Gemeinderat, 44. Sitzung vom 25.10.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 63
mals für die Beantwortung insgesamt.
Wir kommen nun zur 3. Anfrage (FSP - 03617-2013/0001 - KU/GM). Sie wurde von Herrn GR Dr Aigner gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung gerichtet. (Im Zuge der beabsichtigten Verbauung des Semmelweis-Areals in Währing besteht die Befürchtung, dass die Zufahrt zu einer geplanten Wohnhausanlage über den Hockepark geführt werden soll. Das würde zum einen den Park samt Spielplatz massiv beeinträchtigen, außerdem würde das Vorhaben die Fällung zahlreicher Bäume mit sich bringen. Können Sie ausschließen, dass eine derart mutwillige Zerstörung eines wichtigen Naherholungsgebietes realisiert wird?)
Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.
VBgmin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Zuerst möchte ich hier festhalten, dass für die gegenständliche in Verwaltung des Stadtgartenamtes stehende Fläche das Plandokument 7757 gilt. Dieses wurde im Gemeinderat vom 22.11.2006 mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und der FPÖ und auch im Verfahren ebenfalls durch diese drei Parteien im 18. Bezirk beschlossen - also gegen die Stimmen der GRÜNEN. Und soweit ich mich erinnere, waren Sie als Gemeinderat damals für die ÖVP tätig, also es wurde auch mit Ihrer Stimme so mitbeschlossen.
So oder so, die Zuständigkeit des Planungsressorts ist seit dem Jahr 2006 somit beendet. Über ein konkretes Projekt liegen der Magistratsabteilung 21 derzeit keine Informationen vor.
Mit der Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche im gegenständlichen Abschnitt der Hockegasse als Fußweg ist eine Durchfahrt für Autos de facto nicht möglich. Damit ist lediglich eine Erschließung von anliegenden Grundstücken möglich. Zudem kann die Erschließung der bebaubaren Fläche östlich des Fußwegabschnittes angeordnet werden, sodass bei widmungsgemäßer Zufahrt keine maßgeblichen Beeinträchtigungen des Grünbestandes notwendig sind.
Die Errichtung einer Zufahrt ist weiters nur mit Zustimmung der grundverwaltenden Dienststelle, also des Stadtgartenamtes, möglich. Konkrete Baumaßnahmen müssen im Zuge eines baubehördlichen Verfahrens bei der zuständigen Magistratsabteilung 37 eingereicht werden. Sollte der widmungsgemäße Ausbau der Verkehrsfläche Hockegasse im Zuge eines Bauvorhabens geplant sein, fällt diese Maßnahme in die Zuständigkeit des Bezirks.
Das heißt, für die gegenständliche Angelegenheit sind der Bezirk selbst - insofern der Herr Bezirksvorsteher selbst - zuständig, das Stadtgartenamt, das in die Zuständigkeit eines anderen Ressorts fällt, sowie die Magistratsabteilung 37, die ebenfalls in die Zuständigkeit eines anderen Ressorts fällt. Mir ist schleierhaft, warum Sie diese Frage an mich richten.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr GR Dr Aigner. - Bitte.
GR Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister!
Ich habe mich darauf bezogen, dass es Medienberichte gegeben hat, dass eine Bürgerinitiative eben die Befürchtung hegt, dass es hier zu einer Zufahrt durch den Hockepark kommt und dass Sie darauf auch entsprechend repliziert haben. Es ist natürlich auch eine Frage, die mit der Stadtplanung zu tun hat.
Meine Zusatzfrage geht jetzt dahin: Das Semmelweis-Areal ist ja ein sehr wichtiges Areal, auch ein sehr umstrittenes Areal, wo es darum geht, einerseits neue Nutzungen zu finden und auf der anderen Seite auch eine wichtige Grünfläche in einem mittlerweile ja auch recht stark bebauten Gebiet aufrechtzuerhalten.
Wir haben auf der einen Seite das Projekt der Schule, auf der anderen Seite jetzt die Wohnbebauung. Daher meine Frage an Sie als Planungsstadträtin: Gibt es weitere Überlegungen, das Semmelweis-Areal einer zusätzlichen Bebauung zuzuführen, außer denjenigen, die jetzt schon geplant beziehungsweise in der Pipeline sind?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.
VBgmin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Mir sind keinerlei solche Überlegungen bekannt. Und weil Sie meinen, Sie haben die Frage gestellt auf Grund dessen, dass es eine mediale Berichterstattung gegeben hat: Diese bezieht sich allerdings auf vergangene Planungen und nicht auf aktuelle und nicht auf künftige.
Also, noch einmal: Die Planung, auf deren Basis sozusagen jetzt eine Bebauung möglich ist, erfolgte vor dem Jahr 2006. Die Beschlüsse im Wiener Gemeinderat erfolgten im Jahr 2006. Da sie seinerzeit ohne Zustimmung der GRÜNEN – die als einzige Fraktion nicht zugestimmt haben - erfolgt sind, ist es, glaube ich, für jeden ersichtlich, dass wir das jetzt auch in der Retrospektive nicht unterstützen würden. Also wir hielten das bereits damals für einen nicht geeigneten Ort, eine Bebauung zu ermöglichen.
Dennoch, die Faszination: Man kann sich die Gemeinderatsprotokolle aus 2006 anschauen, man kann die Reden nachlesen, man kann alles finden, warum und wieso die GRÜNEN damals der Meinung waren, dass es kein adäquater Ort für eine Bebauung ist. Dennoch - wir leben in einem Rechtsstaat -: Die rechtlichen Grundlagen sind geschaffen worden. Derjenige, der jetzt sozusagen am Zug ist mit einer Entscheidung, inwieweit eine Zufahrt gestattet wird oder nicht, ist übrigens der Bezirk. Umso mehr wundert es mich, warum es hier Aufregung seitens des Bezirksvorstehers gibt hinsichtlich eines Bereichs, der in seine eigene Zuständigkeit fällt. Wenn er das nicht wünscht, dann soll er es nicht ermöglichen. - Das ist alles, was ich dazu zu sagen habe.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau GRin Mag Anger-Koch. - Bitte schön.
GRin Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Grüß Gott, Frau Stadträtin!
Sie haben jetzt gerade in Ihrer Ausführung auf den Bezirksvorsteher verwiesen und gesagt, dass der jetzt
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