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Gemeinderat, 53. Sitzung vom 23.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 122

 

zu bekommen? Eine andere Frage: Warum kam der deutlich billigere Aufdecker - die Firma will ich nicht nennen - nicht zum Zug, obwohl er um ein Drittel billiger als seine Konkurrenten gewesen ist? Und warum, Herr VBgm Ludwig, als amtsführender Stadtrat, bekam der Aufdecker von Wiener Wohnen seither keine weiteren Aufträge? - Ein unglaublicher Skandal, dass praktisch die Kartellangehörigen weiter Aufträge bekommen, der Anzeiger, der das aufdeckt, nicht! Sie müssen doch froh sein, Herr Stadtrat und Herr Vizebürgermeister, wenn sich ein aufrechter Bürger traut, seiner Pflicht nachzukommen, pflichtgemäß zu handeln und eine unsägliche und ungeheuerliche Sumpfblase zum Platzen bringt! Mit einem Wort, welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die Grundsätze einer ordnungsgemäßen und ordentlichen Verwaltung in diesen und anderen Bereichen sicherzustellen?

 

Ein weiterer Punkt, den ich aufgreifen möchte, geht thematisch bereits auf den Donnerstag zu. Ich möchte nämlich doch zu gewissen EU-Fragen das Wort ergreifen, weil ich glaube, man soll es auch in der Generaldebatte ansprechen. Der freiheitliche Standpunkt ist soweit bekannt. Wir sind der klaren Ansicht, die EU soll ein Staatenbund sein und soll kein Bundesstaat werden. Der Vorrang der einzelstaatlichen Verfassungen sollte - gar keine Frage - außer Frage gestellt werden. Heute hat - ich habe das mitgenommen - der Herr Gerfried Sperl im „Standard" festgestellt: „Die Zukunft inspiziert Staatenbund Europa". Dass Europa demnächst ein Bundesstaat wie die USA sein würde, ist abgeblasen. Er ist da sehr optimistisch. Ich glaube, unabhängig von der Überzeugung der meisten, dass das ein Staatenbund sein soll, erleben wir eine schleichende Aushöhlung, vor allem durch die EU-Behörden selbst, aber vor allem durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und natürlich auch durch eine machtbewusste und machtvolle Brüsseler Bürokratie, die mit den Vertretern der Mitgliedsstaaten Schlitten fährt. Der Grundlagenvertrag von Lissabon hätte unserer Meinung nach ganz klar einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen. Es gibt klare Eingriffe in die Verfassung, die wir festgestellt haben. Die Versprechungen des Bundeskanzlers Faymann in dieser Sache sind leider erst nach der Ratifizierung gemacht worden.

 

Leider hat unser Verfassungsgerichtshof keine Einwände gegen diese Entwicklung gehabt. Meine Damen und Herren, das bedauere ich sehr. Aber es gibt auch hier ein Aber. Wie schön, dass der Bundesgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland, zwar für deutsche Verhältnisse, aber letztendlich für sämtliche europäische Staaten, ein Grundsatzurteil gefällt hat, indem er die Macht Brüssels und die Übergriffe Brüssels in Bereiche, die sie nicht haben sollte, klar zurückgewiesen hat. Die bisherige europäische Einigung auf Grundlage von Verträgen zwischen souveränen Staaten darf nach Ansicht des Verfassungsgerichtes Deutschland nicht so verwirklicht werden, dass den Mitgliedsstaaten der Spielraum für politische Gestaltung genommen wird. Über Krieg und Frieden, Strafrecht, Polizei, Einnahmen, Ausgaben, Bildung, Medien und Religion muss weiterhin das Land entscheiden. Der Kernbestand dieser Aufgaben und Strukturen bleibt unveräußerlicher Teil der Souveränität.

 

Wäre also Wien eine europäische Bundesstadt, wie es die Ermächtigungsklausel ermöglicht, muss man zudem, so die Richter, vorher, in diesem Fall das deutsche Volk, aber auch die anderen Bevölkerungen der Staaten befragen. Die von Karlsruhe aufgezeigten Grenzen sollen durch das Parlament gesichert werden und dessen Rechte werden durch das Urteil in beispielloser Weise gestärkt, was leider unser Verfassungsgerichtshof nicht gemacht hat. Er geht dann auf das Demokratiedefizit in der EU ein und stellt fest, dass das einzige gewählte Gremium das Parlament ist. Alles andere sind ernannte oder beschickte Gremien, die aber eine Machtballung an sich genommen haben, die erschreckend ist. Dieses Demokratiedefizit ist also etwas, was bei einer weiteren Integration in Europa die Einzelstaaten weiter aushöhlen würde. Sie stellen fest - und das ist ganz wichtig -, dass der Maßstab das Deutsche Grundgesetz, in unserem Fall die Bundesverfassung, ist. Die Europäische Union hat hier vom Bundesverfassungsgerichtshof Deutschlands in Unrecht der Klarheit die Grenzen aufgezeigt bekommen, die nationalen Parlamente wurden gestärkt und es zeigt die demokratischen Defizite der EU-Institutionen samt des Parlamentes auf. Auch der verstorbene Ralf Darendorf hat sich dieser Meinung klar angeschlossen.

 

Ich darf nun zur Kritik am Vertrag selbst kommen und nur drei Punkte anführen, die für mich immer ganz wichtig sind, wo ich einmal gern hätte, dass im Rahmen einer Antwort von den Befürwortern des Vertrages endlich etwas dazu gesagt wird, und zwar diese Ermächtigungsgesetze, die in dieser Verfassung beinhaltet sind und die letzten Endes meiner Meinung nach insofern eine klare Bedrohung darstellen, weil letztendlich irgendwelche Ermächtigungsgesetze eines Tages auch ausgenützt werden.

 

Da gibt es dieses vereinfachte Änderungsverfahren des Art 33 der Europäischen Arbeitsverfassung. Nach Art 33 kann der Europäische Rat durch Beschluss nach Anhörung des Europäischen Parlaments - also nicht mit Zustimmung, sondern nach Anhörung - und der Kommission sowie unter Umständen, wenn es sie betrifft, der Europäischen Zentralbank auf Initiative der Regierung jedes Mitgliedsstaates des Europäischen Parlaments und der Kommission einstimmig die Änderung aller oder eines Teiles von Bestimmungen des dritten Teils des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union beschließen. Der dritte Teil umfasst sämtliche wichtigen Konfliktfelder und Politikfelder, mit Ausnahme der Außen- und Sicherheitspolitik. Also alles ist, mit anderen Worten, zur Disposition.

 

Das Zweite ist die Flexibilitätsklausel des Art 308 dieses Vertrages über die Arbeitsweise der Union. Auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes - Gott sei Dank Zustimmung - kann man im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politik tätig werden, auch wenn die Verträge die dafür

 

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