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Gemeinderat, 68. Sitzung vom 29.06.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 140

 

Darlehen, Förderungen, Investitionszuschüsse oder Beträge zur Verlustabdeckung handelte.“

 

Und weiter: „Die Beteiligungsverwaltung für die direkten Beteiligungen der Stadt Wien war auf 13 Magistratsabteilungen und die Wien Holding GmbH aufgesplittert. Eine zentrale Berichterstattung beziehungsweise ein Beteiligungscontrolling war nicht eingerichtet.“ – Das Beteiligungsmanagement der Stadt Wien ist einer der Punkte, mit dem ich mich an dieser Stelle schon des Öfteren beschäftigt habe. Es sagt auch der Rechnungshof, wir haben weder ein passendes Controlling noch haben wir überhaupt eine Übersicht oder eine Stelle, die das alles verwalten würde.

 

Meine Damen und Herren, da ist wirklich vieles im Argen, da ist viel zu tun und da gilt es die Ärmel hochzukrempeln. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Auf diese Art und Weise, meine Damen und Herren, werden Sie den Konzern Stadt Wien nicht sanieren können, ganz im Gegenteil. Man kann nur froh sein, dass diese Legislaturperiode zu Ende ist und dass dieses rot-grüne Experiment hoffentlich bald als gescheitert in die Geschichte eingehen wird, denn sonst wäre es um die Stadt und um ihre Finanzen wirklich ganz übel bestellt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Dipl-Ing Margulies. – Ich erteile es ihm.

 

13.23.11

GR Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Lieber Alex Neuhuber, der letzte Satz war jetzt wohl dem Wahlkampf geschuldet, aber was soll‘s. Nichtsdestoweniger erlaube ich mir, bei dieser Geschäftsgruppe eine Bemerkung vorwegzuschicken, weil es ja tatsächlich um Finanzen und um die Stadt Wien geht: Die Abstimmung mit den Füßen in Österreich gewinnt Wien, mit Abstand. Mit allen Freuden, die damit verbunden sind, und mit allen Herausforderungen. Aber ein Drittel des gesamten Bevölkerungszuwachses in Österreich findet in Wien statt. Und das hat seinen Grund. Nicht, weil alles total super ist, nicht, weil die Wohnungen möglicherweise die billigsten oder irgendetwas anderes sind, aber weil die Menschen die meiste Hoffnung hineinsetzen, dass sich, wenn sie nach Wien ziehen, ihr Lebenstraum erfüllen wird.

 

Das heißt, Wien gelingt es etwas besser als allen anderen Bundesländern, als anderen Städten und Gemeinden, Menschen in wirklich wirtschaftlich schwierigen Zeiten noch Hoffnung zu vermitteln, dass sie hier ihre Lebensträume erfüllen können. Und diese Abstimmung mit den Füßen gewinnt Wien nicht aus dem Nichts heraus, sondern ich glaube, die gewinnt Wien, weil Rot-Grün in den letzten Jahren wirklich sehr viel auch richtig gemacht hat – nicht alles, ich habe das heute schon einmal gesagt, aber sehr viel.

 

Damit das so bleibt – und dem möchte ich den ersten Teil meiner Ausführungen widmen –, glaube ich, dass es bei den künftigen Finanzausgleichsverhandlungen absolut notwendig ist, als Wien gemeinsam – da blicke ich ganz bewusst auch zu den KollegInnen von der ÖVP – sicherzustellen, dass den exorbitant wachsenden Aufgaben, welchen Wien gegenübersteht, auch deutliche Mehreinnahmen zu Buche stehen. Ein Beispiel – und ich will das ganz bewusst dazu nennen, da ich glaube, dass es in dieser einen Frage weniger der Arbeit der Politik, sondern eher dem Phänomen Großstadt geschuldet ist, da wir dies sogar bei den anderen größeren Städten in Österreich erkennen – ist das Wachstum der Anzahl der MindestsicherungsbezieherInnen. Das kommt nicht von ungefähr, dass sich das aus der ländlichen Gegend in die Anonymität der Städte verlagert, das ist mittlerweile in Graz so, das ist in Linz so, das ist selbstverständlich auch in Wien so. Aber ich habe mit meinen Vorarlberger Kollegen und Kolleginnen gesprochen, selbst in Vorarlberg hat man die Situation, dass sich die Anzahl der MindestsicherungsbezieherInnen in den Städten stärker manifestiert als im ländlichen Raum.

 

Das Wachstum der Ausgaben in diesem Bereich entspricht in keiner Art und Weise der gegenwärtigen Verteilung via Finanzausgleich. Ich glaube nicht mehr daran, dass uns in einem riesigen Verfassungskonvent schlagartig große Veränderungen gelingen, ich hoffe jedoch auf das Verständnis oder auf die Sinnhaftigkeit, dass wir zumindest manche Bereiche aufgabenorientiert finanzieren können.

 

Ein erster Bereich zum Einstieg wäre tatsächlich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Und ich meine jetzt den Betrag pro Person, den der Bund festgelegt hat, und nicht die zusätzliche Kindermindestsicherung, die von Wien gefördert wird. Solange uns diese ein Anliegen ist, glaube ich, sollte sie auch weiterhin selbstverständlich aus den Mitteln der Ertragsanteile der Stadt Wien gezahlt werden. Aber die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, sei es als Ergänzungsleistung, sei es als Gesamtleistung, müsste meines Erachtens in Zeiten, in denen österreichweit die Armut dramatisch zunimmt, grundsätzlich seitens des Bundes finanziert werden.

 

Ich möchte auch kurz erläutern, warum. Es gäbe andere Möglichkeiten. Es gäbe die Möglichkeit, der Stadt Wien sowie anderen Bundesländern und auch anderen Städten ein Steuerfindungsrecht einzuräumen, damit tatsächlich notwendige budgetäre Mittel lukriert werden können. Aber nachdem für die gesamte, globale wirtschaftspolitische Entwicklung im Großen und Ganzen, für alle Ebenen gemeinsam, die Rahmenvorgaben doch seitens der Bundesregierung gemacht werden – eingebettet in den gesamteuropäischen Kontext –, müsste, wenn Aufgaben deutlich mehr als alle anderen Bereiche exorbitant steigen, die durch die Ertragsanteile abgedeckt sind, eigentlich der Bund diese Kosten direkt übernehmen, da der Bund in Österreich die einzige Gebietskörperschaft ist, die grosso modo selbstständig darüber entscheiden kann, wie hoch ihre Einnahmen sind.

 

Ja, wir wissen, Wien kann Einnahmen wie die Gebühren im Zweifelsfall etwas erhöhen. Im Minimalbereich des Budgets, das wissen Sie, wenn Sie das Budget lesen, bei den Kommunalsteuern, bei der Gebrauchsabgabe und vielen anderen Punkten – die Gebrauchsabgabe ist sowieso minimal – ist der Bund zuständig, für die Grundsteuer ist der Bund zuständig, für alles, wo viel

 

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