«  1  »

 

Gemeinderat, 11. Sitzung vom 29.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 102

 

gemeinen Anwendungsrichtlinien ISSAI - International Standards of Supreme Audit verwendet. Der Stadtrechnungshof hat dabei die vorgelegten Unterlagen geprüft und in weiterer Folge eine risikoorientierte, stichprobenartige Prüfung von Rechnungen durchgeführt. Letztlich war das Ergebnis der Prüfung Grundlage für die Unterfertigung seiner Stellungnahme gemäß § 87 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung, die zum Ergebnis hatte, dass die summenmäßigen Prüfungen zu keinen Einwendungen geführt haben.

 

Auf Grund der sich stets ändernden Rahmenbedingungen ist fachliche Weiterbildung bis hin zum internationalen Fachaustausch ein hohes Gebot, um die hohe Qualität der Prüfungen zu halten sowie die öffentliche Finanzkontrolle in ihrer Gesamtheit auch zu stärken. Stetig wird daher gezielt in Aus- und Weiterbildung investiert und an nationalen und internationalen Tagungen zwecks Wissensaustauschs teilgenommen. Eine möchte ich hier beispielhaft nennen, und zwar die Europäische Konferenz der Kontrolleinrichtung der Stadt Paris, die im November stattgefunden hat.

 

Ein wesentlicher Schwerpunkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Aufgaben des Stadtrechnungshofs Wien ist auch, systemische Ungereimtheiten zu erkennen und diese aufzuzeigen. Neben der Gebarungs- und Sicherheitskontrolle ist eine wesentliche Aufgabe auch die Bauwirtschaftskontrolle. Beispielhaft dafür waren Überprüfungen, Ausführungen der thermischen Sanierungen unter Zuhilfenahme von Fördermitteln der Stadt Wien. Das Land Wien, laut Prüfbericht, fördert Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen in Wohnhäusern nach den Bestimmungen des WWSG 1989 und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen. Die Förderungen erfolgten in Abhängigkeit der Baukosten, sowohl in Form von Einmalzuschüssen als auch von Annuitätenzuschüssen für die Darlehensrückzahlungen. Weiters fördert das Land Wien Wohnhaussanierungen durch die Gewährung eines 1-prozentigen Landesdarlehens. Über das Amt der Wiener Landesregierung wickelt der wohnfonds_wien die jeweiligen Förderungsansuchen ab. Die jeweils zuerkannten Förderungen sind abhängig von der Sanierungsart und den letztlich getätigten Sanierungsmaßnahmen. Im Jahr 2015 wurden dafür Förderungsleistungen der Stadt Wien in der Höhe von 39 Millionen EUR getätigt.

 

Speziell im Rahmen der Sicherstellung des wirtschaftlichen Einsatzes und der damit verbundenen Ausführungsqualitäten ist der Stadtrechnungshof ein herausragendes sowie fachlich kompetentes Instrument. Der Stadtrechnungshof Wien hat im Rahmen eines Prüfberichtes diesbezüglich die Maßnahmen des Wohnfonds zur Sicherstellung der Einhaltung von Förderungsbedingungen und des wirtschaftlichen Einsatzes der Förderungsmittel einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk (unterbrechend): Entschuldigung, ich darf ersuchen, den Geräuschpegel hier im Saal ein bisschen zu senken. Man hört die Rednerin kaum. - Bitte, Frau Gemeinderätin.

 

GRin Ingrid Schubert (fortsetzend): Danke schön. - Ziel der Prüfung war, festzustellen, ob die gewährten Förderungen effektiv und nachhaltig im Rahmen von Wohnhaussanierungen eingesetzt beziehungsweise Förderungsbedingungen eingehalten werden und in welcher Form eine Qualitätskontrolle der erbrachten Leistungen erfolgt. Genau da konnte der Stadtrechnungshof Wien systemische Fehler aufzeigen sowie sinnvolle Verbesserungen in der Qualitätssicherung anregen. Stichprobenartige Kontrollen direkt auf geförderten Sanierungsbaustellen vor Ort haben in dem Fall gezeigt, dass Verarbeitungsrichtlinien von ausführenden Firmen teilweise nicht eingehalten wurden und die dazugehörige Baustellenüberwachung auf Grund geringer fachlicher Kenntnis mangelhaft durchgeführt wurde, die im Letzten auch erhebliche Schäden zuführen konnten. Seitens des Stadtrechnungshofes wurden daher auch notwendige Schwerpunkte angeregt, die schon umgesetzt wurden.

 

Nun stellt sich, wie auch heute schon, auch für mich die Frage: Wer prüft den Stadtrechnungshof Wien? Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrechnungshof Wien wird sich in den nächsten Jahren freiwillig, wie wir heute schon gehört haben, einer externen Überprüfung unterziehen. Ein sogenanntes Peer-Review-Verfahren ist für so eine Prüfung internationaler Standard. Als Regelwerk dafür gilt die von INTOSAI herausgegebene ISSAI 5600 - Peer Review. Vorgespräche mit dem Oberösterreichischen und dem Sächsischen Landesrechnungshof als externes Bewertungsorgan werden diesbezüglich bereits geführt. Auch ist angedacht, dass externe österreichische und deutsche Hochschulinstitute ins Team einbezogen werden.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig davon hat sich der Stadtrechnungshof im Herbst 2015 bereits das vierte Mal einer Selbstbewertung mit Hilfe des Bewertungsmodells Common Assessment Framework, genannt CAF, unterzogen. CAF ist ein europäisches Qualitätsmanagementsystem für öffentliche Verwaltungen, dessen Ziel es ist, gemeinsam Stärken und Verbesserungspotenziale innerhalb der Organisation zu erkennen. Mit der Durchführung der Selbstbewertung wurde bereits Anfang November 2050 begonnen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des Stadtrechnungshofes für Wien, der sich sehr imposant liest.

 

Ich möchte aber auch hier nicht verabsäumen, mich bei Ihnen, Herr Direktor, und bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern recht herzlich für die geleistete Arbeit zu bedanken und wünsche auch weiterhin viel Erfolg! - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr GR Ing. Guggenbichler. Ich erteile es ihm.

 

15.10.03

GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrter Herr Stadtrechnungshofdirektor! Meine Damen und Herren!

 

Vorerst darf ich Ihnen im Sinne meiner Kollegen für die Tätigkeit danken, die Sie hier machen, aber nicht nur Sie, auch Ihre Mitarbeiter. Es ist immer sehr aufschlussreich, was wir hier jedes Jahr oder in jeder Sitzung an

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular