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Gemeinderat, 67. Sitzung vom 29.05.2015, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 7

 

Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2017 bis 2019 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(01330-2015/0001-GKU; MA 7, P 11) Die Subvention an das Theater der Jugend im Jahr 2016 für den Betrieb des Theaters der Jugend im Jahr 2016 in der Höhe von 3 830 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages ist im Voranschlag 2016 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(01331-2015/0001-GKU; MA 7, P 12) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit dem Verein Im Puls - Tanz ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein Im Puls - Tanz werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2016

1 050 000 EUR

präliminiert 2017

1 050 000 EUR

präliminiert 2018

1 050 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2018 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(01332-2015/0001-GKU; MA 7, P 13) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit dem Verein WIENER TANZWOCHEN ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein WIENER TANZWOCHEN werden für die Jahre 2016 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2016

1 000 000 EUR

präliminiert 2017

1 000 000 EUR

präliminiert 2018

1 000 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016 bis 2018 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(01194-2015/0001-GKU; MA 7, P 14) Die Subvention an den Verein Vladimir und Estragon im Jahr 2015 für die Vorbereitungen zur Durchführung des Festivals Eyes On - Europäischer Monat der Fotografie Wien in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 im Voranschlag 2015 gegeben.

 

(01195-2015/0001-GKU; MA 7, P 15) Die Subvention an den Verein für Geschichte der Stadt Wien für die Durchführung seiner wissenschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(01196-2015/0001-GKU; MA 7, P 16) Für die Vergabe von Auslandsstipendien am Bologna Center der Johns Hopkins University im Studienjahr 2015/2016 wird ein Betrag in der Höhe von 30 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/768 gegeben.

 

(01139-2015/0001-GKU; MA 7, P 18) Die Subvention an den Verein Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der jüdischen Kultur und Tradition (JFW) im Jahr 2015 für das 23. Jüdische Filmfestival Wien in der Höhe von 70 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(01085-2015/0001-GSK; MA 29, P 20) Die Sachkreditgenehmigung für das Vorhaben B22F1 Mayrederbrücke mit Gesamtkosten in der Höhe von 6 900 000 EUR (inklusive Umsatzsteuer) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 1 500 000 EUR (inklusive Umsatzsteuer) ist auf Haushaltsstelle 1/6122/002 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(01086-2015/0001-GSK; MA 29, P 21) Die MA 29 wird ermächtigt, die vorgelegten Vereinbarungen zur Finanzierung und Errichtung der Mayrederbrücke im 22. Bezirk mit der ASFINAG Bau Management GmbH (FN 255631d) mit den Gesamtkosten von brutto 3 088 440 EUR und den Wiener Linien GmbH & Co KG (FN 181593z) mit den Gesamtkosten von brutto 1 954 770 EUR abzuschließen. Die Refundierung der Kostenbeiträge der beiden Vertragspartner erfolgt nach Baufortschritt bzw gemäß der gegenständlichen Vereinbarungen.

 

(01128-2015/0001-GGU; MA 22, P 22) Die Subvention an den Verein Jugend-Umwelt-Plattform JUMP in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben.

 

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