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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 25.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 94

 

deshalb so gut, weil das eben aufsuchende Arbeit ist, weil das gemeinwesenorientierte Arbeit ist, das heißt, nicht parteiische Arbeit für die eine oder andere Gruppe, sondern miteinander.

 

Das Erfolgsrezept von SAM aus allen Untersuchungen ist – und das war auch der Ansatz, der sich hier voll bewährt hat –, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von SAM Ansprechpartner für alle Menschen im öffentlichen Raum sind. Sowohl für die Oma, für die es ein Problem ist, dass sie dort Billa-Sackerl findet und sich nicht sicher fühlt – und bei Sicherheit geht es nicht ausschließlich um die objektive Sicherheit, sondern auch um die subjektive –, aber natürlich auch für marginalisierte Personen, die Hilfe brauchen und denen diese Hilfe angeboten wird. Wir sehen in allen Bereichen, wo SAM tätig ist, dass wir hier sehr gute Erfolge haben, insbesondere auch bei der Vermittlung von Menschen, die Unterstützung brauchen, in die Unterstützungsangebote. Wir sind ja in Wien in der erfreulichen Situation – die auch nicht Gott gewollt zufällig ist, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen, die wir ja gemeinsam treffen –, dass wir Unterstützungsangebote für diese Menschen haben. Nur reichen die Unterstützungsangebote alleine nicht aus, sondern man muss sie auch begleiten, diese annehmen zu können.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. – Die nächste Zusatzfrage stellt GR Haslinger. – Bitte.

 

9.22.11

GR Gerhard Haslinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Gleich vorweg, nicht ganz negativ sehen, aber eine Frage an Sie: Frau Dr Gabriele Fischer von der MedUni Wien war ja Leiterin einer Forschungsgruppe, die sich damit beschäftigt hat, dass bei suchtkranken Menschen, die Kriminalität begehen, diejenigen, die mindere Delikte begehen, eher in eine Maßnahme oder zu einem Therapieangebot kommen als diejenigen, die schwerkriminell sind beziehungsweise Delikte begehen, die man als Verbrechen ansehen kann.

 

Meine Frage lautet: Wissen Sie von dieser Studie beziehungsweise haben Sie sich schon damit auseinandergesetzt, ob es möglich wäre, dass das tatsächlich umgesetzt wird – es gibt ja eine Gutachterschulung, es geht um Finanzierungsmaßnahmen, ein Häftling kostet mehr als ein therapierter Patient, der eine Straftat begangen hat. Wie stehen Sie dazu?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Wir sind mit der Frau Prof Fischer als Sucht- und Drogenkoordination in einer engen Zusammenarbeit. Sie ist ja auch immer wieder als Referentin im Sucht- und Drogenbeirat. Ich kenne selbstverständlich das Ergebnis, ich halte das für ein spannendes Ergebnis, und es ist natürlich eines, mit dem sich vor allem das Justizministerium auseinandersetzen muss. Wenn hier Interesse besteht und der Wunsch des Justizministeriums oder auch des Innenministeriums, die Stadt Wien mit einzubeziehen, werden wir sehr gerne und aktiv daran teilnehmen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung der 1. Anfrage.

 

9.23.00†Amtsf StR Christian Oxonitsch - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP - 01890-2014/0001 - KSP/GM) wurde von Frau GRin Mag Ramskogler gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (In der heutigen Sitzung des Gemeinderates wird die allgemeine Förderrichtlinie des Modells 'Beitragsfreier Kindergarten' für private elementare Bildungs- und Betreuungseinrichtungen beschlossen. Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Die Frage dreht sich um die in der heutigen Sitzung zu beschließenden allgemeinen Förderrichtlinien für das Modell des „Beitragsfreien Kindergartens“ für private Träger von elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Wir beschließen diese Förderrichtlinie deshalb neu, weil wir mit der Einführung des Modells „Beitragsfreier Kindergarten“ vor nunmehr fünf Jahren natürlich im Zuge der Praxis der letzten fünf Jahre neue Erfahrungen gewinnen konnten, die wir im guten Einvernehmen und – das ist mir ganz wichtig – natürlich auch guter Zusammenarbeit mit den vielen privaten Trägern in die Förderrichtlinie einfließen lassen wollen. Wir haben die wesentlichen Punkte angepasst, die unter der Prämisse stehen, die Versorgungssicherheit mit elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen für Wiener Kinder im Alter von null bis sechs Jahren beziehungsweise bis zum Schuleintritt zu gewährleisten.

 

Die allgemeine Förderrichtlinie „Beitragsfreier Kindergarten“ sieht bisher den Abschluss von Fördervereinbarungen mit privaten Trägerorganisationen sowie mit den freiberuflichen Tageseltern mit einer Wirksamkeit von fünf Jahren vor. Mit dem 31. August laufen diese ersten Vereinbarungen für dieses neue Modell aus und bedürfen nun des entsprechenden Neuabschlusses. Wesentliche Neuerungen – und ich glaube, das ist ein ganz wichtiger und wesentlicher Punkt – werden zukünftig auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Unbefristet deshalb, weil wir ganz bewusst bei der Einführung des neuen Modells auf eine fünfjährige Frist gesetzt haben, um hier die Möglichkeit zu haben, Adaptierungen vorzunehmen, weil klar war, dass natürlich mit der entsprechenden Einführung des neuen Modells Herausforderungen an die privaten Träger, aber natürlich auch neue Herausforderungen an die zuständige Magistratsabteilung 10 gekommen sind. Diese Möglichkeit haben wir letztendlich in den intensiven Gesprächen auch genutzt.

 

Durch diese Maßnahme sollen eine langfristige Fördergarantie und die finanzielle Sicherheit der FördernehmerInnen gegeben und der Verwaltungsaufwand der MA 10 – Wiener Kindergärten – verringert werden. Die elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, mit denen nach dem 1. September 2009 Fördervereinbarungen abgeschlossen wurden, werden im Sinne einer einheitlichen und für alle gleichzeitig gültigen allgemeine Förderrichtlinie aufgefordert, ebenfalls neue Fördervereinbarungen mit der Stadt abzuschließen. Mit dieser Maßnahme sollen alle Fördervereinbarungen auf der zu Genehmigung vorliegenden allgemeinen Förderrichtlinie

 

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