Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.11.2013, Sitzungsbericht - Seite 6 von 11
übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 90 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03589-2013/0001-GKU; MA 7, P 30) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit insert (Theaterverein) ermächtigt. Dem Subventionsnehmer insert (Theaterverein) werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
80 000 EUR |
präliminiert 2015 |
80 000 EUR |
präliminiert 2016 |
80 000 EUR |
präliminiert 2017 |
80 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 80 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03628-2013/0001-GKU; MA 7, P 31) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
80 000 EUR |
präliminiert 2015 |
80 000 EUR |
präliminiert 2016 |
80 000 EUR |
präliminiert 2017 |
80 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 80 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03629-2013/0001-GKU; MA 7, P 32) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Kabinetttheater – Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Kabinetttheater – Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
70 000 EUR |
präliminiert 2015 |
70 000 EUR |
präliminiert 2016 |
70 000 EUR |
präliminiert 2017 |
70 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 70 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03630-2013/0001-GKU; MA 7, P 33) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit den Musiktheatertagen Wien ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Musiktheatertage Wien werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
190 000 EUR |
präliminiert 2015 |
190 000 EUR |
präliminiert 2016 |
190 000 EUR |
präliminiert 2017 |
190 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 190 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
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