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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 14.12.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 133

 

keine Prüfung der Einkommensverhältnisse, weil eben im gemeinsamen Haushalt lebend. Wenn es hier keine Weitergabe gäbe, wäre die Alternative eine Delogierung des jeweiligen Mieters, der Mieterin.

 

Ich komme jetzt noch zum zweiten Bereich, den du angesprochen hast, die Weitergabe an nahe Verwandte: Hier ermöglicht Wiener Wohnen ohne Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes die Weitergabe des Mietrechts innerhalb der Familie. Dies gilt auch im Todesfall der Hauptmieterin oder des Hauptmieters. Auf Gewährung des erweiterten Wohnungsweitergaberechts besteht allerdings ausdrücklich kein Rechtsanspruch. Das ist eine freiwillige Leistung von Wiener Wohnen, die auch bei der Überprüfung an bestimmte Kriterien gebunden ist. Der Personenkreis hier wären die Ehegatten, die Kinder, die Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Adoptivkinder, Geschwister, aber auch Stiefkinder, Stiefenkel und Pflegekinder sowie Stief- und Pflegegeschwister, Stief- und Pflegeeltern.

 

Hier sind aber für die künftigen Mieterinnen und Mieter auch Voraussetzungen einzuhalten: erstens, die Vollendung des 17. Lebensjahres; zweitens, der Umstand, dass ein Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Wien nachzuweisen ist; und zum Dritten, dass die bisherige Wohnung aufzugeben ist und die Verlegung des Hauptwohnsitzes in die Gemeindewohnung durchzuführen ist. – Das heißt, es ist nicht möglich, dass jemand über diesen Weg eine Gemeindewohnung bekommt und dann noch einen weiteren Hauptwohnsitz hat.

 

Als Nachweis für den einwandfreien technischen Zustand der Wohnung sind Wiener Wohnen Prüfbefunde der Strom- und allenfalls auch vorhandenen Gasleitungen in der Wohnung auch vorzulegen. Das heißt, dass auch sichergestellt ist, dass auch die technischen Rahmenbedingungen erfüllt sind.

 

Unter diesen Kriterien besteht zum einen das im Mietrechtsgesetz definierte Weitergaberecht beziehungsweise das freiwillige von Wiener Wohnen gewährte erweiterte Weitergaberecht.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die 1. Zusatzfrage stellt GR Walter. – Bitte schön.

 

9.47.03

GR Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Zuerst einmal danke für die Zahlen, die Sie uns genannt haben.

 

Jetzt frage ich Sie: Die 600 im erweiterten Eintrittsrecht sind jetzt nicht wirklich die große Masse. Nichtsdestotrotz, wenn man sich ansieht, wie lange die Schlange der Vormerkungen ist – ich glaube, es sind im Moment um die 17 000 Vormerkungen im Gemeindebau –, dann stellt sich doch die Frage, ob man dieses Instrument nicht aufgeben sollte, auch im Sinne der sozialen Treffsicherheit. Nämlich für diejenigen, die eigentlich schon lange darauf warten, in den Genuss einer Gemeindewohnung zu kommen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Wie gesagt, in der ersten Kategorie ist es ohnehin nicht möglich, dass wir sinnvolle Veränderungen vornehmen. Das wäre nur möglich, wenn wir ein eigenes Zuschlagssystem entwickeln würden, beziehungsweise, wenn wir befristete Mietverhältnisse eingehen würden.

 

Bei der zweiten Kategorie ist es so, dass ja sehr oft auch die in der Wohnung lebenden Menschen Investitionen vornehmen, die sie dann natürlich gerne auch Personen weitergeben würden, die in einem bestimmten familiären Bezug stehen. Natürlich sind alle diese Maßnahmen dazu geeignet, auch die soziale Durchmischung im Gemeindebau zu unterstützen und auch sicherzustellen, dass Hausgemeinschaften auch über einen längeren Zeitraum hinweg sinnvoll geführt werden können.

 

Ich möchte bei Punkt 2 – da du das jetzt auch so konkret nachfragst – vielleicht noch eine Kategorie anmerken, nämlich die Weitergabe an sonstige Familienangehörige, also nicht jene, die ich schon aufgezählt habe, sondern es ist durchaus auch möglich, beispielsweise Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Cousinen, Schwiegereltern, Schwägerinnen und Schwager in diese erweiterte Weitergabe mit einzubeziehen. Da bezieht sich das dann allerdings darauf, dass dieser Personenkreis auch über einen gültigen Vormerkschein verfügen muss, der auch mit dem Stichtag ident sein muss. Das heißt, die hätten ohnehin auch die Möglichkeit, eine Gemeindewohnung anzusprechen. Und dann ist die Entscheidung, bekommt der jetzt eine Gemeindewohnung im Rahmen der in etwa 10 000 Wohneinheiten, die wir pro Jahr vergeben, oder bekommt er die Wohneinheit, wo ein Familienangehöriger beispielsweise Investitionen vorgenommen hat. Ich sehe das durchaus, wenn man so will, neben dem wichtigen Faktor der sozialen Durchmischung auch darin, dass man hier Familienbande unterstützt und auch den gemeinsamen, für uns wichtigen, wie ich meine, Wert der Familie unterstützt.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt GR Mag Chorherr. – Bitte schön.

 

9.49.59

GR Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Wien kann ja in der Tat stolz darauf sein, dass es einen so großen Anteil an Gemeindewohnungen gibt und dass diese im Unterschied zu Wohnungen am freien Markt, vor allem wenn sie älter sind, ja besonders günstig sind. Daher ist diese soziale Frage – und die ist es im hohen Maße, wenn Leute über geringes Einkommen verfügen – sehr schwer über den Neubau, auch über den geförderten Neubau abzudecken. Denn es geht hier um die Frage der Verteilung des Bestandes. Es ist eine wichtige und natürlich auch heikle Diskussion.

 

Meine Frage lautet auch nach Ihren Ausführungen: Können Sie sich eine Veränderung vorstellen, sowohl im Bereich der Vergabe frei werdender Gemeindewohnungen, aber auch im Bereich der frei werdenden, geförderten Genossenschaftswohnungen? Das ist der soziale Bestand dieser Stadt. Glauben Sie, dass die jetzige Regelung, auch mit der erweiterten Weitergabe, sozusagen der Weisheit letzter Schluss ist, indem Sie sagen, so ist das optimal? Oder sollten wir nicht über – ich sage jetzt – gerechtere Formen nachdenken, um insbesonde

 

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