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Gemeinderat, 68. Sitzung vom 29.06.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 101 von 140

 

die ÖVP draufgekommen, dass so etwas sinnvoll ist, denn es ist ja für beide eine Win-win-Situation, wenn man das so will. Der, der Deutsch nicht kann und der dem Regelunterricht nicht folgen kann, lernt in relativ kurzer Zeit die deutsche Sprache. Das ist, laut Experten wie Dr Lemberger, et cetera in einem halben Jahr bis Jahr möglich. Das heißt, er verliert genau ein Jahr. Währenddessen verlieren aber die anderen Kinder nicht sehr viel, weil sich die Lehrer wirklich um diese Kinder, die Deutsch können, kümmern können, und nach einem Jahr würden sie dann in die 1. Klasse Volksschule in den Regelunterricht eintreten. Tausend Mal besser als Ihr Konzept, wo man die Kinder als außerordentliche Schüler durchziehen lässt. Von der 1. bis zu 3. Klasse werden sie einmal als außerordentliche Schüler durchgezogen, dann geht es weiter und im Endeffekt stehen sie dann da nach der 4. Klasse Hauptschule mit mangelnden Deutschkenntnissen, sie können nicht sinnerfassend lesen und gehen dann direkt auf Kosten der Steuerzahler ins Sozialsystem, so wie ich es vorher geschildert habe.

 

Wenn Sie so weitermachen wollen, können Sie es tun. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen fördern und ihnen auch eine Chance geben am Arbeitsmarkt. Es müsste eigentlich diese Ausbildungsgarantie, die bei Ihnen immer nur ein Lippenbekenntnis ist, endlich in die Tat umgesetzt werden, und eigentlich sollten Sie sich schämen, das Wort Ausbildungsgarantie noch in den zu Mund nehmen, wenn 16 000 Jugendliche in Wien nach dem Pflichtschulabschluss noch immer nicht sinnerfassend lesen können, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Was wir weiters wollen, ist auch noch eine zweite Sprachfeststellungsprüfung nach Beendigung der Volksschule. Falls hier noch immer nicht ausreichend Kenntnisse vorhanden sind, soll es in den Sommermonaten Kurse geben, denn es bringt nichts, wenn man am Anfang des Schuleintrittes kontrolliert und dann nicht mehr. Es muss eine permanente Überprüfung geben, und hier sehen wir eben den Abschluss der Volksschule als geeigneten Zeitpunkt, gleich eine Sprachfeststellungsprüfung zu machen, damit sie dann, wenn sie weitergehen, etwa in eine Wiener Mittelschule, in ein Gymnasium, et cetera, ausreichend Deutsch können.

 

Des Weiteren fordern wir auch, dass Deutsch über Vereinbarung zwischen Direktion, Eltern, Lehrern, Schülern als Schulsprache verpflichtet werden kann. Viele Modelle in Deutschland, oder jetzt auch in Österreich, zeigen, dass das wirkt, dass dort mit Erfolg in Pausen, während Veranstaltungen, et cetera Deutsch gesprochen wird. Dieses schlechte Abschneiden bei den PISA-Studien liegt in Wien vor allem an der schlechten Sprachkompetenz der Pflichtschüler. Daran sind nicht die Pflichtschüler schuld, sondern das System. Die Statistik Austria besagt, dass in manchen Bezirken, wie zum Beispiel in Rudolfsheim-Fünfhaus, im 15. Bezirk, Schüler zu 85 Prozent nicht Deutsch als Umgangssprache wählen. Jeder von Ihnen kennt das, wenn man längere Zeit im Ausland lebt oder auch für längere Zeit auf Urlaub fährt, die Sprache lernt man erst durch das Sprechen und nicht nur, weil ein Lehrer oder irgendjemand die verschiedenen Fälle an die Tafel schreibt und man irgendwie versucht, das zu lernen. Man lernt eine Sprache durch das Sprechen.

 

Hier sehen wir es als sinnvoll, wenn durch eine Verpflichtung zwischen den Eltern, Lehrern, Schülern Deutsch als Schulsprache gewählt werden kann. Ist es eine englischsprachige Schule, soll es von mir aus natürlich Englisch sein, und bei einer französischsprachigen Schule wie dem Lycée wird man sagen, so und jetzt reden alle Französisch. Aber es sollte, und das betrifft den Großteil der Wiener Schulen, die Lebenssprache Deutsch sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von GR Dr Wolfgang Aigner.)

 

Manche Schulen waren bereits so mutig in Österreich, ich glaube, in Mödling war schon so ein Fall, wo so etwas verordnet wurde. Da ist dann gleich die mediale Faschismuskeule geschwungen worden, wie brutal das ist, die Kinder zu zwingen, untereinander Deutsch zu reden. Diesen Zwang hat man damals abgelehnt. Aber wir sehen es eben als wichtig an, dass sich die Kinder untereinander auf Deutsch unterhalten, um eben auch diese Sprache zu lernen. Deswegen darf ich ein paar Anträge einbringen, nämlich der GRe Nepp, Kasal, Kops und Kowarik betreffend Deutsch vor Schuleintritt. Der Beschlussantrag lautet:

 

„Der Wiener Gemeinderat fordert die Bundesregierung und die zuständigen Stellen der Schulverwaltung auf, verpflichtende Sonderlernklassen für Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen vor Schuleintritt einzuführen.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Des Weiteren, wie ich bereits vorher erwähnt habe, gebe ich auch die Gelegenheit, folgendem Antrag von Nepp, Kasal, Kowarik und Kops zuzustimmen, nämlich betreffend einheitliche Schulsprache Deutsch. Der Beschlussantrag lautet: „Der Wiener Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass in allen Pflichtschulen eine einheitliche Schulsprache Deutsch durch Vereinbarung zwischen Schülern, Eltern und Lehrern verordnet werden kann.“ Auch hier wird in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung beantragt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Am Schluss dieser Einheit der Anträge möchte ich noch einen Antrag einbringen, auf den ich vorher noch nicht so eingegangen bin, nämlich über eine neue Art des Bildungspasses, der eingeführt werden soll, damit Kinder von Anfang an, von mehr oder weniger verpflichtenden Kindergartenjahren bis zum Ende der Schullaufbahn, einen Bildungspass erhalten, in dem genau vermerkt wird, welche Stärken der Schüler hat, welche Schwächen der Schüler hat, wo man ihn fördern kann, welche Schwächen man ausmerzen muss. Denn was bis jetzt mit den Schülerbeschreibungsbogen oder dem Nachfolgemodell gemacht wird, das scheitert schon an der Nahtstellenproblematik. Das heißt, alles, was im Kindergarten aufgezeichnet wird, darf aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden. Aber auch bei einem Schulwechsel innerhalb des gleichen Schultyps, wenn ein Kind die Volksschule wechselt, wird dieser Schülerbeschreibungsbogen bis jetzt nicht weitergege

 

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