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Gemeinderat, 19. Sitzung vom 26.01.2017, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 12

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl spricht Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely herzlichen Dank aus und wünscht alles Gute.

 

8. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(00020-2017/0001-GIF; MA 13, P 15) Die Subvention an den Verein Katholisches Bildungswerk Wien in der Höhe von 45 000 EUR für das Jahr 2017 wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.

 

(00033-2017/0001-GIF; MA 13, P 21) Die Subvention an den Verein Feuerwehrjugend und Katastrophenhilfsdienst Wien zur Unterstützung seiner Tätigkeit im Jahr 2017 in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.

 

(04132-2016/0001-GKU; MA 7, P 23) Die Subvention für D’Akkordeon - Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik im Jahr 2017 für das Akkordeonfestival in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04140-2016/0001-GKU; MA 7, P 24) Zur Förderung von Projekten im Bereich der Neuen Medien wird im Jahr 2017 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 323 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2017 Vorsorge zu treffen.

 

(04143-2016/0001-GKU; MA 7, P 25) Die Subvention an das Ensemble 20. Jahrhundert, Instrumentalensemble für Musik im Jahr 2017 für die Konzerte in Wien in der Höhe von 28 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(04144-2016/0001-GKU; MA 7, P 26) Zur Förderung diverser Projekte im Bereich Komposition wird im Jahr 2017 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 15 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/768 gegeben.

 

(04145-2016/0001-GKU; MA 7, P 27) Die Subvention an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2017 für die Jazzkonzerte in der Höhe von 110 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04148-2016/0001-GKU; MA 7, P 29) Zur Förderung diverser Projekte im Bereich Musik wird im Jahr 2017 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 450 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04149-2016/0001-GKU; MA 7, P 30) Die Subvention an das Wiener Volksliedwerk im Jahr 2017 für das Wienerliedfestival wean hean in der Höhe von 65 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04150-2016/0001-GKU; MA 7, P 31) Die Subvention an die Stadtinitiative Wien - Konzerte im Jahr 2017 für die eingereichten Konzertprojekte in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04153-2016/0001-GKU; MA 7, P 32) Die Subvention an die IG Kultur Wien - Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2017 für die Jahrestätigkeit und das Kulturinfoservice in der Höhe von 79 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04154-2016/0001-GKU; MA 7, P 33) Die Subvention an den Verein für integrative Lebensgestaltung im Jahr 2017 für die kulturelle Grundtätigkeit und das Abo-Programm in der Höhe von 125 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04157-2016/0001-GKU; MA 7, P 34) Die Subvention für den Verein Wien macht Kultur im Jahr 2017 für das Festival Electric Spring in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04194-2016/0001-GKU; MA 7, P 36) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Wiener Konzerthausgesellschaft ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Konzerthausgesellschaft werden für die Jahre 2017 bis 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert 2017           1 154 000 EUR

präliminiert 2018           1 154 000 EUR

präliminiert 2019           1 154 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2017 entfallende Betrag in der Höhe von 1 154 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2017 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(04198-2016/0001-GKU; MA 7, P 37) Die Subvention an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2017 für die Konzerttätigkeit in der Höhe von 47 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(04200-2016/0001-GKU; MA 7, P 38) Die Subvention an das Klangforum Wien im Jahr 2017 für die Konzerttätigkeit in der Höhe von 700 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04201-2016/0001-GKU; MA 7, P 39) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Musikverein Wien Modern ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Musikverein Wien Modern werden für die Jahre 2017 bis

 

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