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Gemeinderat, 64. Sitzung vom 13.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 35

 

Ich zeige Ihnen nun, wie dieses Abwürgen von Bürgeranliegen funktioniert. Ich zeige Ihnen dies am Beispiel einer Petition der in den Wiener Gemeindespitälern tätigen Ärztinnen und Ärzte: Diese Petition ist ein Hilferuf von fast 1 000 Ärztinnen und Ärzten, Wienerinnen und Wienern. Was aber ist mit dieser Petition, mit diesem Hilferuf, geschehen?

 

In einem ersten Schritt der Behandlung der Petition wurde im Petitionsausschuss beschlossen, dass Stellungnahmen von Frau StRin Wehsely und Frau StRin Frauenberger eingeholt werden, und zwar von Frau StRin Wehsely in ihrer Zuständigkeit für das Gesundheitswesen und von Frau StRin Frauenberger in ihrer Zuständigkeit für das Personal in Wien, wie es in ihrer Ressortbeschreibung heißt.

 

In der Sitzung des Petitionsausschusses vom 24. Februar des heurigen Jahres wurde schließlich diese Petition behandelt und wurden die Stellungnahmen erörtert. Und jetzt zitiere ich am einfachsten aus diesen Stellungnahmen.

 

Ich komme zuerst zu der Stellungnahme der für Personal der Stadt Wien zuständigen Stadträtin Frauenberger, also der Stadträtin, die für Ärztinnen und Ärzte, für Krankenschwestern, für Pflegerinnen und Pfleger zuständig ist. – Die Stellungnahme von Frau StRin Frauenberger an den Petitionsausschuss umfasst fünf Zeilen, deren Inhalt lautet: „… schließe ich mich der Beantwortung von Frau amtsführender Stadträtin für Gesundheit und Soziales, Mag Sonja Wehsely, vom 12. Februar 2015 an.“ – Sehr viel an eigener Meinung und Überzeugung hat sie also in ihrer Zuständigkeit für Personal offensichtlich nicht einzubringen!

 

Dann schauen wir uns halt die Stellungnahme von Frau StRin Wehsely an. In der Stellungnahme von Frau StRin Wehsely, die mit 12. Februar 2015 datiert ist, ist wörtlich zu lesen: „Die Stadt Wien, der Wiener Krankenanstaltenverbund - KAV, die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, der Personalgruppenausschuss für Ärztinnen und Ärzte sowie die Hauptgruppe II und die Wiener Ärztekammer haben sich heute“ – geschrieben am 12. Februar 2015 – „auf ein neues Arbeitszeitmodell für die Ärztinnen und Ärzte in den Wiener Gemeindespitälern geeinigt.“

 

Es war also nicht einmal mit der Mühe wert, diese Stellungnahme in irgendeiner Form mit einer gewissen Sorgfalt zu bearbeiten!

 

Aber schauen wir uns einmal an, wie der Inhalt ist, und da zitiere ich stellvertretend und symbolisch für den Inhalt den Punkt 6, welcher wie folgt lautet: „Fortbildung im Fokus: Das offene Klima der Verhandlungen erleichterte nachhaltige Lösungen und ermöglichte weitreichende Änderungen. Ein Zeichen dieser neuen Form der Zusammenarbeit stellt das Fortbildungspaket dar, das im Rahmen der Verhandlungen beschlossen wurde. In dessen Rahmen haben FachärztInnen unter anderem Anspruch auf 6,5 Tage pro Person und Kalenderjahr zur Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung.“

 

Meine Damen und Herren! Es gibt eine gesetzliche Fortbildungsverpflichtung für die Ärztinnen und Ärzte, und da sind Sie, die Verhandler – dazu werde ich dann noch etwas sagen –, so gnädig, den Ärzten zu ermöglichen, die gesetzliche Ausbildungsverpflichtung zu erfüllen. – Es ist unglaublich, dass eine derartige Selbstverständlichkeit als Verhandlungsergebnis gefeiert wird! Das zeigt, was bei diesen Verhandlungen abgelaufen ist, und das zeigt, wie das Ergebnis aussieht, wenn die SPÖ-Vertreter miteinander verhandeln.

 

Schauen wir uns einmal an, wer da miteinander verhandelt und dieses sensationelle Ergebnis erzielt hat! Zunächst nenne ich Herrn Wolfgang Weismüller, Vorsitzender des Personalgruppenausschusses für Ärztinnen und Ärzte, der SPÖ zuzurechnen; weiters Angela Lueger, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, der SPÖ zuzurechnen; Susanne Jonak, stellvertretende Vorsitzende der Hauptgruppe II, der SPÖ zuzurechnen; Sonja Wehsely, amtsführende Stadträtin, der SPÖ zuzurechnen; Sandra Frauenberger, der SPÖ zuzurechnen.

 

Herr Kollege Wagner! Jetzt muss ich Sie fragen, denn Sie haben Ihre Erfahrungen in Kollektivvertragsverhandlungen angesprochen: Sind das diese Erfahrungen, die Sie meinen? Sind das die Erfahrungen, wenn rote Dienstgeber durch rote Belegschaftsvertreter geschützt werden? Wir haben ein anderes Verständnis von Sozialpartnerschaft! Wir haben ein anderes Verständnis von Belegschaftsvertretung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Was macht jetzt der Petitionsausschuss mit dieser Stellungnahme? Schauen wir uns an, wie das bearbeitet wird! Schauen wir uns das am einfachsten an, indem wir das Protokoll der Sitzung zitieren! – Warten Sie eine Sekunde! Es ist die Zeit wert, ein bisserl darauf zu warten, denn dieses Protokoll ist vielsagend.

 

Laut diesem Protokoll wurde in der Sitzung vom 24. Februar 2015 zur Petition der Ärztinnen und Ärzte folgender Antrag von der FPÖ gestellt: „Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen möge beschließen, den Einbringer zur schriftlichen oder mündlichen Erläuterung des Inhaltes der Petition einzuladen.“ – Drei Mal dürfen Sie raten, wie abgestimmt wurde! Der Antrag wurde mehrstimmig abgelehnt, und zwar natürlich von den Regierungsparteien und – für mich unverständlich! – auch von der ÖVP.

 

Nächster Antrag der FPÖ: „Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen möge beschließen, zur gegenständlichen Petition eine Stellungnahme der Ärztekammer für Wien einzuholen.“ – Der Antrag wurde mehrstimmig abgelehnt von der SPÖ, den GRÜNEN und wiederum von der ÖVP.

 

Weiterer Antrag der FPÖ: „Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen möge beschließen, zur gegenständlichen Petition eine Stellungnahme des Vereins – Ärztegewerkschaft – Asklepios einzuholen“. – Auch dieser Antrag wurde mehrstimmig abgelehnt, und zwar, wie ich noch einmal wiederhole, von der SPÖ, den GRÜNEN und interessanterweise auch von der ÖVP.

 

Und schließlich endet die Bearbeitung dieses Anliegens von ungefähr 1 000 Ärztinnen und Ärzten, Wienerinnen und Wienern, indem von der SPÖ folgender An

 

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