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Gemeinderat, 11. Sitzung vom 29.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 102

 

dass die Menschen älter werden, aber nicht länger pflegebedürftig sind, sondern die Pflegebedürftigkeit erst später eintritt. Wichtig ist es auch, dass wir die Maßnahmen zur Pflege und Betreuung 2030 eben rechtzeitig setzten. Um das Ziel, keine neuen stationären Einrichtungen bauen zu müssen, verwirklichen zu können, liegt eben der Fokus des neuen Strategiekonzeptes auf der Vermeidung und der Reduzierung der Pflegebedürftigkeit. Das hat zum Beispiel ganz viel mit dem Thema Remobilisation und Rehabilitation zu tun. Das heißt, die Rehabilitations- und Remobilisationsleistungen werden ein Schlüsselthema in dieser Strategie bilden. Hier wird es neue Angebote im mobilen Bereich geben, wie mobile ambulante Rehabilitation, und insgesamt rücken im Vergleich zum Geriatriekonzept die mobilen und teilstationären Angebote, aber auch alternative Wohnformen stärker ins Zentrum.

 

Und da muss man sagen, und das wissen jede und jeder von uns, der sich zu Hause oder wo auch immer mit Menschen unterhält: Damit werden wir auch den Wünschen der Menschen gerecht, denn wir wissen, dass alle Wienerinnen und Wiener, und zwar egal, aus welchem Kulturkreis sie kommen, egal, wie ihr finanzieller Hintergrund ist, sich wünschen, möglichst lange zu Hause zu bleiben. Und dieses möglichst lange zu Hause zu bleiben, ist aber nur möglich mit starker Unterstützung. Mir ist aber bewusst, dass hier Maßnahmen weiterentwickelt werden müssen und neue Angebote geschaffen werden müssen, wie ich schon gesagt habe: Versorgung in der Nacht, Notfallmöglichkeit, dass dann Pflege rasch einschreitet und rasch kommt, stärkere Unterstützung der Angehörigen. Zudem darf eine stärkere Fokussierung auf nichtstationäre Angebote auf keinen Fall eine höhere Belastung der Angehörigen - und ich sage wieder, der Frauen - bedeuten. Wir müssen eben Angehörige entlasten. Ich habe vorher schon das Maßnahmenbündel ausgeführt.

 

Ein Fokus auf mobile und teilstationäre Angebote bedeutet aber genau nicht, dass stationäre Angebote außer Acht gelassen werden, weil die bereits gestartete und höchst erfolgreiche Veränderungsstrategie des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser, die jetzt gegenüber dem ursprünglichen ausschließlichen Wohnangebot verstärkt auf Angebote im Bereich der Pflege setzt, wird weiter und in einem noch stärkeren Ausmaß umgesetzt. Zudem ist die Durchlässigkeit zwischen dem mobilen und stationären Bereich ein weiteres großes Ziel der Strategie, um den modernen Lebenskonzepten der Menschen gerecht zu werden. Mit der Lösung vom Ziel ambulant vor stationär hin zum Ziel möglichst individuell das Angebot bieten zu können, das gerade notwendig ist, wird auch eine neue Definition der Rolle des stationären Angebots notwendig. So soll es zukünftig zunächst nur noch vorläufige Aufnahmen in den stationären Bereich geben und dann auch wieder die Möglichkeit bestehen, in eine alternative Wohnform zu wechseln oder auch wieder nach Hause zu gehen. Schon jetzt - und auch das ist ein Erfolg der Umsetzung des Geriatriekonzepts - können 22 Prozent der Patientinnen und Patienten, die in einem Pflegewohnhaus der Stadt Wien aufgenommen werden, dieses jetzt schon wieder verlassen und in einer niederschwelligeren Einrichtung betreut werden. Und das ist genau der Weg: Das ist kein Stufenplan - man fängt einmal an mit Heimhilfe und endet im stationären Bereich -, sondern das ist ein Netzwerk, wo im Rahmen eines Lebens unterschiedliche Bedürfnisse erfüllt werden.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich danke recht herzlich, damit ist die 3. Anfrage beantwortet.

 

9.48.30†Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny - Frage|

Die 4. Anfrage (FSP - 02032-2016/0001 - KNE/GM) wurde von Frau GR Mag. Beate Meinl-Reisinger gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Kultur, Wissenschaft und Sport gerichtet. (Für das von der Magistratsabteilung 7 eingeführte und finanzierte Förderprogramm SHIFT wurde eine Evaluierung angekündigt. Über die Hintergründe dieser Evaluierung sowie den genauen Ablauf wurden bisher keine näheren Informationen bekannt gegeben. Es ist anzunehmen, dass es auch laufend andere Evaluierungen von bzw. innerhalb der Magistratsabteilung 7 gibt. Zu welchen Themen und nach welchem genauen Prozedere werden im Allgemeinen Evaluierungen von der Magistratsabteilung 7 durchgeführt?)

 

Bitte, Herr Stadtrat - sehr sportlich (sich auf das Tempo des herbeieilenden Stadtrates beziehend).

 

Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, ich bin ja auch für Sport zuständig! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe geschätzte jungen Kolleginnen und Kollegen!

 

Hier geht es in einer Anfrage, gestellt von den NEOS an mich - ich sage das immer, damit auch die Zuschauer wissen, worum es geht - darum, wie man Kulturförderungen, die die Stadt vergibt, dann kontrolliert, bewertet, wie man überprüft, ob mit der Förderung auch tatsächlich das geschehen ist, was man wollte, auch anhand eines spezifischen Förderprogramms, das wir SHIFT nennen, das spezifisch neun Projekten zu Gute kommt. - Ich hoffe, ich habe das richtig übersetzt, Frau Gemeinderätin? Sie müssen jetzt nicht böse schauen, ich versuche gerade, für die jungen Menschen dort oben zu übersetzen.

 

Ich beantworte diese Anfrage zu den Evaluierungen wie folgt: Grundsätzlich werden alle Förderungen, die von der MA 7, von der Magistratsabteilung 7, von der Kulturabteilung, vergeben werden, innerhalb entsprechender Fristen von den einzelnen Referaten auf sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft und damit auch evaluiert. Genaue Kriterien dazu sind in einem speziellen internen Handbuch zur Bearbeitung von Subventionsakten vorgegeben. Generell gilt, dass Projektförderungen spätestens fünf Monate nach Projektende und Jahresförderungen bis spätestens neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres abzurechnen sind. Abweichungen von diesen Fristen sind schriftlich zu begründen und nach dem Vier-Augen-Prinzip entweder von der Referatsleitung oder bei Einzelreferaten von der Abteilungsleitung zu genehmigen. Alle Förderungsnehmer haben neben entsprechenden Finanznachweisen Originalbelege oder Bilanzen, detaillierte Tätigkeitsberichte, detaillierte Gesamteinnahmen- und Gesamtaus

 

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