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Gemeinderat, 11. Sitzung vom 29.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 102

 

Stadtpolitik eben aufzufallen. Na ja, soll so sein. Gescheiter wäre es gewesen, wir schauen, dass wir zum wichtigen Thema dieses Gemeinderates kommen, nämlich zum Schwerpunktgegenstand, das ist nämlich die Verhandlung über den Bericht des Stadtrechnungshofausschusses oder des Stadtrechnungshofes, das würde, glaube ich, auch die Leute draußen mehr interessieren. (Zwischenruf bei den NEOS.)

 

Vielleicht nur ganz kurz dazu, wie schwer sich die NEOS mit den rechtlichen Vorgaben tun, und dass das alles nicht so einfach ist, haben wir unter anderem vom Kollegen Wiederkehr gehört, unter anderem auch von der Kollegin Meinl-Reisinger gehört. Die hat ja schon im November dieses Jahres ihre verfassungsrechtliche Inkompetenz, möchte ich einmal sagen, verschriftlicht. Da schreibt sie in einer OTS-Aussendung: „Und wieder wurde ein Antrag auf Änderung der Stadtverfassung, um diese sinnlosen und völlig überbezahlten Posten der nicht amtsführenden Stadträte endlich abzuschaffen, im Verfassungsausschuss vertagt.“ Ich weiß nicht, ich bin jetzt doch schon relativ lange in diesem Haus, Verfassungsausschuss haben wir im Landtag, glaube ich, nicht. Das, was sie gemeint hat, ist wahrscheinlich der Nationalrats-Verfassungsausschuss. Frau Kollegin, der beschließt aber nicht über die Wiener Stadtverfassung, das noch einmal zur Information, gell. (GRin Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Das ist so peinlich!) Das ist schon unserer Angelegenheit. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es liegt an uns, wenn wir da Änderungen der Regelungen haben wollen, und da komme ich noch dazu, ja, wir wollen sie auch haben, die in diesem Haus, in einem anderen Gremium, nämlich im Landtag zu .... (GRin Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Haben Sie auch sachliche Argumente oder nur persönliche?) Na, da kann man ruhig abwinken, wenn man sich nicht auskennt, das ist eh klar.

 

Der Kollege Wiederkehr hat ganz lustigerweise gesprochen, dass in den Bundesländern die nicht amtsführenden Stadträte schon abgeschafft worden sind. Sie verwechseln ein bisschen Stadtrat und Landesrat, aber auch das kann passieren, es soll so sein. Es ist halt der Versuch der NEOS, krampfhaft aufzufallen, bei wirklich wichtigen Themen fallen Sie ja entweder gar nicht auf oder Sie sind nicht unterscheidbar von der rot-grünen Koalition, obwohl Sie großartig, können Sie sich noch an die Plakate erinnern, „Fight the System“ geschrieben haben, also so ganz revolutionär. (Heiterkeit bei der FPÖ. - GR Markus Ornig, MBA: Genau das machen wir!) Bei den wirklich wichtigen Themen versagen Sie vollkommen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Jetzt ganz kurz die Position der FPÖ zu diesen angeblich nicht amtsführenden Stadträten. Nur eine Information dazu: Laut unserer Verfassung gibt es keine nicht amtsführenden Stadträte, laut unserer Stadtverfassung gibt es Stadträte und amtsführende Stadträte. Salopp und im Jargon werden halt jetzt dann diejenigen Stadträte, die kein Amt zu führen haben oder nicht führen dürfen, wie wir sagen, nicht amtsführende Stadträte genannt. Soll so sein.

 

Was wollen wir, weil das ja auch nicht ganz angekommen ist, obwohl ich das schon hin und wieder probiert hätte, aber es macht auch nix, wenn es bei den NEOS nicht ankommt, macht es nix, bei den Wählern soll es und wird es hoffentlich ankommen. Schauen wir uns das an. Es ist im Art. 117 Abs. 5 der Bundesverfassung geregelt, dass eben der Gemeindevorstand, ist gleich bei uns oder in Statutarstädten eben der Stadtsenat, proporzmäßig zu bestellen ist, also jede Partei auf Grund ihrer Stärke entsprechend an der Regierung beteiligt sein muss. Wir halten das für durchaus sinnvoll, ja, dazu bekennen wir uns und das sagen wir so. Und es funktioniert auch in jeder anderen Statutarstadt, in jeder anderen Gemeinde, ich weiß nicht, wie viele Gemeinden es in Österreich gibt, etliche. Aber dazu sollte man auch sagen, Wien ist ja auch im finanzrechtlichen, wenn man so will, und überhaupt vor allem als Gemeinde eingerichtet, laut unserer Bundesverfassung. Also, wir sind vor allem Gemeinde, wir sind auch Land. Daher gelten auch diese Regelungen für uns.

 

Wir sagen, diese Sonderregelung, die es da in Wien gibt, und es wurde schon gesagt, wann das eingeführt wurde, halten wir für unnötig, und die halten wir insofern auch für falsch, weil wir meinen, wenn ein Stadtrat Stadtrat ist, dann soll er auch an der Amtsführung teilnehmen. Es ist ja nicht so, dass der Stadtrat, der in Wien auch gleichzeitig Landesrat ist, nichts zu tun hat. Die Landesregierung ist ein Kollegialorgan, da entscheiden nicht die einzelnen Landesräte oder Stadträte als Landesräte, sondern als Kollegialorgan als Landesregierung. Dort haben auch die nicht amtsführenden Stadträte Sitz und Stimme.

 

Wir sagen, die jetzige Regelung ist ausgesprochen unglücklich, und zur Information, das habe ich an und für sich, glaube ich, auch schon einmal gesagt, aber ich teile es Ihnen gerne mit. Wir haben damals noch gemeinsam mit der ÖVP, glaube ich, war das, das ist schon lange vor meiner Zeit gewesen, diese Regelung beim Verfassungsgerichtshof versucht zu kippen, weil wir gesagt haben, das entspricht eben nicht diesem Art. 117 Abs. 5 der Bundesverfassung, wenn man sich plötzlich einfallen lässt, na, es gibt halt amtsführende Stadträte und normale Stadträte, wenn man so will. Der Verfassungsgerichtshof hat aber entschieden, es ist verfassungsrechtlich konform, diese Regelung, die wir in Wien haben. Damit muss man leben, das ist so ist. Wir leben in einem Rechtsstaat, und der Verfassungsgerichtshof ist der oberste Schiedsrichter, so, wie der Vorsitzende das auch ist, da gibt es nichts drüber, das ist so zu akzeptieren. Also ist das System, das wir haben, einmal nicht verfassungswidrig. Das ist ja schon etwas.

 

Wir sagen trotzdem, es macht durchaus Sinn, und wir sagen ja auch im gleichen Zusammenhang, da kann man die Stadtregierung natürlich entschieden verkleinern, dann ist es nicht mehr notwendig, diese riesige Anzahl von Stadträten zu haben, die wir jetzt haben, wenn jeder, der in der Stadtregierung sitzt, auf Grund der Stärke der Parteien innerhalb des Landestages, des Gemeinderates, auch ein Amt ausführen kann.

 

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