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Gemeinderat, 41. Sitzung vom 26.06.2013, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 6

 

(01833-2013/0001-GFW; MA 5, P 40) Die Richtlinie für die neue Förderaktion Standortinitiative 2013 im Sinne des Magistratsberichtes mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 sowie die Betrauung der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien mit der weiteren Abwicklung dieser Förderaktion werden genehmigt. Die budgetäre Bedeckung ist im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/7822/775 gegeben. Für die Folgejahre ist in den Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

 

(01835-2013/0001-GFW; MA 5, P 41) Die Richtlinie für die neue Förderaktion Nahversorgung 2013 im Sinne des Magistratsberichtes mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2017 sowie die Betrauung der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien mit der weiteren Abwicklung dieser Förderaktion werden genehmigt. Die budgetäre Bedeckung ist im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/7822/755 gegeben. Für die Folgejahre ist in den Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

 

(01836-2013/0001-GFW; MA 5, P 42) Die Richtlinie für die neue Förderaktion Internationalisierung 2013 im Sinne des Magistratsberichtes mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2017 sowie die Betrauung der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien mit der weiteren Abwicklung dieser Förderaktion werden genehmigt. Die budgetäre Bedeckung ist im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/7822/755 gegeben. Für die Folgejahre ist in den Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

 

(01844-2013/0001-GFW; MA 5, P 43) Die Subventionen bzw Beiträge an die nachstehend angeführten Vereinigungen und Einrichtungen in der Höhe von 379 656,30 EUR werden genehmigt und zwar:

Haushaltsstelle

 

 

1/0600/757

Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche

266 147,00 EUR

1/0610/757

Die Helfer Wiens – Selbstschutz-Zivilschutz

100 000,00 EUR

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Österreichisches Komitee für Soziale Arbeit

13 509,30 EUR

 

 

379 656,30 EUR

(VO - 01798-2013/0001; MA 6, P 44) Der Entwurf einer Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der die Verordnung des Wiener Gemeinderates über die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe (Pauschalierungsverordnung), die Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung) und die Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Art der zu verwendenden Kontrolleinrichtungen in Kurzparkzonen (Kontrolleinrichtungenverordnung) geändert werden, wird zum Beschluss erhoben.

 

7. Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insoferne vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 1 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt wird:

 

Postnummern 1, 25, 31, 33, 34, 18, 35, 36, 2, 3, 4 und 5.

 

8. Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik begrüßt Kontrollamtsdirektor Dr Peter Pollak, MBA.

 

Berichterstatter: GR Dr Wolfgang Ulm

 

9. (01884-2013/0001-MDLTG; KA, P 1) Gemäß § 73 Abs 7 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird der Tätigkeitsbericht des Kontrollamtes der Stadt Wien über das Geschäftsjahr 2012/2013 zur Kenntnis genommen.

 

(Rednerinnen bzw Redner: GRin Mag Karin Holdhaus, GR Mag Wolfgang Jung zur Geschäftsordnung, GRin Birgit Hebein, GR Mag Dietbert Kowarik, GR Mag Thomas Reindl, GRin Henriette FRANK, GRin Barbara Novak, GR Mag Dr Alfred Wansch und GR Dipl-Ing Martin Margulies.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Dipl Ing Omar Al-Rawi

 

10. (00040-2013/0001-GSK; MA 21, P 25) Plan Nr 7119E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Gloriettegasse, Maxingstraße, Montecuccoliplatz, Elisabethallee und Linienzug 1-10 im 13. Bezirk, KatG Hietzing (Beilage Nr 142/13)

 

Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma

 

11. (01596-2013/0001-GSK; MA 18, P 31) 1) Der Gemeinderat stimmt der Masterplan Verkehr Wien 2003/Fort-schreibung 2008, Evaluierung 2013 gemäß vorgelegter Beilage zu. Soweit darin keine Aktualisierungen enthalten sind bleibt der Masterplan Verkehr Wien 2003 gültig.

2) Die Masterplan Verkehr Wien 2003/Fortschreibung 2008, Evaluierung 2013 und die weiterhin gültigen Teile des Masterplan Verkehr Wien 2003 gelten als Handlungsrahmen für die Organe der Stadt Wien sowie für die städtischen Dienststellen und sind als Grundlage für die Vertretung der Interessen Wiens gegenüber Dritten anzusehen, soweit Themen daraus berührt sind.

3) Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zur Vertretung der enthaltenen Inhalte und Verwirklichung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu treffen. Dazu sind mit den in der Masterplan Verkehr Wien 2003/Fortschreibung 2008, Evaluierung 2013 und in den nach wie vor gültigen Teilen des Masterplan Verkehr Wien 2003 angeführten Adressaten bzw deren Rechtsnachfolgern Verhandlungen zu führen.

 

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