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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 23.11.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 65

 

ist dann an die alte Widmung gebunden, darf aber jedenfalls in seiner Entscheidung nicht der neuen Widmung widersprechen. Hingegen hier, bei den von mir benannten Bausperren, die wir im 22. Bezirk und flächendeckend in ganz Wien seit mittlerweile 20 Jahren haben, gibt es keine Spielregeln. Einzig und allein die technischen Bestimmungen der Bauordnung müssen eingehalten werden. Na, no na ned, muss das Haus entsprechend sicher gebaut sein.

 

Das heißt, die Stadt schafft sich hier eine Ausnahme nach der anderen. Eine davon war der § 71c, den wir im März gehabt haben, wo man sowieso überall machen kann, was man will. Eine andere besteht hier durch diese Bausperren, wo nur ein Ausschuss alleine entscheidet, ohne dass man genau weiß, wie der zu seinen Entscheidungen kommt - mehrheitlich natürlich, aber was liegt den Entscheidungen, den Abstimmungsergebnissen zugrunde?

 

Diese Entscheidungen führen im Ergebnis dazu, dass wir beispielsweise im vorletzten Ausschuss vor zwei Monaten sogar ganze Wohnhochhäuser mit Ausnahme bewilligen mussten. „Wohnhochhaus“ bedeutet ein Gebäude mit mehr als 35 m Höhe - in einem Gebiet ohne Widmung, daher ohne Nachbarrechte, ohne entsprechende Rechtssicherheit.

 

Die Nachbarrechte gibt es natürlich schon, nämlich nach § 134a. Dort stehen die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte. Nur, was steht denn da drin im Detail? Da kann der Nachbar zum Beispiel Bestimmungen gegen die Höhenüberschreitung beeinspruchen. – Ja, welche Höhenüberschreitung um Gottes Willen, wenn es nicht einmal eine Widmung gibt? Es sind also diese Nachbarrechte de facto weitgehend außer Kraft gesetzt. Das Einzige, was dem Nachbarn dann noch über bleibt, ist: Er kann verhindern, dass ihm das Gebäude unmittelbar vor sein Wohnzimmerfenster gesetzt wird, aber auch nur dann, wenn die Belichtung entsprechend beeinträchtigt ist.

 

Weil offensichtlich auch kein Wille besteht, diesen Umstand zu ändern, ist die entscheidende Frage für mich, ob hier Rot-Grün in die eigene Tasche baut, ob hier Rot-Grün vielleicht ganz bewusst etwa die Seestadt Aspern ewig lang als Bausperrengebiet belassen hat und erst jetzt, wo die Gebäude schon stehen, nach und nach mit Widmungen kontert, vorher Grundstücke noch verkauft hat, auf denen eigentlich eine Bausperre drauf war, die sie dann, wir haben es vorher schon gehört, um entsprechend teures Geld wieder vermietet. Wie hier die Geschäftsgebarungen laufen, hat Kollege Wansch ja vorher schon ganz gut in diesem einen Fall auch aufgezeigt. Auch dort handelt es sich um ein Gebiet, das ursprünglich mit Bausperre belegt war.

 

Wir haben in der Vergangenheit mehrere Anträge gestellt, die genau diese Bausperren entschärfen sollten. Darauf wurde uns im letzten Ausschuss geantwortet, jetzt erst vor zwei Wochen: „Wir würden ja gerne widmen, aber es geht leider nicht, denn das Ressort hat viel zu wenig Mitarbeiter.“ Also, ganz ehrlich: Wenn Sie viel zu wenig Mitarbeiter haben, wie Sie meinen, dann frage ich mich, warum wir jetzt einen Tagesordnungspunkt haben, ein Geschäftsstück, bei dem es gerade einmal um die Abänderungen eines Flächenwidmungsplanes für die Fläche eines einzigen Häuserblocks geht. Für einen einzigen Häuserblock ist hier die Widmung um mühsames Geld abgeändert worden, während gleichzeitig ganze Bereiche des 22. Bezirkes brachliegen!

 

Da fällt mir nur in Abwandlung eines Sprichwortes ein: Der Berg kreißte, aber nicht ein Mäuslein, sondern bestenfalls ein Floh ist da geschlüpft. Aber diesen Floh, sehr geehrte Damen und Herren, lassen wir uns nicht ins Ohr setzen. Wir sind da unbeirrt. Wir wollen, dass wieder Rechtssicherheit ins Bauen einkehrt. Wir wollen mehr Vertrauen zum Bauen. Deswegen bringen wir diesen Beschlussantrag ein. Der Beschlussantrag, den ich formuliert habe, lautet:

 

„Die amtsführende Stadträtin wird aufgefordert, innerhalb der nächsten drei Jahre“ - Sie bekommen hier von mir ein bisschen Zeit zugestanden, damit Sie nicht wieder das Argument haben, das geht alles nicht – „Widmungsverfahren für zumindest die Hälfte der derzeit mit Bausperre nach § 8 Abs. 1 belegten Gebiete im 22. Bezirk zu veranlassen.“

 

Ich habe das ganz bewusst so formuliert, damit Sie Zeit haben und auch nicht alles sofort machen müssen, weil ich zur Kenntnis nehme, dass offensichtlich in diesem Ressort zu wenig Leute sind; und die, die es dort gibt, sind zumindest von der Ressortführung her eher belastet und können so etwas nicht machen. Soll mir recht sein. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den zuständigen Gemeinderatsausschuss beantragt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Maresch. - Bitte.

 

14.32.22

GR Mag. Rüdiger Maresch (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Ich finde das immer interessant. Jetzt bin ich doch schon in der zweiten Periode Ausschussvorsitzender, und die Ausschüsse dauern im Normalfall 5 bis 15 Minuten. Zu diesen Anträgen, die da kommen, zur Kritik vom Kollegen Pawkowicz, muss ich sagen: Das geht immer so: Da zeigt die FPÖ-Fraktion auf und ich sage, bitte, Sie sind am Wort, und dann heißt es nur: Abstimmen! Es gibt keine Debatte dazu.

 

Das erste Mal hat es eine Debatte gegeben, nachdem der Kollege Pawkowicz mit einem Kollegen von der FPÖ getauscht hat. Was Sie jetzt sagen, ist das erste Mal passiert, als Sie da waren. Vorher ist das nie gegangen. Ganz im Gegenteil. Ich sage dann, nachdem ich die Liste bekomme, was da gewünscht wird. Denn frage ich zum Beispiel den Kollegen Baron: Na, was ist jetzt? Und er sagt: Eh klar, abstimmen! Wenn das die Debattenkultur ist, dann ist das meiner Meinung nach eine schlechte Debattenkultur. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Wir wollen öffentlich debattieren!) Ja, ja, das können Sie da ohnehin immer. Dort wird in Wirklichkeit kein Ton gesagt. Die erste lange Debatte, die dort geführt wurde, wurde vom Kollegen Pawkowicz geführt, nämlich zum Thema Sagedergasse. Das war das Erste.

 

Und jetzt kommt der Kollege her und sagt - ich finde das eigentlich großzügig -, wir geben Ihnen drei Jahre

 

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