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Gemeinderat, 65. Sitzung vom 22.09.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 30

 

Es ist vom Zeitenlauf nicht richtig und ich denke, es sei noch einmal darauf hingewiesen, die Nähe zum Wahltag rechtfertigt es auch nicht zu meinen, hier würde ein Bericht auf die lange Bank geschoben. Es ist nicht üblich, es war auch in der Vergangenheit nicht üblich, dass Rohberichte ohne Stellungnahme in den Stadtsenat gekommen sind. Das weißt du, das wissen Sie. Nachdem mir heute in der Rede die Du-Worte offensichtlich wieder entzogen wurden, bin ich vorsichtig. Das weißt du, das wissen Sie nur zu genau. Und auch in diesem Fall sei angemerkt: Dieser Bericht wird mit einer Beurteilung des Hauses in den Stadtsenat kommen (GR Dipl-Ing Martin Margulies: Nach dem 10. Oktober!) und welche Abteilung als Fachmann, als Expertise, das Amt der Landesregierung in Wien beauftragt, ist die Aufgabe und ist die Zuweisung des Landes. Ob das eine Magistratsabteilung X oder eine Magistratsabteilung Y ist, hängt davon ab, um was der Bericht geht. (GR Dipl-Ing Martin Margulies: Na, was habe ich die ganze Zeit gesagt. Ihr habt’s ja nichts gemacht!) Auch das ist nicht verwerflich, das ist üblich! (Aufregung bei ÖVP und FPÖ.) Also der Bericht wird erstellt und wird zeitgerecht, meine Damen und Herren (GR Dipl-Ing Martin Margulies! Fristgerecht! Fristgerecht!), so wie immer die Fristen einhaltend, auch den Wiener Stadtsenat erreichen. (GR Dipl-Ing Martin Margulies: Fristgerecht bearbeitet!) Wann der Rechnungshof Rohberichte versendet, ist Frage des Rechnungshofes. Und wenn er drei Tage oder einen Monat vor einem Wahltermin einen Bericht versendet, dann wird es trotzdem dieselbe Zeit dauern, um ihn zu bearbeiten. Da muss man sich, vielleicht haben Sie bessere Drähte zum Rechnungshof als ich, mit denen zusammenreden. Aber wann der Rechnungshof Berichte versendet - ich würde auch nie sagen, dass der Rechnungshof gerade rechtzeitig in die heiße Phase des Wahlkampfes das versendet. Das würden wir auch nicht sagen. Wir nehmen zur Kenntnis, wenn der Rechnungshof versendet, dann braucht das Amt einer Landesregierung Zeit zur Stellungnahme. Das passiert jetzt und dann wird es ordnungsgemäß und – und darauf lege ich Wert – voll im Vollzug der Gesetze dann dem Gremium übermittelt werden. Das ist wahr! Das ist wahr drei Wochen vor einer Wahl, das ist wahr zwei Monate vor einer Wahl und es wird auch morgen noch wahr sein! Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Ich würde bitten, noch ein bisschen im Raum zu bleiben. Wir kommen nun zur Behandlung der beiden Anträge, die von der Freiheitlichen Partei abgegeben wurden.

 

Der erste Antrag befasst sich damit, dass verlangt wird, dass die Mitglieder des Wiener Gemeinderates sich für die Einsetzung einer Untersuchungskommission zum Thema Skylink nach dem 10. Oktober, das heißt, in der nächsten Legislaturperiode aussprechen und einen diesbezüglichen Antrag mit einer Fülle von Forderungspunkten unterstützen. Nachdem der Vorsitzende an die Verfassung sehr gebunden ist und hier überparteilich zu agieren hat, habe ich mir diesen Antrag auch vom Verfassungsdienst anschauen lassen. Und ich weise auf zwei Punkte hin:

 

Der erste Punkt ist, der im § 15 in der Verfassung, angeführt in den Erläuterungen, nur gilt das auch für den Wiener Gemeinderat, nämlich das Prinzip der Diskontinuität, in dem drinnen steht, dass Anfragen und Anträge von Mitgliedern des Gemeinderats, die in der vergangenen Funktionsperiode eingebracht worden sind, nach Neukonstituierung des Gemeinderats nicht mehr in Behandlung genommen oder weiterbehandelt werden können, sondern gegebenenfalls neu einzubringen sind. Das war das Vorwissen, das ich hatte und ich habe aus diesem Grund jetzt gebeten, mir ein Gutachten auch zu erstellen und den Inhalt des Gutachtens möchte ich hier darlegen:

 

Der gegenständliche Antrag ist darauf gerichtet, dass der künftige Gemeinderat, wo wir nicht wissen, wie er sich zusammensetzen wird, welche Parteien hier in diesem Hause sind, dahin gehend gebunden wird, dass in der kommenden Tätigkeitsperiode ein Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission betreffend Skylink mit einem ganz bestimmten, vorgegebenen Inhalt befasst wird. Die Einsetzung einer Untersuchungskommission ist gemäß § 59a Abs 2 das Recht von 30 Mitgliedern des Gemeinderats und daher ein Minderheitsrecht. Ein Beschlussantrag, der durch Beschluss des Gemeinderats diese Minderheit für die Zukunft bindet, ist unzulässig und aus diesem Grund wird dieser Antrag nicht zugelassen zur Abstimmung.

 

Der zweite Antrag befasst sich damit, dass sich der Gemeinderat dafür aussprechen soll, dass die Stadt Wien für eine umgehende Reduktion der Flughafenvorstände von derzeit drei auf nur noch zwei und eine Kürzung der Vorstandsgehälter auf maximal 200 000 EUR im Jahr vehement eintritt. Darüber hinaus soll Bgm Häupl darauf drängen, dass eine bestimmte Person keine Abfertigung erhält.

 

Es haben zwar einige Redner gesagt, das Rechtsgutachten ist für sie nicht bindend in der Diskussion. Ich sage: Für mich ist das Rechtsgutachten bindend und diese Beschlussfassung wäre ein direkter Eingriff in die Tätigkeit des Aufsichtsrates (StR David Ellensohn: Eigentümerrecht!) und daher kann ich auch diesen Antrag zur Abstimmung nicht zulassen. (GR DDr Eduard Schock: Herr Vorsitzender, zur Geschäftsordnung! Zur Geschäftsordnung! – GR Mag Thomas Reindl: Die Debatte ist geschlossen!)

 

 11.50.00

GR DDr Eduard Schock (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Vorsitzender!

 

Es natürlich sowohl möglich, dass dieser Gemeinderat hier noch eine Willenskundgebung über die Einsetzung einer Untersuchungskommission von sich gibt, auch wenn natürlich ein neuer Gemeinderat dann nicht mehr daran gebunden ist. Das ist natürlich selbstverständlich möglich. Und es ist selbstverständlich auch möglich, dass dieser Wiener Gemeinderat hier eine Willenskundgebung über die Gehälter, über die Gagen in staatsnahen Betrieben von sich gibt. Und wenn Sie das heute verhindern, dann ist mir das klar, weil eben die zuständigen Vorstände mit 20 000 EUR in Pension und mit 2 Millionen EUR Abfertigung ebenfalls in Pension

 

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