Gemeinderat, 32. Sitzung vom 14.12.2012, Sitzungsbericht - Seite 8 von 16
(04022-2012/0001-GKU; MA 7; P 104) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Subventionsnehmer Wiener Kammeroper werden für die Jahre 2013 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2013 |
700 000 EUR |
präliminiert 2014 |
700 000 EUR |
präliminiert 2015 |
700 000 EUR |
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2013 bis 2015 Vorsorge zu treffen.
(04029-2012/0001-GKU; MA 7; P 105) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Der Mozarthaus Vienna Errichtungs- und BetriebsgmbH werden für die Jahre 2013 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2013 |
400 000 EUR |
präliminiert 2014 |
400 000 EUR |
präliminiert 2015 |
400 000 EUR |
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für den auf das Verwaltungsjahr 2013 entfallenden Betrag in der Höhe von 400 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(04051-2012/0001-GKU; MA 7; P 106) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Subventionsnehmer Haus der Musik Betriebsgesellschaft m.b.H. werden für die Jahre 2013 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2013 |
1 350 000 EUR |
präliminiert 2014 |
1 350 000 EUR |
präliminiert 2015 |
1 350 000 EUR |
Die Stadt Wien behält sich vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für den auf das Verwaltungsjahr 2013 entfallenden Betrag in der Höhe von 1 350 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2013 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(04052-2012/0001-GKU; MA 7; P 107) Die Subvention an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Konzerttätigkeit in der Höhe von 1 054 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2013 Vorsorge zu treffen.
(04054-2012/0001-GKU; MA 7; P 108) Die Subvention für die Wiener Symphoniker im Jahr 2013 in der Höhe von 14 000 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2013 Vorsorge zu treffen.
(03792-2012/0001-GKU; MA 7; P 109) Die Subvention an den Verein VIENNALE – Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2013 für die Jahresförderung in der Höhe von 1 500 000 EUR und für den Wiener Filmpreis in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 Vorsorge zu treffen.
(03851-2012/0001-GKU; MA 7; P 112) Dem Magistrat wird im Jahr 2013 zur strukturellen Unterstützung von Filminstitutionen sowie der Filmförderung ein Betrag von 588 000 EUR gewährt. Davon wird zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der strukturellen Unterstützung von Filminstitutionen sowie der Filmförderung im Jahr 2013 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 585 000 EUR gewährt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 Vorsorge zu treffen.
(03852-2012/0001-GKU; MA 7; P 113) Die Subvention an den Filmfonds Wien in der Höhe von 11 800 000 EUR für die Jahrestätigkeit 2013 wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 Vorsorge zu treffen.
(03855-2012/0001-GKU; MA 7; P 114) Die Subvention an die Entuziasm GmbH im Jahr 2013 für den Betrieb des Gartenbaukinos in der Höhe von 400 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 Vorsorge zu treffen.
(03856-2012/0001-GKU; MA 7; P 115) Die Subvention an die Vienna Film Commission GmbH im Jahr 2013 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 180 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 Vorsorge zu treffen.
(03896-2012/0001-GKU; MA 7; P 116) Die Subvention an den Verein Filmarchiv Austria im Jahr 2013 für die Jahrestätigkeit und den Betrieb des Metrokinos in der Höhe von 167 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 Vorsorge zu treffen.
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