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Gemeinderat, 22. Sitzung vom 27.04.2012, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 8

 

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 in der Höhe von 210 300 EUR und Post 777 in der Höhe von 310 600 EUR gegeben.

 

(01149-2012/0001-GJS; MA 51, P 12) Der nachstehend angeführten Sportorganisation wird aus den Sportförderungsmitteln 2012 folgende Subvention genehmigt:

Österreichischer Schwimmverband (OSV) Ersatzmaßnahme wegen Sperre des Stadthallenbades

52 000 EUR

Die Subvention in der Gesamthöhe von 52 000 EUR ist im Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 bedeckt.

 

(00867-2012/0001-GJS; MA 13, P 14) Die Subvention an das Katholische Bildungswerk Wien zur Unterstützung seiner Bildungsarbeit im Bereich der Stadt Wien für das Jahr 2012 in der Höhe von 45 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.

 

(00952-2012/0001-GJS; MA 13, P 15) Die Subvention an den Verein Musik der Jugend zur Durchführung seiner Aktivitäten im Jahr 2012 in der Höhe von 29 800 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.

 

(01142-2012/0001-GJS; MA 13, P 17) Die Subvention an den Verein Kinderhaus Hofmühlgasse zur Unterstützung seiner Tätigkeit im Jahr 2012 in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.

 

(00996-2012/0001-GKU; MA 7, P 19) Die Subvention an die IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie Kulturarbeit für den Innovationspreis im Jahr 2012 in der Gesamthöhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(00999-2012/0001-GKU; MA 7, P 20) Die Subvention an das Jüdische Institut für Erwachsenenbildung im Jahr 2012 für die Durchführung des Jiddischen Kulturherbstes 2012 in der Höhe von 24 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(01041-2012/0001-GKU; MA 7, P 23) Die Subvention an die Gesellschaft für Masse und Macht-Forschung im Jahr 2012 für die Durchführung des 24. Canetti-Symposions in der Höhe von 26 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.

 

(01190-2012/0001-GKU; MA 7, P 24) Die Subvention an die Österreichische Friedrich und Lillian Kiesler - Privatstiftung für die Organisation der Verleihung des Friedrich Kiesler-Preises im Jahr 2012 in der Höhe von 18 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

(00929-2012/0001-GKU; MA 7, P 26) Die Subvention an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien für die Durchführung von wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2012 in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(00930-2012/0001-GKU; MA 7, P 27) Die Subvention an den Verein für Geschichte der Stadt Wien für die Durchführung seiner wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2012 in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(00934-2012/0001-GKU; MA 7, P 28) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für die Förderung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit im Jahr 2012 in der Höhe von 117 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(00998-2012/0001-GKU; MA 7, P 29) Die Subvention an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) für die Durchführung von wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2012 in der Höhe von 600 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(01207-2012/0001-GKU; MA 7, P 30) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Akademie der bildenden Künste nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Der Akademie der bildenden Künste werden für die Jahre 2012 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2012

50 000 EUR

präliminiert 2013

100 000 EUR

präliminiert 2014

100 000 EUR

präliminiert 2015

50 000 EUR

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den

 

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