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Gemeinderat, 11. Sitzung vom 29.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 102

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Dr. Wansch.

 

14.40.58

GR Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrechnungshofdirektor! Sehr geehrte Frau Vorsitzende des Ausschusses! Sehr geehrte anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtrechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen!

 

Ich muss Sie an dieser Stelle wieder daran erinnern, dass die Aufzeichnung und die Zurverfügungstellung des Livestreams dieser Sitzung auf der Homepage der Stadt Wien aus unerfindlichen Gründen von der SPÖ und den GRÜNEN verweigert wird. Ich lade Sie daher ein, die gespeicherte Aufzeichnung dieser Sitzung auf der Homepage „www.fpoe-wien.at“ abzurufen und zu jeder Ihnen genehmen Zeit anzusehen.

 

Damit sind wir eigentlich schon beim Thema und ich meine jetzt nicht den Umgang der rot-grünen-Stadtregierung mit den Bürgerinnen und Bürgern, sondern ich meine, dass es beim Thema Rechnungshof allgemein auch um Transparenz und Kontrolle geht und darum auch um das Gewähren jeder Möglichkeit von Transparenz zur Tätigkeit der politischen Organe. Bei Rechnungshöfen geht es eher um die Transparenz zu der Tätigkeit der Verwaltung. Deshalb wird das Thema Transparenz im Verlauf meines Debattenbeitrages Ihnen noch einmal unterkommen.

 

Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes ist der Tätigkeitsbericht des Stadtrechnungshofes für das Jahr 2015. Einleitend zu diesem Bericht formuliert Stadtrechnungshofdirektor Dr. Peter Pollak in der ihm eigenen Bescheidenheit, dass im Berichtsjahr überdies die Wiederbestellung des amtierenden Stadtrechnungshofdirektors durch den Wiener Gemeinderat erfolgte. Ich möchte jetzt aus meiner Sicht ganz kurz die Gründe sagen, warum diese Wiederbestellung erfolgte. Er hatte von den Kandidaten im Hearing die klarste Vorstellung über die Aufgabenstellung und über die Weiterentwicklung des Wiener Stadtrechnungshofes, die Weiterentwicklung zu einem qualitativ hochstehenden und glaubwürdig unabhängigen Organ der Kontrolle. Dabei ist das von Dr. Pollak gelebte Selbstverständnis wichtig, dass vom Stadtrechnungshof konstruktive Kontrolltätigkeit erwartet wird. Einerseits ist ein Rechnungshof dem bedingungslosen und schonungslosen Aufzeigen von Fehlleistungen in den geprüften Einheiten verpflichtet. Bedingungslos und schonungslos, das ist unabdingbar, jedoch nicht Selbstzweck. Vielmehr ist es Aufgabe und sozusagen Zusatznutzen, Mehrwert einer Rechnungshofprüfung, dass Wege und Möglichkeiten aufgezeigt werden, Wege und Möglichkeiten, um den durch die Fehlleistung oder den Fehlablauf entstandenen Schaden zu beheben, aber auch, um Fehlleistungen und Fehlabläufe in Zukunft bestmöglich zu verhindern. Diese aufgezeigten Möglichkeiten kommen dann in den Empfehlungen des Stadtrechnungshofes zum Ausdruck.

 

Ich schätze die fundierte, durchaus wissenschaftliche Herangehensweise von Herrn Stadtrechnungshofdirektor Dr. Peter Pollak, insbesondere auch zu der Aufgabe der Weiterentwicklung des Stadtrechnungshofes und zum schon vielfach angesprochenen Projekt Peer Review. Dazu kann man nur gratulieren.

 

Jetzt möchte ich meinen, dass Dr. Pollak nicht umsonst der Vorsitzende des Fachausschusses für Kontrollamtsangelegenheiten des Österreichischen Städtebundes ist. Ich glaube, dass er im Moment gerade damit befasst ist, diesen Fachausschuss in den Fachausschuss für Rechnungshofangelegenheiten umzubenennen ganz im Sinne der Weiterentwicklung, wie wir sie in Wien erlebt haben.

 

Bei all dieser ausgedrückten Wertschätzung der freiheitlichen Gemeinderäte zur Person und Tätigkeit des Herrn Stadtrechnungshofdirektors bedeutet das nicht, dass wir in allen Punkten dieselbe Beurteilung haben. Ich nenne als ein Beispiel, ich meine, ein markantes und wichtiges Beispiel ist das Thema der Akteneinsicht für Ausschussmitglieder. Ich kann die rechtlich gut recherchierte und durchdachte Begründung für eine Akteneinsicht in leere Akten nachvollziehen, ich kann sie aber nicht teilen. Aber ausgehend von der vermutlich gemeinsamen Überzeugung, dass das Ergebnis einer Akteneinsicht in leere Akten nicht befriedigend ist, bin ich überzeugt, dass wir eine befriedigende Lösung finden werden, eine Lösung, die für alle Beteiligten rechtlich abgesichert ist, und eine Lösung, wo wir unter Umständen auch den Gesetzgeber, der wir ja im selben Raum sind, brauchen werden.

 

Ein anderer Punkt, wo wir schon einen großen Schritt in Richtung Lösung gegangen sind, ist der heute schon mehrfach angesprochene Punkt der Statistik, wörtlich zitiert: „zu dem von den geprüften Einrichtungen bekannt gegebenen Umsetzungsstand zu den Empfehlungen des Stadtrechnungshofes.“ Ich erinnere bei dieser Thematik an meinen Debattenbeitrag zum Jahresbericht 2014 und für 2015 kurz an das schon mehrfach genannte Zahlenzitat „Umgesetzt 61 Prozent, in Umsetzung 29, geplant 7, nicht geplant 3“. Und dann frage ich Sie hier, auch diejenigen, die diese Zahlen immer wieder zitiert haben: Was sind diese Zahlen wert? Und ich sage Ihnen: Diese Zahlen sind wenig wert. Sie haben deshalb wenig Aussagekraft, weil es sich ausschließlich um die von den geprüften Einrichtungen selbst bekannt gegebenen Umsetzungsstände handelt. Und jetzt sage ich Ihnen, wie das ablaufen könnte. Man könnte vermuten, dass es so abläuft: Mutige sagen: „nicht geplant“, weniger Mutige sagen: „in Planung“ oder „in Umsetzung“, und der eine oder andere Konfliktscheue könnte sagen: „ja ja, erfüllt.“ (Zwischenruf von GRin Birgit Hebein.) Ich betone, könnte sagen. Mich wundert es, dass dieser Zwischenruf von den GRÜNEN kommt und vielleicht deshalb so sensibel ist, weil es die Jubelmeldung Ihres Erstredners relativiert: 100 Prozent im Ressort Vassilakou. Da könnte man halt sagen, vielleicht war da das eine oder andere Missverständnis dabei. Das heißt mit anderen Worten, dass dieser Weg der weiteren Nachprüfung der richtige ist und dass dieser Weg aber noch nicht abgeschlossen ist. Wir müssen noch gemeinsam nachdenken und gemeinsam daran arbeiten, da zu einer Objektivierung der Berichterstattung über die Empfehlungserfüllung zu kommen, nicht im Interesse der Statistik, sondern im Interesse der

 

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