde und dass über die 2.- bis 49.-Antragsgegnerin ebenfalls Geldbußen in angemessener Höhe zu verhängen sind. Das heißt, es sind insgesamt 49 Betriebe betroffen gewesen, die sich daran beteiligt haben. Nur ein Betrieb hat nicht daran teilgenommen und hat unabhängig davon seine Unterlagen eingereicht. Es wird von dieser Firma festgestellt, dass das vorgegebene Richtpreisniveau der Ausschreibung 2007 von Wiener Wohnen in einer absolut unplausiblen Höhe festgelegt wurde. Die Richtpreise 2007 sind zu den Richtpreisen 1997 unplausibel hoch. Auf Grund der Indexentwicklung und dergleichen mehr müsste ein Abschlag von 30 bis 40 Prozent an den Richtpreisen erfolgt sein. Eine Sache, die diese Firma auch gemacht hat. Sie hat ihr Anbot sehr wohl um 30 Prozent herabgesetzt, ist aber nicht zum Zug gekommen. Die anderen wurden beauftragt.

 

Nach Abschluss des Verfahrens wird natürlich vom Gerichtsverfahren her, also ich meine, von der Staatsanwaltschaft, selbstverständlich die Verantwortlichkeit der handelnden Personen von Wiener Wohnen zu untersuchen sein. Wir werden sehen, welche Ergebnisse hierbei herauskommen werden.

 

Es ergeben sich für mich da einige Fragen, die von Interesse sind, wie ich glaube. Welche internen Maßnahmen wurden eigentlich bei Wiener Wohnen gesetzt, um gegen solche dubiosen Vorgänge in irgendeiner Form vorzugehen? Ist etwas geschehen? Bei einer Auftragssumme von 200 Millionen EUR beträgt das Schadensausmaß höchstens 60, mindestens 40 Millionen EUR. Das heißt also, ein unglaublicher Anteil der Gesamtsumme ist manipuliert und sozusagen verfälscht worden! Sind die aufgeflogenen Missstände bei diesem einen Bereich der Installateure nicht etwas, das anderswo auch vorkommt, um es milde auszudrücken? Oder ist es nicht eben die Spitze eines Eisberges, der nicht nur aufgeflogen ist, weil die Leute bisher dicht gehalten haben? Wir haben immer Informanten gehabt, die uns diverseste Vorfälle aus den verschiedensten Bereichen mitgeteilt haben. Doch diese waren entweder nicht ausreichend belegt oder, was zumeist der Fall war, der Informant hätte sich selbst belastet, hat dann letzten Endes zurückgezogen, weil er Angst hatte zu handeln und hat sich eben nicht als Auskunftsperson zur Verfügung gestellt, wodurch uns die Hände gebunden waren.

 

Welche Maßnahmen haben denn nun der Bürgermeister und der Vizebürgermeister als zuständiger Stadtrat ergriffen, um ganz generell diese Dinge in den Griff

 

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