Gemeinderat, 43. Sitzung vom 26.09.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 68
Leben einkehrt und nicht nur verschlossenes Gemäuer langsam vor sich hinbröckelt.
Ich weiß schon, dass die Stadt da keine direkten Durchgriffsrechte hat. All das ist mir klar. Darum ist auch der Antrag so formuliert, wie ich ihn gleich verlesen werde. Aber das Gebäude ist denkmalgeschützt und muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und zwar sowohl nach unseren Intentionen als auch nach jenen der Petitionsbetreiber und –unterstützer. Darum stellen wir heute folgenden Antrag:
„Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Stadt Wien alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auslotet und ausnützt, die der raschen Öffnung der historischen Babenbergerfestung auf dem Leopoldsberg dienlich sind.“ – In formeller Hinsicht verlangen wir auch hier die sofortige Abstimmung, und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich GR Mag Dr Wansch. Ich erteile es ihm.
GR Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben hier eine Änderung eines Flächenwidmungsplanes zu entscheiden. Derartige Änderungen sind eine juristisch und politisch komplexe Angelegenheit, und zwar insbesondere auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Mitwirkung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. (GR Prof Harry Kopietz: Wie in einer Stiftung!)
Schauen wir uns die Situation an: Im rechtlichen Umwidmungsverfahren gemäß Bauordnung gibt es die Möglichkeit zur Einbringung einer schriftlichen Stellungnahme während der Auflagefrist. Jede Wienerin und jeder Wiener können eine derartige Stellungnahme einbringen. Aber was passiert jetzt mit diesen Stellungnahmen? – In rechtlicher Hinsicht werden diese Stellungnahmen Bestandteil des Aktes.
Aber fragen wir uns weiter: Welche Relevanz haben diese Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im weiteren Verfahren? – An dieser Stelle erinnere ich mich an die Aussage eines leitenden Beamten der MA 21, welche für die Umwidmungsverfahren zuständig ist. Er traf diese Aussage anlässlich einer sogenannten Dialogveranstaltung im Vorfeld eines Umwidmungsverfahrens.
Bei diesem Verfahren – den meisten ist es bekannt – geht es um eine rot-grüne Gefälligkeitswidmung zu Ermöglichung eines Spekulationsgewinnes im hohen zweistelligen Millionenbereich. Das Ganze findet unter dem Stichwort Danube-Flats in Kaisermühlen statt. Der zitierte leitende Mitarbeiter gab dort auf die Frage nach der Relevanz von Bürgerstellungnahmen folgende Antwort: „Die Entscheidung über Umwidmungen ist letztendlich eine politische Entscheidung und nicht die Entscheidung der Verwaltung.“ – Wenn die MA 21 dem vor Ort anwesenden Filmteam des ORF nicht verboten hätte, diese Diskussion aufzuzeichnen, könnten Sie all diese Aussagen im Wortlaut nachvollziehen.
Der MA 21-Mitarbeiter hat damit eines erreicht: Diese Aussage hat ihm im Moment über den Unmut der Bürger hinweggeholfen, denn die Politik beziehungsweise die Vertreter von Rot und Grün haben ihn dort allein gelassen. Er konnte sich nur noch zurückziehen und sagen, diese Umwidmungsverfahren sind nicht Sache der Verwaltung, das macht die Politik. Und die Menschen mussten die Aussage dort so zur Kenntnis nehmen, weil die Politik gekniffen hat. – Wir kennen das von verschiedenen anderen Bürgeranliegen und -initiativen wie nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Steinhof-Gründen!
Die Aussage ist aber in rechtlicher beziehungsweise rechtsstaatlicher Hinsicht nicht zutreffend. Gott sei Dank ist es nämlich an sich so, dass die Verwaltung ihre Aufgaben im Rahmen der bestehenden Gesetze zu vollziehen hat, und das bedeutet, dass das nicht dem politischen Wollen der Machthaber, also in Wien der rot-grünen Stadtregierung, obliegt, sondern dass diesem politischen Wollen deutliche Grenzen gesetzt sind.
Diese Nachricht hört beziehungsweise fühlt sich jetzt gut an, die Welt scheint im Rechtsstaat Österreich in Ordnung zu sein. Aber wie schaut es in der Realität im rot-grünen Wien aus? – An dieser Stelle zitiere ich am besten einen Politiker der rot-grünen Stadtregierung, ich zitiere jetzt nämlich den umtriebigen Kollegen Chorherr, der als selbsternannter Schutzpatron der Immobilienspekulanten bei kaum einem Bauvorhaben der Stadt Wien nicht federführend dabei ist. Er lässt uns in einem „Falter“-Gastkommentar wissen: „Aufgabe der Politik ist es, den Bedenken der Bürger ein Trotzdem entgegenzusetzen.“
Dazu sage ich: Das ist schon einmal sehr gewagt! Das hat man sich von einem grünen Politiker nicht erwartet! Aber diskutieren wir darüber! – Wenn das ein Grundsatz der grünen Politik ist, dann sage ich, dann braucht es aber die Grundsätze der Transparenz und der Bürgerbeteiligung. Die Schlagwörter Transparenz und Bürgerbeteiligung nehmen die GRÜNEN auch sehr gerne in den Mund. Daher erwarten wir uns von Kollegen Chorherr im Hinblick auf seine Aussage, dass jetzt etwas Entsprechendes zur Klarstellung kommen wird.
Und siehe da, er fährt auch fort! – Er sagt: „Dafür“ – also um das Trotzdem entgegenzusetzen – „braucht es eine klare Vision.“ – Er meint damit offenbar nicht die Vision der Bürger, sondern die Vision der Regierenden. – Mag sein!
Dann fährt er fort: „braucht es eine klare Vision und eine phantasievolle“ – phantasievoll ist immer gut, und, jetzt kommt es aber wirklich knüppeldick! – „und manchmal auch eine listige Taktik.“
Meine Damen und Herren! Chorherr sagt also im „Falter“-Interview: Wenn es darum geht, den Willen der Bürger zu beachten, muss man ein Trotzdem entgegensetzen, und um dieses Trotzdem durchzusetzen und den Willen der Bürger nicht befolgen zu müssen, darf man taktisch listig vorgehen. – Es wird also von den GRÜNEN auf politischer Ebene mit List gegen den Bürger gearbeitet. Dieses skandalöse Outing ist wenigstens einmal ehrlich! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn wir jetzt wissen, dass diese Trickserei gegen die Bürger Bestandteil der Politik ist, dann schauen wir
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