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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 23.11.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 65

 

jeder Faser meines Herzens dahinter. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Damit ist die 4. Anfrage beantwortet.

 

10.10.30†Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP - 03712-2016/0001 - KNE/GM) wurde von Herrn GR Markus Ornig gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft und Internationales gerichtet. (Bund, Länder und Gemeinden haben sich im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 auf einen gemeinsamen Fahrplan zur Erzielung ausgeglichener Haushaltsergebnisse verständigt. Gemäß der Vereinbarung haben Bund und Länder ihre Haushaltsdefizite in den Jahren 2012 bis 2016 sukzessive zu reduzieren. Ab dem Jahr 2017 sind die Haushalte der Länder über den Konjunkturzyklus auszugleichen oder haben im Überschuss zu sein. Laut aktuellen Medienberichten, die sich auf ein Pressegespräch mit Ihnen beziehen, wird Wien die Vorgaben des Stabilitätspaktes 2012 nicht erfüllen. Welche Auswirkungen hat die kolportierte Budgetpolitik der Stadt Wien in Bezug auf Sanktionen durch den Österreichischen Stabilitätspakt 2012 oder die EU?)

 

Bitte schön.

 

Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Herr Gemeinderat!

 

Vielen Dank für die Anfrage, die sich befasst mit den Maastricht-Regeln, den Investitionsmöglichkeiten, dem Stabilitätspakt und etwaigen Sanktionen, ein ganz zentrales Thema. Die Fragen Investitionen, Wirtschaftswachstum, Schulden befassen mittlerweile ganz Europa. Wien hat hier immer eine sehr klare Position vertreten, nämlich die einer antizyklischen Investitionspolitik. Wir haben in Reaktion auf die Krise und dementsprechenden Einnahmenentfall mit stärkeren Fremdmittelaufnahmen reagiert, um mit Investitionen die Wirtschaft zu unterstützen.

 

Ich darf auch noch einmal darauf hinweisen, dass Wien in Relation zum Bund und anderen Bundesländern mit seinem Schuldenstand gut dasteht. Wiens Verbindlichkeiten sind in der Größenordnung von zirka 7 Prozent der Wiener Wirtschaftsleistung. Das ist einerseits nur ein Bruchteil der Verschuldung des Bundes und andererseits weit unter dieser auch in dem von Ihnen angesprochenen Stabilitätspakt festgelegten Grenze von 60 Prozent.

 

Außerdem sind wir gerade dabei und werden auch eine mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 vorlegen, wo wir einen entsprechenden Konsolidierungspfad entsprechend präsentieren und einleiten. Das stellt einerseits zukunftsweisende Investitionen, Bildung, Wohnen und Gesundheit sicher, gleichzeitig müssen wir aber natürlich auf die vorhandenen ökonomischen Rahmenbedingungen achten. Die heute schon angesprochene Wiener Struktur- und Ausgabenreform WiStA und der Reformprozess „Wien neu denken“ werden dem auch entsprechend Rechnung tragen. Es geht schlicht und einfach darum, den finanziellen Handlungsspielraum zu sichern, weil wir die Investitionen brauchen, und auf der anderen Seite eine Neuverschuldung auf Grund der Regelung zum strukturellen Defizit zu begrenzen. Damit sind wir ziemlich auf einer Linie, wenn man sich die Zahlen anschaut, manchmal überraschend, aber es ist so, mit den Budgetzielen der Bundesregierung und mit den Budgetzahlen, Wien trotz der großen budgetären Herausforderungen in den nächsten Jahren auch nachhaltig zu konsolidieren. So wird Wiens Verschuldung ab 2019 in Relation zum Bruttoregionalprodukt-Soll auch wieder entsprechend sinken.

 

Konkret zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen sagen, dass eine Verhängung einer Sanktion durch die Europäische Union gegen das Land Wien gar nicht möglich ist, da die Europäische Union, wie es so schön heißt, bundesstaatsblind ist. Das heißt, hier zählt immer nur das Ergebnis des Gesamtstaates. Aber ich möchte mir schon auch erlauben, hinzuweisen, weil natürlich sind diese Sanktionsdiskussionen kaskadenartig, dass diese Regeln in Diskussion sind und dass es seitens der EU jetzt schon sehr konkrete Schritte zur flexiblen Anwendung der Budgetvorgaben gibt. Auch in den EU-Gremien ist erkannt worden, dass es in dieser sehr langen Dauer von schwachem Konjunkturwachstum fiskalpolitische Initiativen der öffentlichen Hand braucht. Ich darf Ihnen zitieren, die EU-Kommission hat zunächst gemäß den Vorgaben des Europäischen Rates eine Mitteilung mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ vorgelegt. Der Titel allein zeigt schon, worum es geht, nämlich eine flexiblere Interpretation der Regeln. Wir brauchen mehr Spielraum. Der Rat hat diese Maßnahmen begrüßt und will darüber hinaus weitere Schritte setzen. Es geht immer um ein Ziel, die Umsetzung von Strukturreformen zu fördern, Investitionen anzustoßen. Der Rat will auch den sogenannten Verhaltenskodex anpassen. Ich begrüße das außerordentlich. Wir haben schon vor vielen Jahren mit der Diskussion begonnen, dass wir diese Art von Regeln für kontraproduktiv halten, dass sie flexibler gestaltet werden müssen, und ich finde es wirklich sehr gut und richtig, dass diese Maßnahmen jetzt auch entsprechend geändert werden. Diese Änderungen kommen dann zum Tragen, wenn Mitgliedsstaaten Strukturreformen vorlegen, wenn sie Investitionstätigkeiten vorlegen können, und berücksichtigen natürlich auch die wirtschaftliche Lage der einzelnen Staaten.

 

Dazu muss man sagen, dass in den kommenden Jahren das strukturelle Defizit im Vordergrund steht. Über das strukturelle Defizit gibt es viele Diskussionen. Der Herr Finanzminister hat einmal gesagt, mittlerweile haben wir so viele verschiedene Berechnungsmethoden, dass sich bald schon die Experten nicht mehr auskennen. Da hat er recht. Aber das strukturelle Defizit hat natürlich schon den Vorteil, dass hier auch ökonomische Rahmenbedingungen und Einmalkosten entsprechend berücksichtigt werden. Zum Beispiel, und da muss man sich auch beim Finanzminister Schelling bedanken, weil er sich sehr darum bemüht hat, da er immer wieder in Brüssel für eine flexiblere Auslegung kämpft, ist es gelungen, dass die Flüchtlingskosten, weil sie eben eine Sondereinmalregel sind, aus dem strukturellen Defizit herausgenommen werden können. Also, Ihre Frage ist überhaupt erst beantwortbar, wenn diese Kosten hier

 

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