Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.11.2013, Sitzungsbericht - Seite 10 von 11
Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Wehlistraße, Simon-Wiesenthal-Gasse, Linienzug 1-4 (tw Grenzlinie bzw tw Verkehrsfluchtlinie), Handelskai, Linienzug 5-6 im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt (Beilage Nr 137/13)
(PGL - 04211-2013/0001/GAT) Der Abänderungsantrag von GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Rüdiger Maresch, GR Gerhard Kubik und GR Norbert WALTER, MAS betreffend Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Wehlistraße, Simon-Wiesenthal-Gasse, Linienzug 1-4 (tlw Grenzlinie bzw tlw Verkehrsfluchtlinie), Handelskai, Linienzug 5-6, im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt wird angenommen.
(Redner: GR Mag Christoph Chorherr.)
Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter: GR Mag Gerhard Spitzer
16. (03502-2013/0001-GGU; MA 31, P 51) Die Einbindung der Horizontalfilterbrunnen Donauinsel Nord in das Trinkwasserversorgungsnetz mit Gesamtkosten in der Höhe von 4 800 000 EUR (brutto) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2013 entfallende Nettobetrag in Höhe von 25 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/8500/050 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
Berichterstatter: GR Ernst Woller
17. (03532-2013/0001-GKU; MA 7, P 15) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Theaterverein Wiener Klassenzimmertheater ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein Wiener Klassenzimmertheater werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
120 000 EUR |
präliminiert 2015 |
120 000 EUR |
präliminiert 2016 |
120 000 EUR |
präliminiert 2017 |
120 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 120 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(Rednerinnen bzw Redner: GRin Uta Meyer, GRin Susanne Bluma und GR Mag Klaus Werner-Lobo.)
Berichterstatter: GR Ernst Woller
18. (03533-2013/0001-GKU; MA 7, P 16) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit dem Theaterverein toxic dreams ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein toxic dreams werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
190 000 EUR |
präliminiert 2015 |
190 000 EUR |
präliminiert 2016 |
190 000 EUR |
präliminiert 2017 |
190 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 190 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(Rednerin bzw Redner: GR Mag Gerald Ebinger und GRin Susanne Bluma.)
Folgende zwei Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter: GR Ernst Woller
19. (03585-2013/0001-GKU; MA 7, P 26) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit dem WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser ermächtigt. Dem Subventionsnehmer WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser werden für die Jahre 2014 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
130 000 EUR |
präliminiert 2015 |
130 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2015 in der Höhe von je 130 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
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