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Gemeinderat, 11. Sitzung vom 29.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 91 von 102

 

darauf ankommt, ob irgendein privilegierter Bauträger direkt bei Laune gehalten werden muss. Denn dann ist es nämlich völlig egal, ob die Kleingärtner hier erhaltenswert sind oder ob eben, so wie im konkreten Fall, aktuell nichts da steht. Und wenn der Herr Klubobmann Oxonitsch jetzt gerade den Kopf schüttelt, darf ich Ihnen einige Beispiele sagen, bei denen mit der Widmung Erholungsgebiet Kleingarten ganz anders verfahren wurde; und Kleingarten ist von der Widmungskategorie kein Bauland, sondern Grünland. Beispielsweise haben wir das erlebt, ganz aktuell - das ist die größte Geschichte meiner Meinung nach - bei der Sagedergasse 21. Ich weiß schon, rundherum hält sich das Grünland in Grenzen, aber tatsächlich ist dort außer dieser riesengroßen Kleingartenanlage „Esparsette“ bis dato nicht sehr viel gewesen. Es gibt sogar bis heute eine Bausperre, und das schon seit vielen Jahren. Und wenn Sie sich an dieser Adresse umschauen, dann sehen Sie, es steht dort mitten im Gebiet mit Bausperre und direkt neben den Kleingärten ein Gebäude mit mittlerweile mehr als 5 Stockwerken und mehr als 200 Wohnungen; die Gleichenfeier war erst vor Kurzem. - Trotz Bausperre auf diesem Gebiet!

 

Und noch deutlicher ist es bei einem weiteren Gebiet, wo wir tatsächlich von einem Erholungsgebiet reden können, nämlich - auch in Meidling -, die sogenannte „Gartenstadt 2.0“ oder auch „Projekt Wildgarten“ genannt. Da sind mitten in einem Erholungsgebiet, auf dem Gebiet der ehemaligen Seuchenversuchsanstalt (GR Christian Oxonitsch: Was hat das alles mit Sww zu tun?), zwei, drei Gebäude inmitten eines riesengroßen grünen Gebietes gestanden, rundherum eingebettet in Kleingartenanlagen, Erholungsgebiet Kleingarten mit lauter niedriger Bebauung, auf der anderen Seite noch ein entsprechender Friedhof, und mitten in dieses Erholungsgebiet, von dem wir reden, ist jetzt eine Widmung hineingeknallt worden, wo die höchsten Bauwerke Bauklasse V und damit gleich 26 m haben dürfen.

 

Und jetzt zu Ihrem Zuruf, was das mit dem Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel zu tun hat. - Nun, ganz einfach, ich habe schon gesagt, wenn Sie sich die Flächenwidmung anschauen, dann fallen die Kleingärten in die Grünlandwidmung hinein. Kleingarten ist Erholungsgebiet und Teil der Grünlandwidmung, so wie auch ein Schutzgebiet Teil der Grünlandwidmung ist und nicht Teil des Wohnbaugebietes. Es ist also daher vom Schutzfaktor her grundsätzlich gleichzusetzen mit einem Schutzgebiet auf der einen Seite und einem Erholungsgebiet. (GR Christian Oxonitsch: Das ist ja das Gewagteste, Sww mit Eklw gleichzusetzen!)

 

Und weil es Ihnen offensichtlich mit dem Schutzgebiet nicht passt, sage ich Ihnen gleich noch ein Beispiel: Kuratorium Fortuna am Khleslplatz. Hier hatten wir ein Schutzgebiet, in dem Fall ein Parkschutzgebiet, Spk, das auch völlig zwanglos geopfert wurde, wenn es darum gegangen ist, der Wohnhausanlage Fortuna gleich eine Bauklasse IV mit 20 m zu widmen. (Neuerlicher Zwischenruf von GR Christian Oxonitsch.) Das heißt, wenn Sie mit Ihrer Fraktion etwas bauen wollen, dann ist die Widmung offensichtlich völlig gleichgültig, und dann wird in jedem Fall über die Kleingärten einfach hinweggefahren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei all diesen konkreten Beispielen, sei es die „Gartenstadt“, sei es das „Parkschutzgebiet Khleslplatz“ oder was auch immer, Wir reden hier immer von Grünlandwidmungen, und in dem einen Fall führt die Grünlandwidmung dazu, dass die Kleingärtner benachteiligt werden, indem man Ihnen zu hohe Häuser daneben hinstellt, und im anderen Fall, so wie hier, werden die Kleingärtner benachteiligt, indem man ihnen vorschreibt, dass sie, obwohl nur 68 m von anderen, deutlich höheren Häusern entfernt, selber nichts bauen dürfen. (GR Christian Oxonitsch: Weil ich in grüner Widmung kein Haus bauen darf!) So schaut die Politik aus, die Sie machen, und deswegen lehnen wir dieses Plandokument und auch den Abänderungsantrag entschieden ab. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Kubik. Ich erteile es ihm.

 

19.14.53

GR Gerhard Kubik (SPÖ)|: Frau Vorsitzende! Herr Berichterstatter!

 

Die Ausführungen meines Vorredners grenzen schon manchmal an: Irgendwas fällt mir schon ein, und dann kann ich was erzählen, aber es ist nicht wirklich alles so wahr. - Die Grundsituation der FPÖ kenne ich ja, es ist egal, was man macht, es ist ohnehin immer falsch. Denn baut man keine Wohnungen, heißt es, man soll Wohnungen bauen, baut man Wohnungen, ist es zu hoch oder zu viel oder zu dicht, ganz egal. Nur, bei dem betreffenden Plandokument und der Abänderung, die heute stattfindet, geht es nicht um die Benachteiligung von Kleingärtnern, wie Sie sagen. Es gibt jetzt eine Eklw-Widmung in einem Spitz Sww; also etwas, das eben irgendwann einmal entstanden ist und jetzt auch ordentlich gewidmet werden soll und wird. Und da besteht der Wunsch, dass der Abstand zwischen dem Kleingartenwohnhaus - jetzt muss man aufpassen, nicht dem Grundstück, sondern dem Kleingartenwohnhaus -, das gebaut wird, und dem Wald- und Wiesengürtel 10 m beträgt. Das bedeutet überhaupt keine Einschränkung, außer dass man in diesen 10 m nicht bauen darf. Wenn man sich angeschaut hat, wie groß die Parzellen sind, so bedeutet es für alle nichts, außer dass ich innerhalb der 10 m mein Haus nicht hinstellen kann, aber sehr wohl eine Gartenhütte und ähnliche Dinge, die noch im Kleingartengesetz erlaubt sind.

 

Ich denke aber schon, dass es wichtig ist, den Wald- und Wiesengürtel zu sichern und dass man entsprechend Rücksicht nimmt. Es war natürlich dringender Wunsch der einzelnen mit Grünraumpolitik befassten Dienststellen, dass das so gemacht wird. Dem sind wir gefolgt, und deshalb schlagen wir über diesen Abänderungsantrag, den Sie schon referiert haben, eben statt der 5 m, die es noch im Ausschuss waren, die 10 m vor und ersuchen um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.

 

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