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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 14.12.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 133

 

man kann – auch das habe ich schon mehrfach erläutert – die Stadt Wien jetzt nicht mit einem Privaten vergleichen, der regelmäßige fixe Rückzahlungen hat, fixe Raten hat, die er einhalten muss, egal, wie im Moment die Währungsrelation ist. Das gilt für uns nicht. Wir haben kein fixes Rückzahlungsdatum. Wir roulieren, also erneuern, vereinfacht gesagt, unsere Kredite immer wieder, das heißt, wir zahlen dann zurück, wenn es für uns gut ist. Das haben wir auch in der Vergangenheit schon so getan. Das werden wir auch in Zukunft so tun. Und insofern würde ich herzlich bitten, im Sinne des vorher von uns allen mit Nicken auch zur Kenntnis Genommenen, dass wir hier ein gemeinsames Interesse vertreten, in der Stadt vernünftig zu agieren und sicher zu sein.

 

Dazu gehört aber auch, dass man auch in der Wortwahl entsprechend seriös ist. Ich bitte, das nicht in einen Topf zu werfen. Diese Fremdwährungskredite, die wir haben, sind in keiner Weise vergleichbar mit dem, was hier passiert ist. Und die Stadt Wien hat eben nicht das Risiko, das ein Privater hat, der regelmäßig zurückzahlen muss, sondern wir zahlen dann zurück, wenn es für uns gut ist, und haben und werden deswegen – wie Sie richtigerweise ja gesagt haben – auch keine Verluste realisieren.

 

Ihre Frage war, ob wir uns grundsätzlich allgemeine Regeln geben. Ich bin dafür, dass wir mit dem Bund in Gespräche treten. Verzeihen Sie, das habe ich jetzt, weil es für mich so eine Selbstverständlichkeit ist, gar nicht extra erwähnt. Natürlich bin ich dafür, dass es gemeinsame Regeln gibt. Natürlich muss es ein Spekulationsverbot geben. Für uns gibt es das sowieso, aber das muss ganz klar, von dieser Stelle aus auch hier erklärt werden. Es kann allerdings auch nicht, und das sage ich genauso klar von dieser Stelle, zu einer Entmündigung der Länder führen. Da bin ich auch mit anderen Landeshauptleuten einer Meinung, die sich auch dementsprechend geäußert haben. Ein wichtiger Punkt.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die nächste Zusatzfrage stellt GR Dipl-Ing Al-Rawi. – Bitte.

 

9.40.27

GR Dipl-Ing Omar Al-Rawi (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Sie haben in der Öffentlichkeit mehrmals die positive Entwicklung der für die Stadt Wien aufgenommenen Fremdwährungsfinanzierungen erwähnt. Können Sie uns in etwa sagen, welche Ersparnis uns das gebracht hat?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

VBgmin Mag Renate Brauner: Sie sprechen natürlich ein wichtiges Thema an. Genau das ist ja der Grund, warum diese langfristige Strategie gewählt wurde – weil sie für das Budget und damit für den Steuerzahler und für die Steuerzahlerin massive Vorteile gebracht hat.

 

Wenn man sich anschaut, welcher Zinsvorteil im Vergleich zu einem Eurodarlehen durch die Frankenkredite in den letzten Jahren erwirtschaftet wurde – wenn wir das bis 1984 zurückrechnen, dann kommt man zu noch größeren Zahlen, aber wir wollen doch in der Jetztzeit bleiben –, so sind wir hier bei einer Summe von rund 220 Millionen. Das ist schon eine wirklich beträchtliche Summe. Und diese 220 Millionen, die diese Finanzierung günstiger war als ein vergleichbares Eurodarlehen, sind natürlich dem Budget der Stadt Wien und damit den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen zu Gute gekommen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke, Frau Vizebürgermeisterin, für die Beantwortung insgesamt der 2. Anfrage.

 

9.41.47†Amtsf StR Dr Michael Ludwig - Frage|

Wir kommen nun zur 3. Anfrage (FSP - 04436-2012/0001 - KVP/GM). Sie wurde von Herrn GR Norbert Walter gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Viele aktuelle Mieterinnen und Mieter in Gemeindewohnungen haben die Wohnung erstmals zugeteilt erhalten, viele jedoch über das direkte und das erweiterte Eintrittsrecht von Verwandten übernommen. Wie viele von den aktuellen Mieterinnen und Mietern haben eine übernommene Gemeindewohnung?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Sehr geehrter Herr GR Norbert Walter!

 

Ich interpretiere die verwendeten Begriffe „direkte und erweiterte Weitergabe“ mit zwei Punkten: erstens mit der gesetzlichen Weitergabe nach dem Mietrechtsgesetz für im Haushalt lebende Personen und zweitens für die freiwilligen erweiterten Weitergabebestimmungen, die Wiener Wohnen seit dem Jahr 1994 zugänglich macht.

 

Ich habe mir angesehen, wie viele Verträge unter diese beiden Kategorien fallen. Das sind in den letzten Jahren bei der gesetzlichen Mietrechtsfortsetzung pro Jahr im Durchschnitt in etwa 2 000 Fälle. Bei der erweiterten Weitergabe auf freiwilliger Basis von Wiener Wohnen sind es im langjährigen Durchschnitt in etwa 600 Fälle pro Jahr. Das heißt, beides zusammengerechnet, werden es in etwa 2 600 Verträge sein. Wobei sich im heurigen Jahr abzeichnet, dass es eher darunter liegen wird. Aber man kann sagen, im langjährigen Schnitt sind das Zahlen, auf denen man aufbauen kann.

 

Ich möchte vielleicht noch ganz kurz definieren, welche Gruppen und welche Verwandtschaftsverhältnisse unter die jeweiligen Kategorien fallen: Da ist zum Ersten einmal die gesetzliche Weitergabe, die ja im Mietrechtsgesetz, einem Bundesgesetz, festgelegt ist. Das Mietrechtsgesetz bietet Hauptmietern die Möglichkeit, ihre Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen weiterzugeben. Als zu Lebzeiten eintrittsberechtigte Personen im Sinne naher Angehöriger befinden sich in § 12 des Mietrechtsgesetzes unter dem Kapitel „Abtretung des Mietrechtes“ folgende Verwandtschaftsverhältnisse: das sind die Ehegatten, das sind Verwandte in gerader Linie, das sind Wahlkinder und Geschwister. Weiters findet sich im Mietrechtsgesetz unter § 14 der Bereich „im Todesfall“ – also unter welchen Bedingungen bei Eintritt eines Todesfalles ein Weitergaberecht besteht: das sind die schon angeführten Kategorien plus den Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, wenn über drei Jahre ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde. – Das heißt, in dieser Kategorie gibt es keinen neuen Mietvertrag und auch

 

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