Gemeinderat, 55. Sitzung vom 25.06.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 94
basieren.
Die nun zum Abschluss vorliegende allgemeine Förderrichtlinie soll nun angepasst und insofern vereinheitlicht werden, dass keine weiteren Zusatzvereinbarungen mehr notwendig sind, wobei die bereits beschlossenen Fördersätze der Pro-Kind-Förderung unverändert bleiben.
Es werden also mit dieser Förderrichtlinie auf der einen Seite der bürokratische Aufwand sowohl für die Träger, also auch für die Stadt, verringert, auf der anderen Seite finanzielle Sicherheit gegeben, aber – und ich glaube, das ist der wesentliche Bereich – in Wien der beitragsfreie Kindergarten auch für die Zukunft abgesichert. Es werden nicht, wie in anderen Bundesländern, Fördersätze halbiert oder der beitragsfreie Kindergarten abgeschafft, sondern in Wien wird er auch für die Zukunft abgesichert.
Für ein erfolgreiches Fördersystem ist die Sicherstellung, dass öffentliche Mittel dem zugedachten Zweck der Förderung uneingeschränkt zu Gute kommen, natürlich von zentraler Bedeutung. Die Änderung der allgemeinen Förderrichtlinien sind daher in wesentlichen Punkten in Folgendem vorgesehen: Im Sinne des Modells „Beitragsfreier Kindergarten“ und im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten müssen allfällige Zusatzleistungen der privaten Träger künftig für Eltern und für die Fördergeberin noch transparenter und nachvollziehbarer deklariert sowie ausgewiesen werden. Um den steigenden Bedarf von zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsplätzen sicherzustellen, soll die Förderzuerkennung dahin gehend angepasst werden, als die Sicherung der Plätze, für die Bedarf besteht, durch die Zuerkennung der Förderungen vorrangig unterstützt werden soll.
Mit diesem Steuerungsinstrument sollen in Zukunft Standorte mit negativer Bedarfsprüfung nur mit einer Basisförderung – das ist der Pro-Kind-Betreuungsbeitrag für null- bis sechsjährige Wiener Kinder – unterstützt werden. Somit können Fördergelder noch gezielter eingesetzt und die Verfügbarkeit von elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen noch zielgerichteter gewährleistet werden.
Es werden weiterhin Fördervorauszahlungen anhand der letzten übermittelten Abrechnung der Fördernehmerin getätigt – ein ganz wichtiger Punkt für die privaten Träger, die auch die entsprechenden Kosten haben –, aber im Gegensatz zur bisherigen Vorgangsweise, die die Abrechnung bis zu sechs Monate im Nachhinein ermöglicht, besteht nun die Verpflichtung einer zeitnahen Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats. Eine Auszahlung von Fördergeldern über Monate ohne erbrachten Leistungsnachweis der widmungsgemäßen Verwendung wird hiermit ausgeschlossen.
Durch eine verbindliche Teilnahme und im Sinne der Verwaltungseffizienz soll die EDV-unterstützte Zusammenarbeit ausgebaut und letztendlich verpflichtend werden. Mit der Förderrichtlinie sollen künftig alle FördernehmerInnen zu einer elektronischen Zusammenarbeit verpflichtet werden, mit diesem einheitlichen EDV-System sollen die kooperative Platzvergabe verstärkt und die Leistungsnachweise für die Abrechnung vereinheitlicht werden. Das neue, Web-basierte Tool wird schrittweise ab Herbst ausgerollt werden.
Im Sinne einer qualitätsvollen Bildungsarbeit wird die Anzahl der maximal abrechenbaren Kinderzahlen pro Gruppe zur behördlich genehmigten Kinderanzahl einer Gruppe klar reglementiert – ein ganz wesentlicher Punkt, um letztendlich auch hier Missbrauch hintanzustellen.
Auf Basis der bisherigen Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass in den Familien verschiedene Betreuungsformen – zum Beispiel halbtags – zu unterschiedlichen Tageszeiten benötigt werden und die Öffnungszeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der erlaubten Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder die Abrechnung von mehr als die bewilligten Plätze auch zulässt.
Weiteres wird ein besonderes Augenmerk auf die eindeutigen Bestimmungen hinsichtlich des gesetzeskonformen Personaleinsatzes gelegt. Die privaten Trägerorganisationen verpflichten sich dazu, das Betreuungspersonal gemäß den gesetzlichen Vorschriften zur Betreuung von Kindern einzusetzen und für deren Anmeldung beim zuständigen Sozialversicherungsträger Sorge zu tragen. Bei Nichtbefolgung werden die Förderungen der Stadt Wien zurückgefordert werden.
Die vorgenommenen Anpassungen dieser Förderrichtlinie für Förderungen zur Gewährleistung der elementaren Bildung und Betreuung durch private Trägerorganisationen beziehungsweise Tageseltern in Wien im Rahmen unseres Modells ermöglichen durch die Feststellung der Förderwürdigkeit und entsprechende Maßnahmen der Kontrolle sowie zeitnahe Abrechnung, dass Fördergelder gezielt eingesetzt werden, die Verfügbarkeit von elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen noch zielgerichteter eingesetzt werden kann. Und letztendlich ist die Anstoßfinanzierung von der allgemeinen Förderrichtlinie „Beitragsfreier Kindergarten“ nur insofern betroffen, als neue Trägerorganisationen, die noch keine Fördervereinbarung mit der MA 10 abgeschlossen haben, dann mit Abschluss einer Fördervereinbarung die allgemeinen Förderrichtlinien einhalten müssen.
Kurz zusammengefasst: Es geht um weniger Bürokratie, effizienteren Mitteleinsatz, aber auch verstärkte Kontrolle – alles Maßnahmen, die auf den Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre basieren –, mit dem einzigen und dem wesentlichen Ziel, den Gratiskindergarten in Wien auch für die Zukunft abzusichern.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt GRin Mag Schneider. – Bitte.
GRin Mag Ines Schneider (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Herr Stadtrat, wir wissen ja, dass es nach wie vor einen Mangel an Kinderbetreuungsplätzen gerade bei den Null- bis Dreijährigen gibt, und natürlich auch einen Mangel an Kinderpädagogen. Schön ist es, wie Sie eben ausgeführt haben, dass der beitragsfreie Kindergarten jetzt abgesichert ist, dennoch stellt sich das Problem, dass viele Kinder auf Wartelisten stehen und viele Eltern jetzt verzweifelt sind, weil ja im September das neue
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