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Gemeinderat, 48. Sitzung vom 30.01.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 63

 

mit Anrainern, Passanten, Kunden, aber auch mit Geschäftsinhabern auf der Mariahilfer Straße zeigt für mich eindeutig, dass es hier grundsätzlich von vielen Seiten eine Zustimmung zur Fußgängerzone gibt, dass aber wahrscheinlich der umstrittenste Punkt, bei dem es das größte Ausmaß an Kritik gibt, die Querungen sind. Hier gibt es seitens der Wirtschaft, aber auch seitens vieler Anrainer den Wunsch, dass Querungen geöffnet werden, dass es vor allem im oberen Abschnitt auf alle Fälle die Möglichkeit gibt, neben der einen Querung, die gerade geöffnet worden ist – die aus dem 6. Bezirk in den 7. Bezirk führt –, mindestens eine Querung zu öffnen, die aus dem 7. in den 6. Bezirk führt. Dies ist wahrscheinlich auch ein zentraler Aspekt, von dem sehr viele ihre Zustimmung zum Projekt überhaupt abhängig machen. Ich nutze auch alle diese Gespräche, um darauf hinzuweisen, dass es die Möglichkeit gibt, mit einem Ja für die Fußgängerzone zu stimmen und dennoch anzukreuzen, dass man wünscht, dass weitere Querungen geöffnet werden, sodass man hier schlussendlich selbst das gesamte Projekt beeinflussen und selbst jenes Ergebnis herbeiführen kann, das man sich wünscht.

 

Was insbesondere die Wünsche der Wirtschaft anlangt, denke ich, dass es hier zum einen selbstverständlich das Gebot der Stunde ist, möglichst viele Geschäftsinhaber unmittelbar im Geschäft zu besuchen, mit ihnen das Gespräch zu suchen. Das tue ich, so oft ich nur kann. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass sehr viele Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft auch zu jenen Terminen kommen, zu denen ich einlade, und wirklich von der Gelegenheit Gebrauch machen, hier ins Gespräch zu kommen. Auch hier habe ich das Bild gewonnen, dass das zentrale Anliegen die Öffnung von Querungen ist.

 

Darüber hinaus werden meines Wissens derzeit Erhebungen durchgeführt – ich vermute, im Auftrag der Wirtschaftskammer –, und ich freue mich und bin gespannt auf die Ergebnisse, die wir hier bekommen werden.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. – Die nächste Zusatzfrage stellt GR Mahdalik. Bitte.

 

10.00.13

GR Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ihr Ressort hätte mehr als genug Mittel für die Unterstützung von Bürgerinitiativen zur Verfügung, wenn nicht so viel Geld für diverse Beauftragte, die nicht zählen können, wie der Fahrradbeauftragte, oder die phantomgleich agieren, wie sonst nur Alexander Van der Bellen, etwa die Fußgängerbeauftragte, verbrannt würde.

 

Aber jetzt zu etwas ganz anderem, denn über die Kosten haben wir uns heute ohnedies schon lang und breit unterhalten. Die Umfrage der Stadtregierung ist, wie gesagt, eine Umfrage, wo sich die Stadtregierung den Kreis der Befragten frei aussuchen kann oder konnte. Sie hätten beispielsweise auch alle 40- bis 55-jährigen Werbetexter mit Schnauzer, die Tango tanzen können, befragen können, und der Verfassungsdienst hätte wahrscheinlich auch gesagt, das ist superkorrekt und supersauber.

 

Also Sie haben völlig freie Hand bei der Auswahl der Befragten, daher frage ich Sie heute: Warum haben Sie den Kreis der hauptbetroffenen Kaufleute, die Umsatzeinbußen zwischen 30 und 40 Prozent zu erleiden haben, von dieser Befragung ausgeschlossen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeister.

 

VBgmin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Wir könnten jetzt lange Überlegungen anstellen, aus welchen Mitteln dieser Fonds gespeist werden kann. Wenn man zum Beispiel auch nur ein Tausendstel von den Beträgen nimmt, die ehemalige FPÖ-Mandatare oder auch Parteigänger von Ihnen bei dem einen oder anderen Skandal der letzten Jahre in der Republik versenkt haben, würde das wirklich ausreichen, um sozusagen sämtliche Bürgerinitiativen Wiens auf 20 Jahre hinaus mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten. Also lassen wird das lieber, woher das Geld kommen kann.

 

Ansonsten meine ich jetzt zu Ihrer eigentlichen Frage Folgendes: Man kann den Kreis der Befragten, auch wenn Sie das hier unterstellen, nicht beliebig zusammenstellen, beliebig ausweiten oder beliebig eingrenzen. Unsere Verfassung stellt darauf ab, dass nun mal bei direkt-demokratischen Instrumenten Bewohnerinnen und Bewohner eines Gebietes zu befragen sind, um genauer zu sein, wahlberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner eines Gebietes zu befragen sind. Nachdem nun EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, in Wien haben, bei Bezirksvertretungswahlen sehr wohl wahlberechtigt sind – das heißt, sie sind befugt, den Bezirksvorsteher oder die Bezirksvorsteherin und das Bezirksparlament zu wählen –, ist es für mich naheliegend und nachvollziehbar, dass bei einer lokalen Befragung, wo es sich um Maßnahmen handelt, die unmittelbar die Bewohnerinnen und Bewohner der zwei Bezirke betreffen, weshalb sich ja auch dieses direkt-demokratische Instrument an die Bewohnerinnen und Bewohner dieser zwei Bezirke richtet, auch alle auf Bezirksebene stimmberechtigten Bewohnerinnen und Bewohner befragt werden, somit auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die hier auf Dauer niedergelassen sind.

 

Einen Unterschied macht es, würden wir jetzt hergehen und sagen, wir wollen die Geschäftsinhaber befragen oder wir wollen alle Menschen befragen, die in diesen zwei Bezirken einen Gewerbeschein halten, oder wir wollen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragen, die zum Beispiel auf der Mariahilfer Straße oder in einem Geschäft im 6. und 7. Bezirk arbeiten, denn auch das wäre naheliegend, auch wenn es Ihnen nicht eingefallen ist, diese Frage zu stellen.

 

Und Sie müssten eigentlich wissen, dass wir, um das zu tun – wogegen ich mich jetzt nicht a priori verwehre, ich hielte das für einen spannenden Weg, als Ausweitung sozusagen unserer direkt-demokratischen Instrumentarien –, dass wir, um diesen Weg einschlagen zu wollen, transparente Regeln brauchen. Wir brauchen Regeln, die im Konsens entwickelt worden sind. Wir

 

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