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Gemeinderat, 62. Sitzung vom 29.01.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 100 von 103

 

ich frage mich wirklich ernsthaft, in wie weit das Präsidium Kenntnis von diesen Machenschaften hat.

 

Ich möchte Ihnen aber trotzdem noch ein paar bemerkenswerte Aussagen und Rechtfertigungen aus dem Kontrollamtsbericht zur Kenntnis bringen, weil das, was man dort liest, wirklich seinesgleichen sucht! – Nun um das Bild abzurunden: Es gibt auf dem Konto „Rechts- und Beratungskosten“ auch eine Vermittlungsgebühr für den Ankauf eines Grundstückes. Eine Vermittlungsgebühr beziehungsweise Provision wird aus Steuergeldern gezahlt? – Ich meine, das ist ja wirklich in Zeiten zurückzuverweisen, die wir schon längst überwunden haben sollten!

 

Zum Thema Entlohnung kritisiert der Stadtrechnungshof die Gehaltseinstufung bei Neuaufnahmen: „Die Einstufung erfolgte gemäß der Betriebsvereinbarung für die Geschäftsstelle nach wie vor im Rahmen einer freien Vereinbarung. Wie die Einschau zeigte, waren die Grundgehälter dieser Bediensteten deutlich höher als bei Bediensteten der Stadt Wien in vergleichbarer Funktion. Die entsprechende Betriebsvereinbarung ist zu evaluieren, wobei sich die Einstufungsmodalitäten an jene der Stadt Wien annähern sollen.“– Das halte ich für recht und billig, wenn die Gehälter aus Steuergeldern bezahlt werden!

 

Wie aber hat Dr Podkowicz geantwortet? – Der Fonds wurde im Jahr 1969 mit dem Hintergrund geschaffen, außerhalb des Magistratsbetriebs eine Einrichtung zu haben, die die Interessen der Stadt Wien vertritt, aber nicht zu den Bedingungen, die für alle anderen MagistratsbeamtInnen gelten. Darauf habe der Fonds das Kontrollamt schon mehrmals aufmerksam gemacht. Aus diesem Grund seien die Vorstellungen des Kontrollamtes unrealistisch. Man würde keine qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem freien Markt bekommen.

 

Das heißt so viel wie: In der gesamten Stadt Wien werden die Leute anders entlohnt, diese sind aber keine qualifizierten Mitarbeiter, denn diese gibt es nur im Kuratorium Wiener Jugendwohnhäuser, daher wird dort besser bezahlt.

 

Eines ist noch bemerkenswert: Es gibt nur ganz selten zu Stellungnahmen in einem Rechnungshofbericht noch einmal eine Gegenstellungnahme. In diesem Bericht gibt es jedoch ganz viele Gegenstellungnahmen des Stadtrechnungshofes.

 

Es werden dann noch die Entlohnungen der Hausarbeiter kritisiert. Und in Anbetracht der finanziellen Folgewirkung für den Fonds wurde empfohlen, eine verbindliche Entlohnungsstruktur mit Einstiegsgehältern und Gehaltsobergrenzen für diese Berufsgruppen zu erstellen und dem Vorstand zur Beschlussfassung vorzulegen. – Auch das hält die Geschäftsführung für nicht notwendig, und man weist ausdrücklich seitens der Geschäftsführung auf Folgendes hin: „Es wurde bereits mehrmals erwähnt, dass die Einkommenssituation der drei Hausleiter primär auf die jahrzehntelange Tätigkeit zurückzuführen ist. Bei der Komplexität der Bewohnerstruktur ist es notwendig, mehr oder weniger rund um die Uhr erreichbar zu sein.“ – Das sind aber nicht Tätigkeiten, die ausschließlich im Kuratorium der Wiener Jugendwohnhäuser notwendig sind!

 

Abfertigungen werden kritisiert: In drei Fällen wurden auch freiwillige Abfertigungen in der Höhe von rund 33 300 EUR gewährt. In einem Fall führte die Kündigung einer Mitarbeiterin im Jahr 2009 zu einer Anfechtung beim Arbeits- und Sozialgericht. Daraufhin hat man sich geeinigt und hat eine freiwillige Abfertigung von 5 Monatsgehältern im Ausmaß von 12 200 EUR gewährt.

 

Zweiter Fall: Im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses einer Bediensteten wurde dieser aus sozialen Gründen eine freiwillige Abfertigung bezahlt.

 

Und schließlich gewährte der Fonds eine freiwillige Abfertigung in der Höhe von 14 700 EUR an eine Bedienstete der Geschäftsstelle. Dabei handelt es sich um eine langjährige Mitarbeiterin, die allerdings bereits im Dezember 2008 die gesetzliche Abfertigung im Höchstausmaß von zwölf Monatsentgelten ausbezahlt bekommen hatte. Im März 2009 hat man ihr dann aber noch einmal eine zusätzliche Abfertigung gewährt.

 

Auch darauf gab die Geschäftsführung des Kuratoriums eine für mich wirklich als rotzfrech zu bezeichnende Antwort: „Es dürfte auch den Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern des Kontrollamtes, obwohl sie in der freien Marktwirtschaft noch keine Geschäftsführerfunktion übernommen haben, bewusst sein, dass im Fall von Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht immer die Frage eines Vergleichs im Vordergrund steht. Die Zahlung von zusätzlichen Abfertigungsbeträgen ist in der Regel für den Fonds günstiger als die Weiterführung des Prozesses durch mehrere Instanzen.“

 

Das gilt allerdings interessanterweise nur für die Mitarbeiterin und die freiwillig gewährte Abfertigung. Mit dem Architekten wird hingegen seit 2003 um hunderttausende Euro prozessiert!

 

Der im letzten Absatz angezogene Fall hat den Hintergrund, dass die erwähnte Bedienstete – das ist die, welche noch eine zusätzliche Abfertigung nach der Höchstabfertigung bekommen hat – noch eine Nachfolgerin einschulen musste. – Bitte nicht böse sein! Die Einschulung einer Nachfolgerin bedingt aber wirklich keine zusätzliche Abfertigung! Aber wenn der Geschäftsführer des Kuratoriums der Wiener Jugendwohnhäuser – wie gesagt – sogar die Mitarbeiter des Kontrollamtes oder, besser gesagt, des Stadtrechnungshofes der Unwissenheit bezichtigt, dann ist das die eine Sache. Die Nonchalance, mit der man all das vom Tisch fegt, kann man sich aber einfach nicht gefallen lassen! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Die Bilanzierung ist natürlich auch sehr kreativ: Vom Stadtrechnungshof wird vorgeschlagen und empfohlen, zur Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben der Bruttomethode gegenüber der Nettomethode den Vorzug zu geben, was nur die knappe Äußerung des Geschäftsführers bewirkt, dass er sich von der langjährig geübten Methode der Nettoverrechnung ganz sicher nicht verabschieden wird.

 

Abschließend gab es dann noch die Kritik, dass es im internen Kontrollsystem keine Verschriftlichung von

 

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