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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 01.03.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 83

 

wurde von der notwendigen Anzahl von Gemeinderäten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung des Dringlichen Antrages vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen.

 

11.13.40Die Anträge des Stadtsenates zu den Postnummern 2 bis 6, 8, 10 bis 13, 16 und 17, 20 bis 28, 30, 32, 37 bis 47 und 50 gelten gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung als bekannt gegeben. Zu Beginn dieser Sitzung hat kein Mitglied des Gemeinderates zu diesen Geschäftsstücken die Verhandlung verlangt. Ich erkläre daher gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung diese als angenommen und stelle fest, dass die im Sinne des § 25 der Stadtverfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist.

 

11.13.50In der Präsidialkonferenz wurden nach entsprechender Beratung die Postnummer 34 zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt und gleichzeitig folgende Umreihung der Tagesordnung vorgeschlagen: Postnummer 34, 31, 33, 35, 36, 7,1, 9, 14, 15, 18, 19, 29, 48 und 49. Die Postnummern werden daher in dieser Reihenfolge zur Verhandlung gelangen.

 

11.14.38Es gelangt nunmehr Postnummer 34 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Verlängerung der Förderung im Zusammenhang mit der Errichtung von Fahrradstehern - Bügelmodell - auf öffentlichem Grund. Ich bitte den Berichterstatter, Herr GR Hora, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.14.47

Berichterstatter GR Karlheinz Hora: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche, auch im Namen der Bezirke, um Zustimmung zu diesem Akt.

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Danke. Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Dipl-Ing Stiftner. Ich darf darauf hinweisen, dass die Erstredner jeder Partei 40 Minuten zur Verfügung haben. Ich erteile ihm das Wort.

 

11.15.13

GR Dipl-Ing Roman Stiftner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Werte Damen und Herren!

 

Ich denke, das Bekenntnis zum Fahrradverkehr als ergänzende Mobilitätsform in dieser Stadt erfordert natürlich auch das Abstellen der Fahrräder und damit entsprechende Einrichtungen, und da ist es eigentlich angedacht, natürlich auch eine einheitliche Planung einzufordern. Dennoch steht berechtigterweise die Frage im Raum, so wie es auch im motorisierten Bereich der Fall ist, ob wirklich immer nur der öffentliche Bereich für Radabstellplätze herangezogen werden muss, oder ob es nicht auch andere Möglichkeiten im privaten Bereich gäbe, wo Radständer, vielleicht auch solche, die die Stadt Wien zur Verfügung stellt, auf eigenem Grund besser eingesetzt werden können als nur durch den Konsum von öffentlichem Raum, der sehr wertvoll ist und der meistens auch in Konkurrenz zum schwächsten Verkehrsteilnehmer steht, nämlich zu den Fußgängern. Wir alle wissen, dass es gerade auf Bürgersteigen, speziell dann, wenn man eingeschränkte Mobilität hat oder vielleicht auch mit seinen Kindern unterwegs ist, einfach wichtig ist, ausreichende Durchfahrtsbreiten zu haben. Wenn Fahrradbügel oder Fahrradständer da und dort aufgestellt werden, dann mag das für die eine Zielgruppe sehr attraktiv sein, es geht aber auf Kosten von Raum und Freiheit einer anderen durchaus sehr ökologischen Zielgruppe, wahrscheinlich der ökologischsten, nämlich der Fußgängerinnen und Fußgänger. Und letztendlich sind alle Verkehrsteilnehmer irgendwann dieser Mobilitätsform zuzurechnen.

 

Ich möchte nur ein paar Beispiele hier nennen und eines herausgreifen, nämlich eine Lösung, die in der Schottenfeldgasse in Wien Neubau errichtet worden ist. Es geht um eine Fahrradabstellanlage, wo 30 m entfernt ein ganz großer Fahrradabstellplatz besteht, und zu Recht äußern die Bürger Unmut und fragen sich: Ist es denn notwendig, wenn ich 30 m weiter eine entsprechende Fahrradgarage habe, dann noch einmal öffentlichen Raum in Anspruch zu nehmen? Aber vielleicht ist das ja schon eine Vorleistung auf die von Ihnen gewünschte Fußgängerzone in der Mariahilfer Straße. Vielleicht hat das ja alles auch ideologische Gründe und ist strategischer Natur, Vernunftcharakter kann da wohl nicht dahinterstehen, sehr verehrte Damen und Herren.

 

Ich denke, dass die Möglichkeit, bei Neubauten schon bei den baulichen Gegebenheiten für Fahrradabstellplätze auch auf privaten Plätzen vorzusorgen, sicherlich eine sehr überlegenswerte Sache ist. Hier, glaube ich, sollten wir stark darüber nachdenken, denn vielfach stehen auch in Garagen Plätze zur Verfügung, wo es, ohne die eins zu eins Stellplatzverpflichtung einzuschränken, möglich wäre, zusätzliche Räume zu schaffen, um adäquate Radabstellplätze unterzubringen. Ich denke, da ist auch die Stadt Wien gefordert, denn der Laternenpfahl ist mit Sicherheit der schlechteste Abstellplatz, den man in der Stadt hat. Es zeigt sich auch, dass dort meistens jene Räder abgestellt werden, die dann tage- und wochenlang stehen bleiben. Meistens entledigt sich der Eigentümer auf diese Weise dieses Geräts. Die MA 48 ist leider in ihrer Dienstleitungskompetenz auch nicht immer so sorgsam und räumt diese Dinge weg, sodass sie dann nur mehr verkehrsbehindernd auf den Gehwegen oder auch auf Parkstreifen herumstehen. Und auch das ist für ein Stadtbild sicherlich nicht wünschenswert, sehr geehrte Damen und Herren.

 

Aber konzentrieren wir uns durchaus auch auf den fahrenden, auf den fließenden Fahrradverkehr, der sicherlich auch hier in erster Linie auf Betrachtungen stößt. Warum sage ich das? Weil ich glaube, dass die zuständige Stadträtin für Verkehr sich auf zwei Maßnahmen konzentriert hat, mit denen sie glaubt, die gesamte Verkehrssteuerung in aller Komplexität in Wien regeln zu können, nämlich auf das Parkpickerl und auf den Ausbau des Radfahrverkehrs. Gleichzeitig hat sie aber heute in der Fragestunde moniert, dass sie für ein Gesamtkonzept für Wien eintritt, und sie bewirbt hier bei der Frage 1 die Antwort für ein Gesamtkonzept, im Gegensatz zum Koalitionspartner, der für bezirksweise Regelungen ist. Ich frage mich, was hindert eine Stadträtin eigentlich daran, ein Gesamtverkehrskonzept vorzulegen? Wozu brauchen wir eine Volksbefragung? Wozu muss man sich herstellen und als zuständige Exekutivstadträtin in der Fragestunde bejammern, dass ein Gesamtverkehrs

 

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