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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 13.12.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 104

 

ernder Bemühungen keine Einigung über eine gemeinsame Betriebsführung erzielt. Ich glaube, 25 Jahre sind genug.

 

Die Betriebsführung ist durch unterschiedliche Zuständigkeiten ungeklärt. Die Balance zwischen Grundversorgung auf der einen Seite und akademisch orientierter Medizin auf der anderen Seite ist unklar. Wir haben keinen gemeinsamen Leistungsauftrag, keine abgestimmte Gesamtfinanzierung, keine gemeinsame Personalplanung, keine gemeinsame Führungsstruktur. Es besteht keine rechtsträgerübergreifende Budgetierung, keine mittelfristige Planung, kein gemeinsames Berichtswesen. Die Mittelaufbringung ist komplex und wenig transparent.

 

Es fehlt auch ein gemeinsames umfassendes Rechenwerk, um dementsprechend steuern zu können. Das System der Finanzierung setzt keine Anreize für eine sparsame und wirtschaftliche Führung.

 

Und es wurde auch die Kollegiale Führung des AKH Wien angesprochen: Wir haben einen ärztlichen Direktor, einen Verwaltungsdirektor und einen Pflegedirektor. Diese sind für die Bediensteten der Stadt Wien zuständig. Wir haben einen Rektor, der für die Bundesbediensteten zuständig ist, das heißt, für alle Ärzte. Die Folge ist, dass der ärztliche Direktor kaum Einflussmöglichkeiten hat, dass er kaum seiner gesetzlichen Aufsichtspflicht nachkommen kann.

 

Die Ärzte leisten in der Nacht Journaldienste, das heißt also, Versorgung nur in Notfällen. Die OP-Gehilfen leisten in der Nacht regulären Dienst. Die Folge ist ihre Auslastung von 17 bis 54 Prozent. Gleichzeitig haben wir in dem Fall durch die Dienstaufsicht, wie sie derzeit besteht, durch die getrennte Finanzierungsverantwortung sehr viele vermeidbare Verwaltungsaufwände beziehungsweise Ineffizienzen. Historische Besonderheiten prägen auch die komplexe Personalstruktur und die Verteilung der Zuständigkeiten. Dies ist weder wirtschaftlich noch effizient und erschwert auch die elementaren Aufgaben der Personalverwaltung, wie beispielsweise Überwachung der Arbeitszeit, Erteilung von OP-Verboten oder gleichzeitig auch eine rechtsträgerübergreifende Personalplanung.

 

Es wurden auch die Bettensperren angesprochen, die in 6 Jahren zu Leerstandskosten von bis zu 319 Millionen EUR führten. 40 Prozent der Bettensperren erfolgten aus personellen Gründen, überwiegend auf Grund fehlender zugeteilter Dienstposten und auf Grund hoher Fehlzeiten. Strategien gegen die hohen Bettensperren und deren Kosten waren aber nicht erkennbar.

 

Es erfolgte auch keine umfassende Neuplanung der notwendigen Strukturen, obwohl die Kosten bei den stationären Leistungen um 30 bis 60 Prozent über den Vergleichskrankenanstalten lagen.

 

Will man daher die international anerkannte Stellung des AKH im Interesse der Patientinnen und Patienten und der Forschung und Lehre in Zukunft sichern, wäre bei einer Regelung der künftigen Finanzierung des AKH auf eine möglichst hohe Übereinstimmung von Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung zu achten. Gleichzeitig könnte dies entweder über klare vertragliche Verpflichtungen oder über gemeinsame Entscheidungsgremien erfolgen.

 

Der Rechnungshof, und darauf möchte ich auch hinweisen, denn das zeigt die gute Kooperation, die der Rechnungshof mit der Gemeinde Wien hat, begrüßt die verkündete Einigung von Bund und Stadt Wien über Eckpunkte und Grundsätze der künftigen Zusammenarbeit. Denn es ist jedenfalls zielführend, dass künftig, wie die Vergangenheit zeigt, Planungen von Leistungen, Budget und Personal gemeinsam erfolgen sollen.

 

Das Beispiel belegt aber auch, und deshalb habe ich es etwas länger ausgeführt, was der Rechnungshof unter Strukturreformen versteht, die bei allen Gebietskörperschaftsebenen ansetzen müssen und das Zusammenwirken aller erfordern. Erfolgt das nicht, wie das Beispiel AKH zeigt, geht das zu Lasten der Patientinnen und Patienten und in letzter Konsequenz auch zu Lasten der Nachhaltigkeit.

 

In dem Zusammenhang darf ich mich abschließend noch einmal bei Ihnen allen für die Zusammenarbeit bedanken. Es macht immer wieder Spaß, in dem Fall mit Ihnen, in der Diskussion. Es wurde angesprochen, die Kritik des Rechnungshofes ist nicht immer angenehm, er lobt aber auch etwa bei der Gebietsbetreuung, wo wir darauf hingewiesen haben, dass enorme Fortschritte erzielt worden sind. Aber ich glaube, beim konstruktiven Zusammengehen geht es darum, dass wir die Lebensumstände so verbessern, dass auch die Nachhaltigkeit gesichert ist und dass der Generationenvertrag in Zukunft allenfalls nicht aufgeschnürt wird beziehungsweise in Diskussion steht. Noch einmal herzlichen Dank für die Zusammenarbeit! Ich wünsche Ihnen auch Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch und freue mich auf die gute Zusammenarbeit im nächsten Jahr, über die ich mir sicher bin! - Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Vielen Dank für Ihre klaren Worte an uns. Ich möchte mich namens des Wiener Gemeinderates und natürlich auch persönlich für die gute Zusammenarbeit mit Ihnen und mit den Kolleginnen und Kollegen des Rechnungshofs bedanken, wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr, ein frohes Weihnachtsfest und freue mich auf eine fruchtvolle Zusammenarbeit für uns alle im Jahr 2014. Recht herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall.)

 

Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf ihr Schlusswort. Wir kommen nun zur13.25.00 Abstimmung, die wir getrennt durchführen.

 

Wer der Postnummer 125 die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig angenommen.

 

Postnummer 126, bitte ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig angenommen.

 

Postnummer 127, bitte ein Zeichen mit der Hand. - Ist ebenfalls einstimmig so angenommen.

 

13.25.20Es gelangt nunmehr Postnummer 134 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Wiener Geschäftsstraßenförderung und die Wiener Geschäftsgebietsförderung 2014. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Ek

 

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