Gemeinderat, 41. Sitzung vom 26.06.2013, Sitzungsbericht - Seite 3 von 6
(01642-2013/0001-GKU; MA 7, P 15) Zur Förderung an diverse Theatergruppen und -institutionen der OFF-Szene in Form von Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten wird im Jahr 2014 ein erster Rahmenbetrag in der Höhe von 2 500 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 2 500 000 EUR ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.
(01751-2013/0001-GKU; MA 7, P 16) Die MA 7 wird infolge der Erhöhung der Subvention für die Jahre 2013 bis 2015 zur Änderung der auf Grund des GRB vom 27. Juni 2012 (Zl: 01869-2012/0001-GKU) abgeschlossenen 3-Jahresvereinbarung für die Jahre 2013 bis 2015 mit dem Verein IM PULS – TANZ ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der geänderten 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Demzufolge werden dem Subventionsnehmer Verein IM PULS - TANZ für die Jahre 2013 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2013 (850 000 EUR bereits beschlossen, GRB vom 27.6.2012) |
1 050 000 EUR |
präliminiert 2014 (850 000 EUR bereits beschlossen, GRB vom 27.6.2012) |
1 100 000 EUR |
präliminiert 2015 (850 000 EUR bereits beschlossen, GRB vom 27.6.2012) |
1 150 000 EUR |
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2013 entfallende Betrag der zusätzlichen Förderung in der Höhe von 200 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2013 bedeckt. Für die Bedeckung der Förderung für die Jahre 2014 und 2015 ist in den Voranschlägen 2014 und 2015 Vorsorge zu treffen.
(01850-2013/0001-GKU; MA 7, P 17) Die MA 7 wird infolge der Erhöhung der Subvention ab 2013 und gleichzeitiger Verlängerung der Gewährung der Subvention ab 2014 zur Änderung der auf Grund des GRB vom 29. April 2009 (Zl: 01288-2009/0001-GKU) abgeschlossenen Mehrjahresvereinbarung für den Zeitraum Juli 2009 bis Dezember 2013 mit Tanzquartier-Wien GmbH ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der geänderten Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Demzufolge werden der Tanzquartier-Wien GmbH für den Zeitraum Juli 2009 bis Dezember 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2009 (Juli bis Dezember, bereits beschlossen,GRB vom 29. April 2009) |
1 450 000 EUR |
präliminiert 2010 (bereits beschlossen, GRB vom 29. April 2009) |
2 900 000 EUR |
präliminiert 2011 (bereits beschlossen, GRB vom 29. April 2009) |
2 900 000 EUR |
präliminiert 2012 (bereits beschlossen, GRB vom 29. April 2009) |
2 900 000 EUR |
präliminiert 2013 (2 900 000 EUR bereits beschlossen,GRB vom 29. April 2009) |
2 950 000 EUR |
präliminiert 2014 |
2 950 000 EUR |
präliminiert 2015 |
2 950 000 EUR |
präliminiert 2016 |
2 950 000 EUR |
präliminiert 2017 |
2 950 000 EUR |
In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Die Bedeckung der zusätzlichen Förderung für das Jahr 2013 in der Höhe von 50 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2013 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(01942-2013/0001-GKU; MA 7, P 19) Die weitere Subvention an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH im Jahr 2013 für den Betrieb des Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum im Jahr 2013 in der Höhe von 60 000 EUR wird genehmigt. Die Subvention für das Jahr 2013 beträgt somit insgesamt 1 280 000 EUR. Die Bedeckung der weiteren Subvention für das Jahr 2013 in der Höhe von 60 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2013 gegeben.
(01849-2013/0001-GKU; MA 7, P 20) Die Subvention an Hafenfestival – Verein für Popmusik für das Projekt Hafen Open Air im Jahr 2013 in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.
(01943-2013/0001-GKU; MA 7, P 21) Die Subvention an den Verein Vladimir und Estragon im Jahr 2013 für die Vorbereitungsarbeiten des Festivals Eyes On – Europäischer Monat der Fotografie Wien in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 im Voranschlag 2013 gegeben.
(01947-2013/0001-GKU; MA 7, P 22) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Subventionsnehmer die AIT Austrian Institute of Technology GmbH werden für die Durchführung des Projektes IGS Internationale Graduiertenschule für den 11. bis 15. Studienplatz in den Jahren 2013 bis 2016 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2013 |
107 500 EUR |
präliminiert 2014 |
215 000 EUR |
präliminiert 2015 |
215 000 EUR |
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