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Gemeinderat, 19. Sitzung vom 26.01.2017, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 12

 

(04162-2016/0001-GKU; MA 7, P 51) Die Subvention an den Verein Österreichisches Filmmuseum im Jahr 2017 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 700 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3710/757 im Voranschlag 2017 Vorsorge zu treffen.

 

(04189-2016/0001-GKU; MA 7, P 52) Die Subvention an die Entuziasm GmbH im Jahr 2017 für den Betrieb des Gartenbaukinos in der Höhe von 390 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/755 gegeben.

 

(04192-2016/0001-GKU; MA 7, P 53) 1) Die Förderrichtlinien zur Filmförderung werden genehmigt.

 

2) Zur Förderung der strukturellen Unterstützung von Filminstitutionen sowie Filmförderung wird im Jahr 2017 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 363 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3710/757 und 768 gegeben.

 

(04193-2016/0001-GKU; MA 7, P 54) Die Subvention an den Verein Filmarchiv Austria im Jahr 2017 für die Jahrestätigkeit und den Betrieb des Metrokinos in der Höhe von 150 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(04195-2016/0001-GKU; MA 7, P 55) Die Subvention an den Filmfonds Wien im Jahr 2017 für die Jahrestätigkeit in Form einer 1. Rate in der Höhe von 8 000 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/777 gegeben.

 

(04199-2016/0001-GKU; MA 7, P 56) Die Subvention an die Vienna Film Commission GmbH im Jahr 2017 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 180 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3710/755 im Voranschlag 2017 Vorsorge zu treffen.

 

(04202-2016/0001-GKU; MA 7, P 57) 1) Die Förderrichtlinien zur Kinoförderung werden genehmigt.

 

2) Zur strukturellen Unterstützung von Kinobetrieben wird im Jahr 2017 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 156 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(04138-2016/0001-GKU; MA 14, P 58) Der Ankauf von Dienstleistungen für die Umsetzung eines Fördermittelmanagements im Magistrat der Stadt Wien mit Gesamtkosten in der Höhe von 1 620 000 EUR brutto (= 1 350 000 EUR netto) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2017 entfallende Betrag in der Höhe von 840 000 EUR brutto (= 700 000 EUR netto) ist auf Haushaltsstelle 1/0162/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 14 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(03883-2016/0001-GKU; MA 51, P 59) Den Wiener Fachverbänden werden aus den Sportförderungsmitteln 2017 für die Fachverbands- und Leistungssportförderung 184 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(03884-2016/0001-GKU; MA 51, P 60) Die Subvention für die Nachwuchssportförderung ohne Fußball in der Höhe von 783 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(03885-2016/0001-GKU; MA 51, P 61) Dem Wiener Fußballverband wird zur Sicherstellung der Ausfinanzierung des Nachwuchsprojektes-Fußball eine Subvention in der Höhe von 234 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(04161-2016/0001-GKU; MA 7, P 62) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Aktionsradius Wien - Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Aktionsradius Wien - Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung werden für die Jahre 2017 bis 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert 2017           190 000 EUR

präliminiert 2018           190 000 EUR

präliminiert 2019           190 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2017 entfallende Betrag in der Höhe von 190 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2017 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(04182-2016/0001-GKU; MA 7, P 63) Die Subvention an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2017 für das laufende Jahresprogramm in der Höhe von 310 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

(04184-2016/0001-GKU; MA 7, P 64) Der MA 7 wird für die Durchführung der Aktion Das engagierte Auge für das Jahr 2017 ein Gesamtbetrag von 19 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

(04186-2016/0001-GKU; MA 7, P 66) Die Subvention an den Kunstverein Wien im Jahr 2017 für die Jahresaktivität in Form einer 1. Rate in der Höhe von 1 511 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung in der Höhe von 1 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757, der Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757, der Betrag in der Höhe von 311 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

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