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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 13.12.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 104

 

Sinne der Bürgerinnen und Bürger besteht.

 

In dem Zusammenhang möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass nicht nur der Rechnungshof, sondern auch das Kontrollamt und viele andere auch in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen haben, dass ein sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Umgang mit öffentlichen Geldern unabdingbar ist, wollen wir die Herausforderungen, die auf uns zukommen, tatsächlich erfüllen. Das heißt, es erfordert, dass wir die Strukturen weiterentwickeln, dass wir die Strukturen an die Erfordernisse anpassen, um nachhaltig agieren zu können. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, im Hinblick auf die derzeit laufende Diskussion darauf hinzuweisen, dass sich Österreich national und international zu nachhaltig stabilen Finanzen verpflichtet hat. Österreich, und das ist nicht nur der Bund, sondern das sind Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger, hat Handlungsbedarf.

 

In dem Zusammenhang möchte ich die EU zitieren: Die EU hat gerade im veröffentlichten Jahreswachstumsbericht darauf hingewiesen, dass Österreich an der Verwirklichung seines mittelfristigen Haushaltsziels arbeiten muss. Die jährliche strukturelle Anpassung ist zu verbessern, wobei eben die Kompetenzüberschneidungen zwischen Bundes-, Regional- und kommunaler Ebene sowie Inkonsistenzen hinsichtlich der Finanzierungs- und Ausgabenkompetenzen laut EU eine Herausforderung darstellen, die es anzugehen gilt. Die EU weist auch darauf hin, dass ansonsten die derzeit durchgeführten Reformen gefährdet wären, wie etwa auch das heute angesprochene Zielsteuerungsmodell für Ausgaben im Gesundheitswesen.

 

Österreich, wiederum Bund, Länder, Gemeinden, hat sich auch im Zuge der Budgetkrise auf europäischer Ebene zu einer Weiterentwicklung der europäischen Steuerungsmechanismen verpflichtet. Gemäß dem beschlossenen Sixpack hat Österreich in der Fiskalrahmenrichtlinie die definierten Vorgaben in den Bereichen Rechnungslegung, Statistik und Prognosen mit dem Ziel der Vollständigkeit und Kohärenz der nationalen Haushalte umzusetzen. Diese Umsetzung steht an.

 

Und in diesem Zusammenhang ist das, was Sie, Herr GR Margulies, angesprochen haben, ein Problem: Das heißt, wir haben zwar beispielsweise im § 4 der Finanzverfassung festgehalten, dass der Lastenausgleich so erfolgen soll, dass tatsächlich eine Gebietskörperschaft die andere nicht überfordert. Wir haben aber derzeit ein Rechnungswesen, das nicht jene Transparenz bietet, nicht jene Rechenschaftspflicht bietet, die das ermöglicht. Das heißt also, wenn man als gesetzgebende Körperschaft agiert - und wir haben Beispiele dafür -, dann soll man zumindest wissen, wie es um die Ressourcen steht, welcher Ressourcenverbrauch damit verbunden ist, wie die Vermögenssituation ist, um daraus für die Zukunft steuern zu können. Das lässt aber das derzeitige Rechnungswesen nicht zu. Das derzeitige Rechnungswesen ermöglicht auch noch, dass eine Gebietskörperschaft unter Nutzung der Kameralistik allenfalls Handlungen setzt, die in letzter Konsequenz anderen auf den Kopf fallen. Wir haben gerade eine Diskussion, die genau in diese Richtung geht.

 

Das heißt also, will man ressourcengerecht steuern, brauchen wir im öffentlichen Bereich ein Rechnungswesen, das zum einen die Finanzierungsrechnung beinhaltet, den Ressourcenverbrauch, das heißt, eine Ergebnisrechnung und eine Vermögensrechnung. Wenn wir das nicht haben, werden wir Probleme haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Das heißt, dass zur Erreichung des Ziels, dass wir nachhaltig fungieren, dass der eine den anderen nicht dementsprechend überfordert, ein kohärentes Rechnungswesen mit integren Datenerhebungs- und Datenverarbeitungsverfahren benötigen, was in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen ist. Somit bestehen Handlungsbedarf und eben eine Verantwortung, das auch tatsächlich umzusetzen.

 

Die heute, und das wurde angesprochen, auf der Tagesordnung stehenden fünf Prüfungsergebnisse sind daher ein Beispiel dafür, dass Potenziale vorhanden sind, um die Effizienz zu erhöhen, die Qualität zu verbessern und die Bürgernähe auszubauen. Die Prüfungsergebnisse zeigen aber auch, dass das Zusammenwirken aller Gebietskörperschaften unabdingbar ist, will Österreich die selbstgesetzten Ziele erfüllen. Das heißt, die Notwendigkeit des Zusammenwirkens wird auch offenkundig, wenn man die Budgetzahlen anschaut. Die staatliche Gesamtverschuldung betrug 2012 227 Milliarden EUR, ein Zuwachs von 2009 bis 2012 von 36 Milliarden EUR. Die Belastungen und Verpflichtungen für die künftigen Finanzjahre betragen allein beim Bund 155 Milliarden EUR, die Haftungen 117 Milliarden EUR. Das heißt, die finanziellen Mittel für die anstehenden Herausforderungen für alle Gebietskörperschaftsebenen werden immer knapper. Ohne Strukturreformen wird es dabei nicht gehen.

 

Ein gutes Beispiel dafür, dass es ohne Strukturreformen nicht geht, um Ineffizienz und Doppelgleisigkeiten zu verhindern oder zu beseitigen, ist eben das Prüfungsergebnis, das heute sehr inhaltsreich diskutiert worden ist, jenes zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Gesundheitswesen, am Beispiel des AKH. Es ist ein Faktum, dass das AKH die größte, kostenintensivste und gleichzeitig international anerkannteste Krankenanstalt Österreichs ist, zuständig für die Zentralversorgung Ostösterreichs, verantwortlich für die Vervielfachung von Forschungsleistungen. Das ist, glaube ich, allgemein anerkannt und wurde auch im Rahmen der Debatte immer wieder erwähnt. Dessen ungeachtet kommt es immer wieder zwischen dem Bund und gleichzeitig der Stadt Wien auf Grund der getrennten Führung zu Auseinandersetzungen.

 

Warum? Ich glaube, das sollte man zusammengefasst noch einmal darstellen, weil es signifikant ist für das Gesundheitswesen, für die Probleme, wie sie zwischen niedergelassenem Bereich, zwischen stationärem Bereich, zwischen Pflegebereich und Rehabilitation in Österreich bestehen. Die Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen sind getrennt, obwohl die Aufgabenwahrnehmung untrennbar verwoben ist. Wir haben in 25 Jahren - auch das wurde angesprochen - trotz andau

 

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