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Gemeinderat, 62. Sitzung vom 29.01.2015, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 8

 

(04133-2014/0001-GJS; MA 56, P 27) Die Erweiterung der Volksschule mit Einrichtung für Tagesbetreuung in 14, Linzer Straße 419, mit Gesamtkosten in der Höhe von 10 103 000 EUR brutto wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 2 000 000 EUR brutto ist auf Haushaltsstelle 1/2101/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(03963-2014/0001-GJS; MA 51, P 28) Dem Subventionsnehmer ÖRV-Management GmbH wird aus den Sportförderungsmitteln eine Subvention in der Höhe von 100 000 EUR für die Durchführung der Österreich-Rundfahrt von 5. Juli 2015 bis 12. Juli 2015 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(03964-2014/0001-GJS; MA 51, P 29) Der Wiener Landessportorganisation werden aus den Sportförderungsmitteln 2015 für die Fachverbands- und Leistungssportförderung 184 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(03966-2014/0001-GJS; MA 51, P 31) Dem Wiener Fußballverband wird zur Sicherstellung der Ausfinanzierung des Nachwuchsprojektes Fußball eine Subvention in der Höhe von 226 500 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(04006-2014/0001-GJS; MA 13, P 32) Die Subvention an den Verein der Freunde der Musikschule Hietzing zur Unterstützung seiner statutarisch festgelegten Tätigkeit im Jahr 2015 in der Höhe von 83 500 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.

 

(04017-2014/0001-GJS; MA 13, P 33) 1) Der Bericht über die Verwendung der mit GRB vom 13. Dezember 2013, Zl: 03904-2013/0001-GJS, im Jahr 2014 zur Verfügung gestellten Mittel wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2) Die Förderung von Bildungsmaßnahmen von Erwachsenenbildungseinrichtungen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses sowie im Bereich Basisbildung für das Jahr 2015 im Sinne der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen für Erwachsene im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in Höhe von 4 185 372 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/2720/755 mit 2 270 000 EUR und 757 mit 1 916 000 EUR des Voranschlages 2015 gegeben. Der Magistrat wird ermächtigt, gegen nachträgliche Berichtspflicht an die zuständigen Gremien, entsprechend akkreditierten Erwachsenenbildungseinrichtungen für Kursmaßnahmen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses sowie im Bereich Basisbildung Förderungen bis zur Höhe des genehmigten Rahmens für das Jahr 2015 zur Verfügung zu stellen.

 

(04130-2014/0001-GJS; MA 13, P 35) Für die Förderung der Wiener Kinder- und Jugendorganisationen im Jahr 2015 wird ein Betrag von insgesamt 631 110 EUR zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Umsetzung innovativer Projekte genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des Voranschlages 2015 gegeben. Die MA 13 wird ermächtigt, gegen nachträgliche Berichtspflicht an die zuständigen Gremien den einzelnen Kinder- und Jugendorganisationen die anteiligen Fördersummen im Laufe des Jahres 2015 zur Verfügung zu stellen.

 

(03980-2014/0001-GKU; MA 7, P 38) Die Subvention an den Hot Club de Vienne (Verein zur Förderung der Jazzmusik) im Jahr 2015 für die eingereichten Projekte in der Höhe von 26 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(03981-2014/0001-GKU; MA 7, P 39) Die Subvention an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2015 für die Konzerttätigkeit in der Höhe von 47 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(00046-2015/0001-GKU; MA 7, P 41) Der Kulturabteilung der Stadt Wien wird für die Durchführung der Aktion Das engagierte Auge im Jahr 2015 ein Gesamtbetrag von 19 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung des Betrages ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

(04248-2014/0001-GKU; MA 7, P 43) Die Subvention an die Fotogalerie Wien im Jahr 2015 für Ausstellungsaktivitäten in der Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

(00055-2015/0001-GKU; MA 7, P 45) Der Magistrat der Stadt Wien wird ermächtigt, die Bestandsverträge aus dem Jahr 1979 zwischen der Stadt Wien und Pächter sowie Verpächter des Café-Restaurant Schwarzenberg aufzulösen.

 

(04072-2014/0001-GKU; MA 7, P 46) Die Subvention an den Verein St Balbach Art Produktion in der Höhe von 53 000 EUR für das Sommerkino 2015 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(04110-2014/0001-GKU; MA 7, P 47) Die Subvention an den Wiener Tourismusverband für 2015 in der Höhe von 2 572 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/7712/757 gegeben.

 

(03918-2014/0001-GSK; MA 21, P 48) Plan Nr 7238E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Ratschkygasse, Singrienergasse, Pohlgasse und Ruckergasse im 12. Bezirk, KatG Meidling (Beilage Nr 101/15)

 

(04007-2014/0001-GSK; MA 28, P 50) Für das Vorhaben 3, 4, 10, 11, Bahnhof Wien, 3. Bauabschnitt (Phase 1 und 2) wird eine Erhöhung der Gesamtkosten von 14 170 000 EUR um 13 960 000 EUR auf 28 130 000 EUR genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 500 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6121/002 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(04089-2014/0001-GGU; MA 31, P 51) Die Wasserrohrlegung Hauptbahnhof Baulos 12, Gudrunstraße mit Gesamtkosten in der Höhe von netto 3 600 000 EUR (brutto 4 320 000 EUR) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Nettobetrag in der Höhe von 3 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/8500/004 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

6. Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insoferne vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 53 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt wird:

 

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