Gemeinderat, 22. Sitzung vom 27.04.2012,
Sitzungsbericht - Seite 4 von 8
Die
Bedeckung ist im Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 in der Höhe
von 210 300 EUR und Post 777 in der Höhe von 310 600 EUR
gegeben.
(01149-2012/0001-GJS;
MA 51, P 12) Der nachstehend angeführten Sportorganisation wird aus den
Sportförderungsmitteln 2012 folgende Subvention genehmigt:
Österreichischer
Schwimmverband (OSV) Ersatzmaßnahme wegen Sperre des Stadthallenbades |
52 000 EUR |
Die
Subvention in der Gesamthöhe von 52 000 EUR ist im Voranschlag 2012
auf Haushaltsstelle 1/2690/757 bedeckt.
(00867-2012/0001-GJS;
MA 13, P 14) Die Subvention an das Katholische Bildungswerk Wien zur
Unterstützung seiner Bildungsarbeit im Bereich der Stadt Wien für das Jahr 2012
in der Höhe von 45 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im
Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.
(00952-2012/0001-GJS;
MA 13, P 15) Die Subvention an den Verein Musik der Jugend zur Durchführung
seiner Aktivitäten im Jahr 2012 in der Höhe von 29 800 EUR wird
genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/3811/757
gegeben.
(01142-2012/0001-GJS;
MA 13, P 17) Die Subvention an den Verein Kinderhaus Hofmühlgasse zur
Unterstützung seiner Tätigkeit im Jahr 2012 in der Höhe von
50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 auf
Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.
(00996-2012/0001-GKU;
MA 7, P 19) Die Subvention an die IG Kultur Wien – Wiener
Interessensgemeinschaft für freie Kulturarbeit für den Innovationspreis im Jahr
2012 in der Gesamthöhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung
ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(00999-2012/0001-GKU;
MA 7, P 20) Die Subvention an das Jüdische Institut für Erwachsenenbildung im
Jahr 2012 für die Durchführung des Jiddischen Kulturherbstes 2012 in der Höhe
von 24 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle
1/3240/757 gegeben.
(01041-2012/0001-GKU;
MA 7, P 23) Die Subvention an die Gesellschaft für Masse und Macht-Forschung im
Jahr 2012 für die Durchführung des 24. Canetti-Symposions in der Höhe von
26 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle
1/3300/757 gegeben.
(01190-2012/0001-GKU;
MA 7, P 24) Die Subvention an die Österreichische Friedrich und Lillian Kiesler
- Privatstiftung für die Organisation der Verleihung des Friedrich
Kiesler-Preises im Jahr 2012 in der Höhe von 18 000 EUR wird
genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.
(00929-2012/0001-GKU;
MA 7, P 26) Die Subvention an das Wiener Wiesenthal Institut für
Holocaust-Studien für die Durchführung von wissenschaftlichen Aktivitäten im
Jahr 2012 in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung
ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(00930-2012/0001-GKU;
MA 7, P 27) Die Subvention an den Verein für Geschichte der Stadt Wien für die
Durchführung seiner wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2012 in der Höhe von
30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle
1/3813/757 gegeben.
(00934-2012/0001-GKU;
MA 7, P 28) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften
für die Förderung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit im Jahr 2012 in der Höhe
von 117 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle
1/2891/757 gegeben.
(00998-2012/0001-GKU;
MA 7, P 29) Die Subvention an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen
(IWM) für die Durchführung von wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2012 in
der Höhe von 600 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf
Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(01207-2012/0001-GKU;
MA 7, P 30) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung ermächtigt.
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Akademie der
bildenden Künste nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Der Akademie der
bildenden Künste werden für die Jahre 2012 bis 2015 nachstehende Subventionen
bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert
2012 |
50 000 EUR |
präliminiert
2013 |
100 000 EUR |
präliminiert
2014 |
100 000 EUR |
präliminiert
2015 |
50 000 EUR |
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den
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