Gemeinderat, 62. Sitzung vom 29.01.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 103
Punkt 7 - Veranlagungen ausdrücklich normiert, dass Veranlagungen in den zum Euro unterschiedlichen Währungen unabhängig von der Veranlagungsform grundsätzlich unzulässig sind. Mit anderen Worten: Da die Veranlagungen der Stadt Wien ausschließlich in Euro erfolgen, hat die jüngst bereits oben dargelegte Entscheidung zur Abkehr vom Mindestkurs der Schweizerischen Nationalbank keinerlei Änderungen ergeben.
Zur Frage 2: Ich verweise auf meine Ausführungen zur Frage 1 und halte fest, da die Veranlagungen - ich wiederhole, das wurde ich gefragt - der Stadt Wien ausschließlich in Euro erfolgen, hat die jüngste Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank keinerlei Auswirkungen beziehungsweise kann sie gar nicht haben.
Zur Frage 3: Nachdem die Bonität die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Schuldners beschreibt und es keinen Anlass gibt, daran in irgendeiner Art zu zweifeln, denn selbstverständlich kommt die Stadt Wien sämtlichen Zahlungsverpflichtungen, wie auch schon bisher, nach, sehe ich keine Bonitätsveränderung der Stadt Wien. Im vorliegenden Zusammenhang erlaube ich mir auch, auf den Finanzschuldenbericht 2013 zu verweisen, der über die finanzielle Situation der Stadt Wien und die maßgeblichen Verhältnisse, zum Beispiel jenes der Finanzschulden in Relation zum Bruttoregionalprodukt unter Punkt C, Anhang 18, wer es nachlesen möchte, selbstredend den interessierten Lesern und Leserinnen Auskunft erteilt.
Zu den nächsten Fragen: Um Wiederholungen zu vermeiden, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen, verweise ich auf meine obigen Ausführungen, was Ihre tatsächlich nicht zutreffende Wahrnehmung in Zusammenhang mit der – Zitat: „Entkoppelung der Schweizer Nationalbank vom fixen Schweizer Franken/Euro-Wechselkurs" betrifft.
Allerdings kann ich Ihnen die Bemerkung nicht ersparen, dass Ihre Formulierung der Frage 4 wörtlich genommen bedeutet, dass sich zwar die Schweizerische Nationalbank vom fixen Schweizer Franken/Euro-Wechselkurs entkoppelt hätte, also die Bank vom Kurs, während Letzterer, von Ihnen unzutreffenderweise als fix bezeichneter, Wechselkurs von dieser Entkoppelung unberührt wäre.
Interpretiere ich als aufrechte Demokratin in Ihre mehr oder weniger verunglückt formulierte Fragestellung wie ich glaube, dass Sie sie eigentlich stellen wollten beziehungsweise sinnstiftend, halte ich fest, solange die ausstehenden Schweizer-Franken-Finanzierungen nicht getilgt beziehungsweise im Sinne von in Euro denominierten Finanzschulden konvertiert werden, gibt es lediglich finanzielle Auswirkungen auf die Zinszahlungen. Unter der Annahme einer linearen Zinsentwicklung würde dies, bei Beibehaltung der derzeitigen Wechselkursrelation, zu Mehrkosten beim Zinsaufwand von zirka 2 Millionen EUR führen. Dieser Mehraufwand macht rund 3 Prozent des gesamten Zinsaufwands aus, der im Rechnungsabschluss 2013 ausgewiesen ist. Die Relation zeigt die überschaubare Größe der Veränderung.
Zur Frage 6: Unter Berücksichtigung meiner Beantwortung der 3. Frage, aber auf Grund der Tatsache, dass keine Bonitätsveränderung der beziehungsweise bei der Stadt Wien eingetreten ist, kann es auch hier keine Auswirkungen geben.
Zur nächsten Frage: Die Maßnahme der Schweizerischen Nationalbank war, und Sie wissen es, in keiner Weise voraussehbar. Alle namenhaften Experten und Expertinnen und auch die Schweizer Großbanken wurden von dieser Maßnahme überrascht. In der jetzigen Situation sind voreilige Handlungen nicht das Maß der Dinge, sondern ist vielmehr ein besonnenes Vorgehen angezeigt. Beruhend auf den Regelungen des Wiener Landesgesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl für Wien Nr 36/2013, wird die Strategie betreffend die Fremdwährungsfinanzierungen auf Grund der nunmehrigen Ergebnisse und Ereignisse zu evaluieren sein, dies unter Beiziehung von externen Experten.
Zu den Fragen 8 bis 10: Ihre Fragestellung wiederum sinnstiftend präzisierend, erlaube ich mir festzuhalten, dass Fremdwährungsfinanzierungen der Stadt Wien nicht durch den Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten abgesichert wurden. Durch den lange Zeit gehaltenen Mindestkurs des Schweizer Franken im Verhältnis zum Euro durch die Schweizerische Nationalbank bei 1,20 war eine Absicherung nicht zielführend. Wie Ihnen auch durch zahlreiche Medienberichte nicht entgangen sein dürfte, haben sich einige Absicherungsinstrumente auf Grund der extremen Marktverschiebungen nach Aufhebung des Mindestkurses als unwirksam erwiesen. (GR Dominik Nepp: Das wäre aber wichtig gewesen!)
Zur Frage 11: Ja. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es jedenfalls unvernünftig, aus den Schweizer-Franken-Finanzierungen auszusteigen. Ich verweise auf meine Ausführungen zur Frage 7.
Zu den Fragen 12 bis 15: Über bestehende Vereinbarungen zur Gewährung von zum Beispiel Barvorlagen in Schweizer Franken bei Hausbanken der Stadt Wien hinaus bestehen keine Garantien oder andere Verträge zur Schweizer-Franken-Finanzierung. Die Barvorlagen wurden mit österreichischen Banken abgeschlossen und weisen aktuelle Fristigkeiten von einem Monat aus. Das ÖBFA-Darlehen wurde mit einer Laufzeit bis zum 14. Juli 2016 abgeschlossen.
Zur Frage 16: Das Kollateralsystem der ÖBFA wurde zum Zwecke der Minimierung des Kreditrisikos, Ausfalls- und Gegenparteirisiko bei Swap-Geschäften, geschaffen. Da die Stadt Wien keine laufenden Swap- oder Derivativgeschäfte hat, ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung nicht erforderlich.
Zur Frage 17: Der Liquiditätsstand per 27. Jänner 2015 betrug 1,5 Milliarden EUR.
In Zusammenhang mit den Fragen 18 bis 21 verweise ich auf die Beantwortung der Frage 7.
Ich komme zur Frage 22: Die von mir in der Antragsbeantwortung vom August 2012 angeführte Evaluierung ist in das von mir bereits vorher zitierte Gesetz über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung eingeflossen. Das in Rede stehende Landesgesetz ist mit 1. Oktober 2013 - Sie wissen es, Sie haben es beschlossen - in Kraft getreten. Darauf fußend hat die Wiener Landes
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