Gemeinderat,
53. Sitzung vom 23.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 122
muss, der mit dem Auto in den Zentralfriedhof einfahren will oder sogar
muss.
Ferner erinnere ich auch daran, dass auf Wiener Friedhöfen Gebühren
eingehoben werden, die in anderen Bundesländern gar nicht zum Tragen kommen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie in Wien auf ein bestehendes Grab einen Deckel
aufsetzen wollen oder vielleicht sogar müssen, dann bezahlen Sie eine
zusätzliche Gebühr; nicht so etwa in Niederösterreich. Wenn die Auskünfte, die
ich eingeholt und erhalten habe, stimmen, dann widerspricht diese Gebühr sogar
einer EU-Richtlinie. Damit werden Grabbesitzer unnötiger- und auch
unverschuldeterweise zur Kasse gebeten.
Das ist leider auch in anderen Fällen so. Beispiel 1: Oft
entstehen an betreuten Gräbern Schäden durch eingewachsene Baumwurzeln, wobei
die Bäume selbst aber auf Friedhofsgrund und damit auf dem Grund der Gemeinde
Wien stehen. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Wien stets jegliche Haftung
abgelehnt und diese Art von entstandenen Schäden auf höhere Gewalt bezogen,
auch dann, wenn die Baumwurzeln schon massiv in die Grabstätten eingewachsen
waren. Immer waren die Grabbesitzer zur Instandsetzung verpflichtet, was bei
einer Weigerung im Extremfall dazu führen konnte, dass das Benützungsrecht an
der Grabstelle für erloschen erklärt wurde.
Eines solchen Falles hat sich im Jahr 2008 auch die Volksanwaltschaft
angenommen. Sie hat festgestellt, dass die Gemeinde Wien hier sehr wohl eine
gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen habe, nämlich die, den Benutzungsberechtigten
nicht in der Ausübung seines Rechts zu stören. Eine praktikable und vertretbare
Lösung wäre, das ohnehin bestehende Haftpflichtverhältnis auf Schäden durch
Wurzelwachstum zu erweitern. Meine Damen und Herren! Ich bringe daher den
Beschlussantrag ein:
„Der Gemeinderat spricht sich für eine Erweiterung der
Haftpflichtversicherung der Friedhöfe Wien GmbH auf Schäden an Grabstellen aus,
die aus einem Wurzelwachstum resultieren.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt." -
Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Mit Fällen wie dem genannten im Zusammenhang steht mein Beispiel 2
für ein nicht gerechtfertigtes Abkassieren auf Friedhöfen. Neben oder direkt an
bestehenden Gräbern wachsen durch Samenflug neue Bäume. Wenn diese Bäume größer
werden, werden sie von der Friedhofsverwaltung entfernt, und die Kosten dafür
werden dem Grabbesitzer angelastet. Auch hier gibt es einen Extremfall: Wenn
die neuen Bäume nämlich schon einen entsprechenden Umfang und die entsprechende
Höhe haben, dann müsste der Grabbesitzer, genau genommen, sogar für eine
Ersatzpflanzung sorgen.
Die Kosten sind vom Grabbesitzer natürlich weder verursacht noch hat er
sie gewollt noch hat er einen Einfluss auf ihr Zustandekommen. Sie könnten aber
leicht vermieden werden, wenn häufigere Kontrollen als bisher durchgeführt
werden und der Zuwachs rechtzeitig beseitigt würde. Ich bringe daher einen
weiteren Beschlussantrag ein:
„Neu wachsende Bäume neben oder direkt an bestehenden Grabstätten auf
Wiener Friedhöfen mögen von der Friedhöfe Wien GmbH umgehend entfernt werden.
Die Gemeinde Wien möge die Kosten für die Beseitigung von Baumwuchs neben oder
direkt an bestehenden Grabstätten übernehmen.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt." -
Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich komme zu einem weiteren Themenkomplex im
Zusammenhang mit Wiener Friedhöfen. Zunächst danke ich dem Herrn Bürgermeister
für seine Antwort auf meinen Antrag, der da lautete, alle notwendigen Maßnahmen
zu ergreifen, damit Feiern auf oder in der Nähe von Grabstätten, die keinen
offiziellen Charakter haben, in Hinkunft nicht mehr stattfinden können. Sie
alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen, worum es dabei geht: die
Veranstaltung von Ess- und Trinkgelagen auf Gräbern. Besonderes Medienecho hat
ja das - Zitat „Kronen Zeitung", Ende Juli 2009: „wilde Gelage" auf
dem Stammersdorfer Friedhof hervorgerufen, wo offenbar Migranten - und das ist,
bitte, keine Unterstellung, sondern das scheint Tatsache zu sein - entsprechend
exzessiv gefeiert haben.
Der Herr Bürgermeister hat in seiner Antwort
ausgeführt, dass die Friedhofsverwaltung den Benützungsberechtigen jener
besagten Grabstelle aufgefordert habe, die Regelungen der
Bestattungsanlagenverordnung zu beachten. Das heißt natürlich, sich dem Ernst,
der Würde und der Widmung eines Friedhofs entsprechend zu verhalten.
Diese Antwort des Herrn Bürgermeisters impliziert allerdings, dass es
der Benützungsberechtigte war, der diese kleine Feier - so schreibt der Herr
Bürgermeister - veranstaltet hat. Meine Damen und Herren, wenn das nicht so
gewesen wäre, wenn sich - wie es schon geschehen ist - nicht
Benützungsberechtigte dieses oder ein anderes Grab ausgesucht hätten, dann
würden sicherlich auch die bestimmt gut gemeinten Informationsblätter in den
Schaukästen am Eingang eines Friedhofs wenig oder gar nichts nützen, um solche
Entwicklungen einzudämmen.
Aber der Herr Bürgermeister hat meine volle Unterstützung darin, dass
private Gedenkfeiern anzumelden sind - wobei, meine Damen und Herren, die
Betonung auf „Feier" liegt, was nicht mit „Fest" verwechselt werden
sollte - und dass alle anerkannten Religionsgemeinschaften Ansprechpartner für,
ich sage einmal, Friedhofsangelegenheiten namhaft machen sollten.
Noch ein Thema im Zusammenhang mit Friedhöfen ist
die Sicherheitsproblematik. Jetzt meine ich nicht Überfälle auf Besucher,
sondern etwas ganz Friedhofsspezifisches: Nicht mehr betreute Grabanlagen
müssen oft durch eine Abdeckung, die meist aus Holz ist, gesichert werden. Wenn
eine solche Abdeckung nicht mehr ordnungsgemäß oder schon brüchig ist, kann es
zu Unfällen mit Personenschäden kommen. Die Hohlräume erweisen sich dann als
schlecht gesichert, und die Grabsteine sind, vornehm ausgedrückt, recht labil.
Davon sind im Übrigen mehr Gräber auf Wiener Friedhöfen
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