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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 14.12.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 75 von 133

 

geglichenen Haushalten, bei vorschriftsgemäßer Verschuldungsquote – auf EU-Ebene verlagert. Mit dieser Verlagerung ehedem in nationaler Verantwortung liegender Aufgaben gehen verstärkte Kontroll- und Sanktionsmechanismen der EU-Ebene gegenüber den Mitgliedsstaaten einher.

 

Die mit diesen Verpflichtungen verbundenen nationalen Herausforderungen treffen nicht nur den Bund, sondern auch Länder und Gemeinden. Sowohl die Regierungen als auch Nationalrat, Landtag und Gemeinderäte sollten sich daher rechtzeitig mit den vorgesehenen Konsequenzen beschäftigen. Es geht darum, einerseits eine österreichweite Position für die weiteren Entwicklungen auf europäischer Ebene, den allenfalls stattfindenden Europäischen Konvent zu erarbeiten, und andernfalls die nationalen Herausforderungen zur Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

 

Eine dieser Herausforderungen ist auch, das wurde heute im Rahmen der Debatte angesprochen, die Weiterentwicklung des Rechnungswesens. Derzeit fehlt uns insbesondere auf kommunaler Ebene der Überblick über die wahre Lage der öffentlichen Finanzen. Die heute auf kommunaler Ebene geltende Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - auch sie wurde kurz angesprochen -, die VRV, fußt auf der in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts abgeschlossenen Heiligenbluter Vereinbarung und ist nicht mehr zeitgemäß. Sie entspricht nicht den Grundsätzen der Budgetwahrheit, der Budgetklarheit und der Vollständigkeit. So sind Derivativgeschäfte in vielen Fällen nur vertragliche Vereinbarungen, die nicht in den Rechnungsabschlüssen dargestellt werden müssen, beziehungsweise erst dann ersichtlich werden, wenn Einnahmen und Ausgaben die Folge sind. Sie sind auch nicht in den gemäß § 17 der VRV vorgesehenen Nachweisen anzuführen. Mangels einer Ergebnisrechnung beziehungsweise auch einer Vermögensrechnung ist auch der tatsächliche Wert im Rechnungsabschluss nicht darzustellen.

 

Darauf hat der Rechnungshof bereits seit dem Jahr 2009 in mehreren Berichten hingewiesen, und jetzt wäre es zweckmäßig, gerade in diesem Bereich Maßnahmen zu setzen, weil diese Verbuchungspraxis im doppischen Rechnungswesen verboten wäre beziehungsweise auch den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung widersprechen würde.

 

Wollen wir daher die europäischen Herausforderungen erfüllen, so ist ein nationaler Schulterschluss erforderlich, um ein transparentes, vollständiges, die wahre finanzielle Lage darstellendes Rechnungswesen einzuführen.

 

Der Rechnungshof informiert über einen Teil dieser Entwicklungen auf europäischer Ebene im heute auf der Tagesordnung stehenden EU-Finanzbericht. Die aktuellen Entwicklungen und seine Position zu diesen Weiterentwicklungen hat der Rechnungshof auch in einer Publikation zusammengestellt, die Ihnen in den nächsten Tagen zugehen wird.

 

Es ist an der Zeit, dass sich die Gebietskörperschaftsebenen in einer gemeinsam geführten Diskussion darüber verständigen, welche Rechte und Pflichten sich durch die neue Ordnung der Architektur Europas für die einzelnen Gebietskörperschaften ergeben, und festlegen, wer welche Rolle und Verantwortung hierbei wahrzunehmen hat. Und dabei ist es wichtig, dass alle Gebietskörperschaftsebenen eingebunden werden und an einer gemeinsamen Position arbeiten.

 

Der Rechnungshof steht für die erforderlichen Diskussionen auf Ebene der Städte und Gemeinden als Partner gerne zur Verfügung. Zu den weiteren heute auf der Tagesordnung stehenden Prüfberichten möchte ich nur darauf hinweisen, dass - das hat die Debatte bereits ergeben - Vergleiche – Best Practice Benchmarks – wichtig sind, dass Lernen von anderen dazu führt, dass man besser wird.

 

Die Berichte „Anti-Claim-Management“, „Maßnahmen zur Begrenzung des Aktivitätsaufwandes“, „Maßnahmen zur Förderung der KMUs“ haben gezeigt, dass wir Verbesserungspotenzial haben. Diese Berichte haben gezeigt – es wurde bereits im Rahmen der Debatte angesprochen –, dass Potenziale vorhanden sind, die Effizienz zu erhöhen, die Qualität zu verbessern und die Bürgernähe auszubauen.

 

Die Prüfungsergebnisse zeigen aber auch, dass wir in diesem Bereich das Zusammenwirken aller Gebietskörperschaftsebenen benötigen, will Österreich seine Stellung im internationalen Wettbewerb weiter sichern. Das heißt, wir brauchen gleiche Information, aber auch ein Zugehen zu den gleichen Themen.

 

Dass Wien auch im Jahr 2012 eine hohe Umsetzungsbereitschaft hatte, wird der in der nächsten Woche veröffentlichte Jahrestätigkeitsbericht mit den Nachfrageverfahren zeigen.

 

Abschließend möchte ich mich daher bei Ihnen allen nochmals sehr herzlich für das ausgezeichnete Kontrollklima in Wien bedanken, das auch dazu geführt hat, dass der Rechnungshofpräsident die Möglichkeit hat, hier auch zu seinen Berichten Stellung zu nehmen. Ich bedanke mich auch bei Herrn Landtagspräsidenten Kopietz nochmals, dass die Möglichkeit bestanden hat, die Ausstellung „250 Jahre Rechnungshof“ hier im Rathaus im November durchführen zu können.

 

Ich wünsche Ihnen allen und Ihren Familien Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Und ich freue mich auf eine weitere, sehr gute Zusammenarbeit im Jahr 2013. – Ich danke! (Allgemeiner Beifall.)

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Wir danken für Ihre Rede und wir danken für Ihre Glückwünsche, die wir selbstverständlich auch Ihnen und den Mitarbeitern des Rechnungshofes von ganzem Herzen mitgeben wollen.

 

Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Daher ist die Debatte nunmehr geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet. Wir kommen nun daher zur Abstimmung16.36.48, die wir getrennt durchführen werden.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderates, die der Postnummer 131 ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

 

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