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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.11.2013, Sitzungsbericht  -  Seite 7 von 11

 

(03653-2013/0001-GKU; MA 7, P 34) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit Netzzeit, Verein zur Förderung interdisziplinärer Kommunikation auf kultureller Ebene ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Netzzeit, Verein zur Förderung interdisziplinärer Kommunikation auf kultureller Ebene werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2014

350 000 EUR

präliminiert 2015

350 000 EUR

präliminiert 2016

350 000 EUR

präliminiert 2017

350 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 350 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03649-2013/0001-GKU; MA 7, P 35) Ein Rahmenbetrag für die Förderung auf dem Gebiet der Komposition im Jahr 2014 in der Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

(03650-2013/0001-GKU; MA 7, P 36) Ein Rahmenbetrag für die Förderung auf dem Gebiet der Musik im Jahr 2014 in der Höhe von 485 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

(03651-2013/0001-GKU; MA 7, P 37) Die Subvention an das MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für seine Aktivitäten im Jahr 2014 in der Höhe von 84 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

(03526-2013/0001-GKU; MA 7, P 38) Die Subvention an die Museumsquartier Errichtungs- und Betriebs GesmbH im Jahr 2013 für das Center-Management in der Höhe von 13 770 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.

 

(03766-2013/0001-GKU; MA 7, P 40) Die Subvention an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für das 2. Halbjahr 2013 für Kunstprojekte im öffentlichen Raum Wien in der Höhe von 400 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/755 im Voranschlag 2013 gegeben.

 

(03740-2013/0001-GKU; MA 7, P 41) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Dem Verein für Geschichte der Stadt Wien werden für die Jahre 2013 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2013

20 000 EUR

präliminiert 2014

20 000 EUR

präliminiert 2015

20 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll dem Verein für Geschichte der Stadt Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2013 entfallende Betrag in der Höhe von 20 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2013 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03478-2013/0001-GKU; MA 7, P 42) Die Subvention an den Verein VIENNALE – Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2014 für die Jahresförderung in der Höhe von 1 500 000 EUR und für den Wiener Filmpreis in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

(03481-2013/0001-GKU; MA 7, P 43) Die Subvention an die Vienna Film Commission GmbH im Jahr 2014 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 180 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

(03571-2013/0001-GKU; MA 7, P 44) Die Subvention an die Entuziasm GmbH im Jahr 2014 für den Betrieb des Gartenbaukinos in der Höhe von 400 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

(03572-2013/0001-GKU; MA 7, P 45) Die Jahressubvention an die Stadtkino Filmverleih-  u. KinobetriebsgesmbH in der Höhe von 311 000 EUR für die Jahrestätigkeit 2014 wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

(03631-2013/0001-GKU; MA 7, P 46) Die Subvention an den Verein Österreichisches Filmmuseum im Jahr 2014 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 680 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

(03742-2013/0001-GKU; MA 7, P 47) Die Subvention an den Filmfonds Wien in der Höhe von 11 800 000 EUR für die Jahrestätigkeit 2014 wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014  Vorsorge zu treffen.

 

(03693-2013/0001-GSK; MA 29, P 48) Die MA 29 wird ermächtigt, mit der Firma AXLBAU GmbH, 19, Weinberggasse 60/10/21, den vorgelegten Vertrag RV3002/2013

 

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