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Gemeinderat, 19. Sitzung vom 26.01.2017, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 12

 

2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert 2017           650 000 EUR

präliminiert 2018           650 000 EUR

präliminiert 2019           650 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2017 entfallende Betrag in der Höhe von 650 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2017 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(04203-2016/0001-GKU; MA 7, P 40) Die Subvention an den Hot Club de Vienne (Verein zur Förderung der Jazzmusik) im Jahr 2017 für die eingereichten Projekte in der Höhe von 26 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung der Förderung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04204-2016/0001-GKU; MA 7, P 41) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) ermächtigt. Dem Subventionsnehmer MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) werden für die Jahre 2017 bis 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert 2017           84 000 EUR

präliminiert 2018           84 000 EUR

präliminiert 2019           84 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2017 entfallende Betrag in der Höhe von 84 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2017 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(04210-2016/0001-GKU; MA 7, P 42) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit Haus der Musik Betriebsgesellschaft m.b.H. ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Haus der Musik Betriebsgesellschaft m.b.H. werden für die Jahre 2017 bis 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert 2017           1 350 000 EUR

präliminiert 2018           1 350 000 EUR

präliminiert 2019           1 350 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2017 entfallende Betrag in der Höhe von 1 350 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/755 im Voranschlag 2017 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(04141-2016/0001-GKU; MA 7, P 43) Zur Förderung diverser Theatergruppen und -institutionen im Bereich der Bau- und Investitionskosten wird im Jahr 2017 ein erster Rahmenbetrag in der Höhe von 400 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf den Haushaltsstellen 1/3813/777 und 775 im Voranschlag 2017 Vorsorge zu treffen.

 

(04147-2016/0001-GKU; MA 7, P 44) Die Subvention an den Verein Hunger auf Kunst und Kultur, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen im Jahr 2017 für die Aktion Hunger auf Kunst und Kultur in der Höhe von 80 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2017 Vorsorge zu treffen.

 

(04197-2016/0001-GKU; MA 7, P 47) Die Subvention an den Verein IG Freie Theaterarbeit im Jahr 2017 für die Betriebstätigkeit 2017 in der Höhe von 51 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(04114-2016/0001-GKU; MA 7, P 49) Die Subvention an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2017 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 1 475 000 EUR und für den Wiener Filmpreis in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf den Haushaltsstellen 1/3710/757, 1/3813/757 und 1/3710/768 im Voranschlag 2017 Vorsorge zu treffen.

 

(04142-2016/0001-GKU; MA 7, P 50) Zur Förderung von Filmfestivals, kinokulturellen Projekten und Sommerkinos wird im Jahr 2017 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 729 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung von 555 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3710/757 im Voranschlag 2017 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung von 174 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2017 Vorsorge zu treffen.

 

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