Gemeinderat,
53. Sitzung vom 23.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 122
und dann auf ein, zwei Einzelfragen eingehen, die ich hier gerne
diskutieren würde.
Wien weist im nächsten Jahr ein Defizit im Sinne der
Maastricht-Richtlinien auf. Das Maastricht-Defizit im Budget wird 700 Millionen
Schilling betragen. (GR Dipl-Ing Martin
Margulies: Nein, Euro!) Das Defizit ist auch nicht ein Konjunkturpaket. Die
Schulden sind nicht dadurch entstanden, dass man die Konjunktur angekurbelt
hat, sondern man hat gewisse Budgettricks beseitigt, wie zum Beispiel die
Einrechnung der Investitionskostenzuschüsse in den Krankenanstaltenverbund, die
bisher budgetunwirksam geblieben sind und nunmehr eingerechnet werden müssen.
Natürlich resultiert das Ganze aus der Wirtschaftskrise, mit Mindereinnahmen,
die auch den Finanzausgleich treffen. Insgesamt werden die Mittel der Stadt
Wien um 419 Millionen EUR sinken. Ein Konjunkturpaket sieht aber sicher anders
aus. Budgetpolitisch hat die Stadt Wien auf die Rezession in keiner Weise
reagiert.
Ich darf nun auf zwei Themen zu sprechen kommen, die mir am Herzen liegen:
Das eine ist die Kartellbildung im Vergabebereich. In letzter Zeit ist
das in den Zeitungen wieder deutlich artikuliert worden. Ich halte das für ein
wichtiges Thema in Wien. Ich beziehe mich auf die Ausschreibung eines
Vergabevertrages für Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateure im Jahr 2007 und
den Malversationen, die da ganz offensichtlich vorgekommen sind. Es steht zu
befürchten, dass sich auch jetzt, 2009, auf weiten Strecken nichts geändert
hat. Ich würde mich freuen, wenn ich unrecht habe, aber ich fürchte, das wird
nicht der Fall sein.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat hier ein klares Urteil gefunden, hat
bereits entsprechende Strafen ausgesprochen und eine Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet. Zusammengefasst kann ich die
Bundeswettbewerbsbehörde zitieren, die zum vorliegenden Fall feststellt: „Der
vorliegende Antrag betrifft verbotene Vereinbarungen und/oder abgestimmte
Verhaltensweisen zwischen mehreren Installationsunternehmen im Zuge eines
öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe eines Rahmenvertrages für
Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsarbeiten durch die Stadt Wien - Wiener
Wohnen. Gegenstand dieser Vereinbarung war die Aufteilung von Märkten sowie die
Festsetzung von Verkaufspreisen, wodurch eine Verhinderung/Einschränkung von
Fälschung des Wettbewerbes bezweckt und auch tatsächlich bewirkt wurde. In
Reaktion auf die Ausschreibung durch Wiener Wohnen wurde eine
Informationsveranstaltung abgehalten, in der die Bildung von
Arbeitsgemeinschaften dargetan wurde. Diese Arbeitsgemeinschaften wurden aber
nur gebildet, um de facto das gesamte Angebot zu monopolisieren. Aus dem
Gesamtzusammenhang ergibt sich, dass einziger Zweck der Bildung dieser
Arbeitsgemeinschaften die Ausschaltung des Wettbewerbes und die Sicherung eines
Anteiles des Auftragsvolumens unter Beibehaltung eines überhöhten Preisniveaus
für die beteiligten Unternehmer gewesen ist."
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat sich damit beschäftigt und
entsprechende Strafen verhängt. Sie schildert dann auf vielen Seiten, wie diese
Informationsveranstaltung abgelaufen ist, bei der einfach die entsprechenden
Gewerbetreibenden zusammengefasst, informiert und auch entsprechend auf die
Teilnahme bei diesem Kartell eingeschworen wurden. Das wurde im kleineren Kreis
dann noch weiter bestätigt. Letzten Endes wurde festgestellt, dass gemäß
§ 28 Abs 1 Kartellgesetz festzustellen ist, dass durch die
Hauptfirma, die beschuldigt wird, Art 1 Kartellgesetz 2005 sowie
Art 81 Abs 1 zuwidergehandelt wurde und dass über die 2.- bis
49.-Antragsgegnerin ebenfalls Geldbußen in angemessener Höhe zu verhängen sind.
Das heißt, es sind insgesamt 49 Betriebe betroffen gewesen, die sich daran
beteiligt haben. Nur ein Betrieb hat nicht daran teilgenommen und hat
unabhängig davon seine Unterlagen eingereicht. Es wird von dieser Firma
festgestellt, dass das vorgegebene Richtpreisniveau der Ausschreibung 2007 von
Wiener Wohnen in einer absolut unplausiblen Höhe festgelegt wurde. Die
Richtpreise 2007 sind zu den Richtpreisen 1997 unplausibel hoch. Auf Grund der
Indexentwicklung und dergleichen mehr müsste ein Abschlag von 30 bis
40 Prozent an den Richtpreisen erfolgt sein. Eine Sache, die diese Firma
auch gemacht hat. Sie hat ihr Anbot sehr wohl um 30 Prozent herabgesetzt,
ist aber nicht zum Zug gekommen. Die anderen wurden beauftragt.
Nach Abschluss des Verfahrens wird natürlich vom Gerichtsverfahren her,
also ich meine, von der Staatsanwaltschaft, selbstverständlich die
Verantwortlichkeit der handelnden Personen von Wiener Wohnen zu untersuchen
sein. Wir werden sehen, welche Ergebnisse hierbei herauskommen werden.
Es ergeben sich für mich da einige Fragen, die von Interesse sind, wie
ich glaube. Welche internen Maßnahmen wurden eigentlich bei Wiener Wohnen
gesetzt, um gegen solche dubiosen Vorgänge in irgendeiner Form vorzugehen? Ist
etwas geschehen? Bei einer Auftragssumme von 200 Millionen EUR
beträgt das Schadensausmaß höchstens 60, mindestens 40 Millionen EUR.
Das heißt also, ein unglaublicher Anteil der Gesamtsumme ist manipuliert und sozusagen
verfälscht worden! Sind die aufgeflogenen Missstände bei diesem einen Bereich
der Installateure nicht etwas, das anderswo auch vorkommt, um es milde
auszudrücken? Oder ist es nicht eben die Spitze eines Eisberges, der nicht nur
aufgeflogen ist, weil die Leute bisher dicht gehalten haben? Wir haben immer
Informanten gehabt, die uns diverseste Vorfälle aus den verschiedensten
Bereichen mitgeteilt haben. Doch diese waren entweder nicht ausreichend belegt
oder, was zumeist der Fall war, der Informant hätte sich selbst belastet, hat
dann letzten Endes zurückgezogen, weil er Angst hatte zu handeln und hat sich
eben nicht als Auskunftsperson zur Verfügung gestellt, wodurch uns die Hände
gebunden waren.
Welche Maßnahmen haben denn nun der Bürgermeister und
der Vizebürgermeister als zuständiger Stadtrat ergriffen, um ganz generell
diese Dinge in den Griff
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