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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 23.11.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 65

 

Ich darf nun wieder zum Akt zurückkommen. Nach dem kurzen Ausflug für allfällige Bürgermeisterkandidaten beziehen wir uns jetzt wieder auf das Wichtige. Der folgende Mietvertrag hat die Grundvoraussetzung, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 54, den Zentralen Einkauf, neue, schöne und adäquate, zeitgerecht gestaltete Büroflächen zur Verfügung gestellt werden. Ich darf auch zum Bauprojekt selber noch sagen, dass es ein Niedrigenergiehaus ist, was für die Ökologie und die Umwelt nicht unbedeutend ist.

 

Außerdem möchte ich auch noch erwähnen, dass am Standort auch die bezirksgebundenen Serviceeinrichtungen der MA 11 sowie der Großstandort der MA 40 untergebracht werden sollen, sodass mit der Unterbringung der MA 54 sämtliche Büroflächen dieses Gebäudes für Zwecke der Stadt Wien genutzt werden können. Dadurch sind sowohl in organisatorischer wie auch in betrieblicher Hinsicht Synergien für die Stadt Wien zu erwarten. Es sind bessere Büroräumlichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deswegen ersuche ich Sie, dem Akt zuzustimmen. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Wir kommen zur Abstimmung14.22.17 über die Postnummer 23. Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderates, die dem Antrag des Berichterstatters zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mehrstimmig mit den Stimmen von SPÖ und Grünen gegen jene von FPÖ, ÖVP und Neos so angenommen.

 

14.22.41Es gelangt nunmehr Postnummer 22 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument 7132E im 22. Bezirk, KatG Hirschstetten. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Däger-Gregori die Verhandlung einzuleiten.

 

14.23.04

Berichterstatterin GRin Luise Däger-Gregori, MSc: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Akt Post 22. - Danke.

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Ich danke schön. Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Pawkowicz.

 

14.23.25

GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Gemeinderatsvorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlich willkommen auch den Zuhörerinnen und Zuhörern auf der Galerie, von der Volkspartei, wenn ich das richtig verstanden habe! Ihre vier Mandatare sitzen hier, die anderen sind grad nicht im Saal. (Allgemeine Heiterkeit. - GR Mag. Dietbert Kowarik: Viel mehr sind sie eh nicht!)

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade dieses Aktenstück, das wir jetzt behandeln, zeigt einmal mehr: Was wir brauchen, ist mehr Vertrauen zum Bauen. Denn bei diesem Aktenstück geht es um die Abänderung eines Flächenwidmungsplanes, nämlich im 22. Bezirk, eine Abänderung eines Plandokumentes im Ausmaß von gerade einmal einem Häuserblock, während auf der anderen Seite ganze Abschnitte des 22. Bezirkes einer sogenannten Bausperre unterliegen.

 

Was bedeutet diese Bausperre? Nun, Bausperre heißt, es gibt auf diesen Gebieten, und das betrifft immerhin ein gutes Drittel des 22. Bezirkes, keine Bebauungsbestimmungen und auch keine Widmung. Es gibt daher keine Rechtssicherheit und daher auch kein Vertrauen in das, was da überhaupt erlaubt ist. Dieser Umstand besteht dort immerhin seit 1996. Vor 20 Jahren, im Jahr 1996, hat der Verfassungsgerichtshof den damaligen § 1 der Wiener Bauordnung aufgehoben, weil dort die Rücksichtnahme auf die entsprechenden Raumordnungen, also auf die Frage, wohin sich eine Stadt entwickeln soll, nicht ausreichend beschrieben war. Damit wurden damals 1996 in Bausch und Bogen alle Flächenwidmungspläne ungültig.

 

Die Stadt Wien hat sich herübergerettet mit einer Verordnung, die für zehn Jahre, nämlich bis ins Jahr 2006 die Gültigkeit der Flächenwidmungspläne entsprechend verlängert hat. An dieser Stelle ein kleiner Exkurs: Wo sind die zehn Jahre hergekommen? Die gehen auf einen anderen Spruch des Verfassungsgerichtshofes damals unter Bezugnahme auf die Salzburger Raumordnung zurück, indem festgelegt wurde, dass zehn Jahre üblicherweise die maximale Gültigkeitsdauer eines Plandokumentes ist.

 

Seit 20 Jahren also sind ganze Landstriche in Wien nicht gewidmet und mit einer Bausperre belegt. Diese Bausperre bedeutet, es gibt keine Widmung, es gibt keine Bebauungsbestimmungen - und trotzdem wird darauf gebaut. Wer entscheidet also, was dort gebaut werden darf, wenn es doch keine Widmung gibt? Nun, es entscheidet der zuständige Planungsausschuss der VBgm.in Vassilakou - nach welchen Kriterien auch immer, das kann man sich dann vorstellen. Manche munkeln, es geht in Richtung Freunderlwirtschaft, andere sagen, nein, nein, selbstverständlich wird alles sachlich abgewogen. Man weiß es nicht so genau. Faktum ist, es gibt keine Spielregeln dafür, denn es gibt ja keine Widmung. Wie hoch also beispielsweise etwas gebaut werden darf, entscheidet alleine der Vassilakou-Ausschuss und sonst niemand.

 

Das führt dann im Ergebnis dazu, dass wir zum Beispiel in Meidling in der Sagedergasse ein Bauwerk ohne Widmung haben, das zehn Stockwerke hoch ist, an einer Stelle, wo vorher gerade einmal zwei Stockwerke gestanden sind. Direkt daneben gibt es eine große Kleingartenanlage. Und es gibt dort bis heute eine Bausperre. Aber mit Sondererlaubnis des Vassilakou-Ausschusses wurde ein zehnstöckiges Gebäude direkt neben die Kleingärten gestellt. Normalerweise, gäbe es eine Flächenwidmung, wäre das klar verfassungswidrig, weil der Verfassungsgerichtshof in vergleichbaren Fällen immer wieder gesagt hat, es ist nicht zulässig, neben eine niedrige Widmung unmittelbar daneben eine extrem hohe Widmung festzulegen. Das ist nicht zulässig! Gäbe es also eine Widmung, dann könnte man diese Widmung entsprechend bekämpfen. Aber die gibt es nicht. Es gilt eine Bausperre nach § 8 Abs. 1. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.)

 

Weil ich gerade Zwischenrufe von Seiten der GRÜNEN höre: Bei den anderen Bausperren - das sind diese kurzfristigen, während etwa ein Plandokument erstellt wird -, gilt im Hintergrund die Widmung sehr wohl. Da erteilt zwar auch der Ausschuss im Gemeinderat ausnahmsweise eine Baubewilligung, aber der Ausschuss

 

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