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Gemeinderat, 11. Sitzung vom 29.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 102

 

fordert, um sich nicht den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, dass man da jetzt einfach einen Schnellschuss gemacht hat, um die Kollegin Duzdar vielleicht als Medienstaatssekretärin hochzujubeln, statt dass man sich damit wirklich ernsthaft auseinandersetzen will. Was wir - Sie werden das meinen Ausführungen entnehmen - ja wollen!

 

Wir sind also wirklich dagegen - und nicht, dass uns der Kollege Ellensohn dann wieder einmal falsch versteht -, wir sind gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen, und wir sind gegen Gewalt gegen alle Menschen. Sie können sich - ich meine nicht, Sie werden jetzt der FPÖ beitreten - einmal ein Beitrittsformular der FPÖ besorgen, wo ausdrücklich draufsteht, dass man sich gegen jede Form der Gewalt ausspricht. Wir fordern das also von Anfang an von jedermann - und jeder Frau, wenn Sie das jetzt auch so hören wollen -, das ist für uns ein Grundsatz! Da brauchen wir gar nicht herumzutun, und da lassen wir uns - deswegen bin ich gestern auch etwas emotioneller geworden zur Frau Kollegin - auch von Ihnen gar nichts unterstellen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wenn wir schon bei der Abstandnahme von Gewalt-Postings sind, kann ich Ihnen auch zum Beispiel eine OTS-Mitteilung der Freiheitlichen Partei von 14. Juni 2016 zur Kenntnis bringen, nämlich von Generalsekretär Kickl mit der Überschrift „FPÖ verurteilt jede Form von Gewalt inklusive Aufrufe zu Gewalt und Hass-Postings“, in der dann ausgeführt wird, dass wir auf unseren Plattformen, sofern es eben unsere Kapazitäten ermöglichen, die Kontrolle sehr ernst nehmen, was natürlich bei einer Frequenz von bis zu 10.000 Postings am Tag einen gewissen Aufwand bedeutet. Also unsere Web-Seiten und unsere Facebook-Seiten werden besucht, und das ist halt vielleicht auch der Unterschied, dass es dann anderen Menschen leichter als uns fällt, wirklich jedes Posting zu finden. Aber wenn wir auf ein Posting hingewiesen werden, reagieren wir natürlich dementsprechend.

 

Kickl führt weiter aus: „Da jede Form der Gewalt inklusive Aufrufe dazu und Hass-Postings zu verurteilen sind, egal, welchen ideologischen Hintergrund, welche persönliche und/oder politische Motivation sie haben und gegen wen sie sich richten, würde ich mir erwarten, dass medial auch entsprechendes Augenmerk auf jene Drohungen gelegt wird, mit denen FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache wiederholt konfrontiert ist.“

 

Da unterscheiden wir uns halt: Wir verurteilen jede Gewalt gegen Menschen. Wir sehen aber leider eine gewisse Ambivalenz in der Verurteilung, wenn es um Aufrufe gegen die Freiheitliche Partei geht. (Beifall bei der FPÖ.) Aber, meine Damen und Herren, damit werden wir wohl leben müssen.

 

Dann noch einmal auf Kollegin Huemer eingehend: Wenn Sie sagen, es steht im Raum, ob Anzeigen gemacht werden, bevor die Staatsanwaltschaft nicht sensibilisiert ist, kann ich Ihnen nur raten: Ja, wenn Sie einen Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung, die von Amts wegen zu verfolgen ist, zur Kenntnis bekommen, zeigen Sie das an! Es steht Ihnen jede Polizeidienststelle zur Verfügung, es steht Ihnen jede Staatsanwaltschaft zur Verfügung. Sie werden merken, dass die Staatsanwälte sehr engagierte Menschen sind, die auch dementsprechend bereits sensibilisiert sind, um mit einem hohen Maß an Fachkompetenz und Empathie an diese Fälle heranzugehen.

 

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Anzeige zu Unrecht zurückgelegt worden ist, steht Ihnen die Möglichkeit zu, nach § 194 der Strafprozessordnung eine Auskunft über die Einstellungsgründe zu verlangen. Sie haben binnen 14 Tagen Zeit, einen sogenannten Antrag auf Fortführung zu stellen, und Sie können sicher sein, dass sich dann ein Gericht, das auch über die entsprechende Sensibilisierung verfügt, mit diesem Antrag auf Fortführung auseinandersetzen wird. Einer der Fortführungsgründe ist im Übrigen eine unrichtige Rechtsansicht der einstellenden Staatsanwaltschaft, die Sie nach § 194 Abs. 2 StPO dargelegt erhalten müssen, sofern Sie Opfer sind.

 

Also, wie gesagt, ich würde mich über die Darlegung der von Ihnen gesehenen Lücke freuen, so sie besteht. Deshalb haben wir auch gesagt, wir stimmen dem Antrag zu, weil er ja nur auf eine Lücke verweist. Und wenn es die Lücke nicht gibt, dann verurteilen wir - was vollkommen selbstverständlich ist - selbstverständlich jede Form von Gewalt gegen Frauen, meine Damen und Herren!

 

Wie gesagt, ich freue mich auf die Replik der Frau Kollegin Huemer. Vielleicht kann die Frau Stadträtin auch etwas dazu sagen. Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen diesbezüglich aufgeklärt zu werden. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Als nächste Rednerin zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mag. El-Nagashi. Ich erteile ihr das Wort.

 

16.48.30

GRin Mag. Faika El-Nagashi (GRÜNE)|: Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

 

Zunächst einmal möchte ich mich bei den NEOS dafür bedanken, dass ihr grundsätzlich bei diesen Debatten immer sehr sachlich bleibt und auch recht nachvollziehbare Argumente einbringt. Bei der FPÖ ist das einfach nicht vorhanden, also grundsätzlich. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Gestern, als dieses Projekt das erste Mal erwähnt wurde und im Zuge der Debatte gefallen ist und der Herr Damnjanovic darüber gesprochen hat, habe ich noch den Eindruck gehabt, er hat den Akt entweder nicht gelesen oder nicht verstanden oder er kennt das Projekt einfach nicht. Aber heute, wenn ich höre, dass Sie genau in dieser Art weiter assoziieren und frei Behauptungen in den Raum stellen, dann ist klar, dass da ein System dahinter ist. Also es gibt hier ein Projekt, das vorbildhaft ist und inhaltlich ausgezeichnet arbeitet, und Sie versuchen, es systematisch zu diskreditieren.

 

Herr Damnjanovic hat gestern erwähnt, es fehlt ihm die andere Seite bei diesem Projekt. Es würde irgendwie fehlen: Wie ist das denn eingebunden in die Gesellschaft? Es wäre kein inklusives Projekt, kein integratives Projekt. Deswegen sage ich, ich habe den Eindruck, Sie

 

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