Gemeinderat, 69. Sitzung vom 01.07.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 87 von 94
Dafür arbeiten wir, dafür kämpfen wir, denn Gewalt an Frauen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Menschenrechtsverletzung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Kollegin Feldmann hat es auch schon erwähnt und auch unsere Stadträtin heute Früh in der Fragestunde, dass jede 5. Frau in Österreich seit ihrem 15. Lebensjahr von Gewalt betroffen ist. Ich möchte die europaweite Zahl noch hinzufügen: Es sind 33 Prozent der Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr europaweit von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen. Das ist eine Wahnsinnszahl, eine erschreckende Zahl, das sind rund 62 Millionen Frauen!
Die Stadt stellt Bedrohten und Opfern von Gewalt ein dicht gebautes Gewaltschutznetz an die Seite, wo wir betroffene und bedrohte Frauen und Mädchen auffangen und ihnen Beratung und Hilfestellung rasch und unbürokratisch geben. Heute wurde auch schon erwähnt, dass wir mit den 175 Plätzen in den gänzlich subventionierten Wiener Frauenhäusern die europäische Empfehlung, wonach auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner ein Platz in einem Frauenhaus möglich sein muss, sogar übererfüllen.
Es wurde der Frauennotruf schon erwähnt, der 24-Stunden-Frauennotruf 71 71 9. Frau Kollegin Feldmann bringt erneut wieder den Antrag. Wir haben auch schon viel darüber diskutiert. Es hat uns auch jetzt wieder der Gleichstellungsmonitor gezeigt, dass die Nummer gut etabliert und gut bekannt ist. Also hier sehen wir einstweilen noch keinen Handlungsbedarf.
Weiters sind neben den Frauenhäusern, dem Frauennotruf eben ganz wichtig die verlässlichen Partnerinnen, die vielen, vielen Gewaltschutzeinrichtungen, Organisationen, Initiativen, Vereine, wo wir auch finanzielle Förderung geben. Ich möchte hier den Verein Wiener Frauenhäuser sehr explizit hervorheben, auf den wir sehr stolz sind. Aber es liegt der Akt eben heute von den Autonomen Österreichischen Frauenhäusern vor, wo eben auch unbürokratische Hilfe und Beratung an erster Stelle steht und diese Partnerinnen, diese vielen Vereine eben zu dem dichten engmaschigen Gewaltschutznetz in Wien dazugehören. Jede Frau hat ein Recht auf ein gewaltfreies Leben, auf Unterstützung, und diese muss rasch und unbürokratisch sein, und Wien setzt sich dafür ein. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Sie haben zum Thema Herkunft und wie sich Gewalt in verschiedenen Bevölkerungsgruppen niederschlägt gesprochen, Frau Kollegin Schütz, und da möchte ich auch noch eines entgegnen: Dass sich nämlich Gewalt durch alle soziale Schichten zieht, egal, welcher Herkunft jemand ist, egal, welche Altersgruppe. Also Gewalt kann sich überall abspielen. Und es zeigen auch die Daten vom Frauennotruf, dass wir hier keine Unterscheidung machen können, ob jemand jetzt aus einem anderen Land als aus Österreich kommt, Gewalt, wie gesagt, zieht sich durch alle Schichten, durch alle Herkunften und Altersgruppen. Eben auch und deshalb auch der gemeinsame Antrag, wo ich mich recht herzlich bei der Regierungspartnerin und auch bei der ÖVP bedanken möchte, ad personam bei Martina Wurzer und Barbara Feldmann, für die tolle Vorbereitung und die sehr, sehr kritische Auseinandersetzung, und vor allem auch beim Verein Wiener Frauenhäuser und bei unserer Stadträtin für die Impulsgebung, hier in Sachen „Psychische Gewalt“ von Wien aus einen Impuls dem Bund zu geben. Ein großes Dankeschön für die sehr engagierte Diskussion und das Zusammenhalten für die Frauen, die von psychischer Gewalt betroffen sind. Denn wie auch schon gesagt, zum Thema körperliche, sexuelle, physische Gewalt haben wir schon viel Erfahrung und Know-how auch eben mit den vielen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Expertinnen in den Bereichen, in den Organisationen. Aber zum Thema psychische Gewalt müssen wir wirklich vermehrt hinschauen, den Fokus darauf legen, denn es ist hier ganz anders als bei den anderen Formen von Gewalt. Die Dynamik ist noch schneller und es sind noch dramatischere Auswirkungen bei psychischer Gewalt auf die Gesundheit und das Leben der Opfer, und noch unerkannt, noch unterschätzt. Deshalb hier auch der Fokus mit dem gemeinsamen Antrag, um der psychischen Gewalt, die, wie auch schon erwähnt, ein zielgerichtetes, über einen längeren Zeitraum andauerndes seelisches Quälen ist, entgegenzuhalten. Erniedrigungen, Abwertungen, Schuldzuweisungen, Unterstellung, Ignoranz, bis hin zu einer wirklich sozialen Isolation sind die Folge, die Opfer werden regelrecht in den Wahnsinn getrieben.
Eine Reihe von hochkarätigen Studien auf EU-Ebene, aber eben auch vom Verein Wiener Frauenhäuser, zeigen die Erfahrungen von Betroffenen. Die in qualitativen Interviews befragten Bewohnerinnen der Frauenhäuser sprachen von chronischen Schmerzen, Schlafstörungen, Realitätsverlusten, Depressionen, und eben nicht zuletzt auch von Selbstmordversuchen. Das muss ernst genommen werden. Wir nehmen es ernst. Wir wollen es dementsprechend auch rechtlich verfolgen, wenn Frauen psychische Gewalt angetan wird. Deshalb ist es wichtig, einem entsprechenden Straftatbestand diese psychische Gewalt zu subsumieren. Deshalb haben wir eine Forderung in diesem vorliegenden Antrag formuliert, nämlich einen eigenen Straftatbestand „Wiederholte psychische Gewalt“ einzuführen. Die Formulierung soll unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Frauengesundheit und Gewaltschutz, Arbeit mit Frauen, sein.
Zwei weitere Forderungspunkte, die ich noch kurz erläutern möchte, haben wir auch dazugestellt, nämlich bezüglich der Wegweisungen und der TäterInnenarbeit - die letzten Zahlen habe ich von dir bekommen, Martina. Es ist bei allen Formen von Beziehungsgewalt natürlich dringend notwendig, dass wir hier Verhaltenstrainings für Täterinnen und Täter haben. Es ist derzeit bei bestehenden Regelungen zum Schutz von Gewaltopfern, wie etwa die polizeiliche Wegweisung, einfach zu kurz gegriffen. Wir haben in Österreich mehr als 7 500 Wegweisungen pro Jahr. Und ja, was jetzt mit den Tätern, mit den Täterinnen ist, ist doch eher irgendwie im Dunkeln. Hier müssen wir auch näher hinschauen und Verhaltenstrainings für weggewiesene GewalttäterInnen einfordern. Das ist eben der zweite Forderungspunkt des gemeinsamen Antrags, verpflichtende Verhaltenstrainings für
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