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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 05.05.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 102

 

rinnen und Nutzer herantritt und wie man schlussendlich auf die Büronutzungen schaut. Sagen wir es anders. Dass eine Büronutzung zustande kommt, ist relativ leicht. Die Kernaufgabe besteht darin, eine Nutzung durch eine Institution zustande zu bringen, die im öffentlichen Interesse, im Interesse der Stadt liegt.

 

Auch das nimmt logischerweise einiges an Zeit in Anspruch. Aber diese Zeit haben wir. Sie können davon ausgehen, dass ich mich ab dem Zeitpunkt, wo diese Widmung beschlossen ist, dieser Aufgabe widmen werde, weil das schlussendlich auch die abschließende Aufgabe ist, die meinerseits im Zusammenhang mit diesem Projekt zu erledigen sein wird.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. Herr GR Mag. Juraczka.

 

9.08.19

GR Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, einen wunderschönen guten Morgen!

 

Herzlichen Dank für Ihre bisherigen Antworten.

 

Sie haben in der Tat davon gesprochen, dass es ein neuer Aspekt ist, dass ein Teil, ich glaube, es ist die Rede von der Hälfte des Turmes, nach der etwaigen Fertigstellung in Büronutzung verwendet werden soll.

 

Jetzt möchte ich ein bisschen den Terminus des öffentlichen Interesses hinterfragen. Sie haben als beispielsweise erstrebenswert eine universitäre Nutzung dargestellt. Da gibt es sicherlich noch viele andere Möglichkeiten.

 

Können Sie sich vorstellen, oder anders gefragt, können Sie ausschließen, dass die Stadt Wien in weiterer Folge Mieter in diesem Büroturm werden wird?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Vizebürgermeisterin, bitte.

 

VBgm.in Mag. Maria Vassilakou: Herr Gemeinderat!

 

Wie Sie sich vorstellen können, kann ich so etwas jetzt nicht a priori ausschließen. Ich sehe auch nicht ein, warum ich es tun sollte. Aber zur Vermeidung aller Missverständnisse, das ist nicht Sinn und Zweck der Übung.

 

Im Übrigen gehe ich, vorsichtig geschätzt, auch nicht davon aus, dass Büroräumlichkeiten in dieser Lage jenen Kosten entsprechen, die gewöhnlich Institutionen der Stadt Wien für Mietausgaben vorsehen.

 

Sie sehen deshalb eine Vorsicht bei meinen Formulierungen, damit wir auch kein großes Geheimnis darum machen, weil sehr wohl jetzt zum Beispiel sehr stark im Gespräch ist, dass tatsächlich eine Bildungseinrichtung, eine universitäre Einrichtung einzieht und einen Teil der Räumlichkeiten am Heumarkt für eine kulturelle Nutzung nutzt, die zwar nicht unmittelbar zur Stadt Wien gehört, aber es kann schon etwas sein, was aus dem Umfeld der Stadt Wien kommt.

 

Es kommt darauf an, was Sie meinen, wenn Sie von der Stadt Wien sprechen. Jedenfalls würde ich nicht davon ausgehen, Stand heute, dass etwa eine Magistratsabteilung, wenn Sie das meinen, einzieht.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön. Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

9.10.51†VBgm.in Mag. Maria Vassilakou - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP - 01525-2017/0001 - KFP/GM) wurde von Herrn GR Dominik Nepp gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung gerichtet. Die Anfrage betrifft den städtebaulichen Vertrag im Projekt Heumarkt. (Sie haben angekündigt, den kompletten städtebaulichen Vertrag im Zusammenhang mit dem Projekt Heumarkt offenzulegen, damit sich jeder in Wien ein Bild davon machen kann, welche Auflagen von der Stadt Wien formuliert wurden und wie diese vom Investor zu erfüllen sind. Bis heute ist nichts geschehen, obwohl die Debatte auf allen Ebenen läuft und immerhin eine für Wien extrem wichtige Entscheidung, nämlich der Verlust des Weltkulturerbes, auf dem Spiel steht. Was genau steht in dem Vertrag?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

VBgm.in Mag. Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Der Vertrag gemäß § 1a der Wiener Bauordnung wird am kommenden Mittwoch, 10. Mai, dem Gemeinderatsausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Dementsprechend liegt der Vertrag seit vergangenem Mittwoch für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur Einsicht auf. Darüber hinaus wurde der Vertrag diese Woche auch öffentlich vorgestellt. Geregelt sind im Vertrag folgende Punkte:

 

Zentraler Platz: Nutzung des zentralen Platzes außerhalb der Eislaufsaison durch die Öffentlichkeit. Davon mindestens 4.000 m² konsumfrei.

 

Betreffend Straßenprojekt Lothringerstraße/Johannesgasse am Heumarkt: Verlegung der Lothringerstraße zur Schaffung eines großzügigen Vorfeldes vor dem Konzerthaus, Eislaufplatz und Hotel.

 

Betreffend öffentlicher Durchgang entlang des Wiener Konzerthauses: Schaffung eines öffentlichen Durchganges entlang des Konzerthauses. Öffnung eines zusätzlichen Durchganges auf Höhe Lagergasse.

 

Herstellung und öffentliche Zugänglichkeit einer Stadtterrasse am Dach der sogenannten Platte.

 

Konferenzzentrum im Bereich des 1. Obergeschoßes.

 

Errichtung einer Turnhalle für eine öffentliche Schule. Hier präzise die Errichtung einer unterirdischen Einfachturnhalle samt Garderoben und Sanitärräumen. Diese Turnhalle soll zur allgemeinen Nutzung für Schulen sowie öffentlichen und privaten Breitensport im Ausmaß von zumindest 40 Stunden pro Woche während der Schulzeiten Verwendung finden.

 

Die Vereinbarungen zur langfristigen Absicherung des Eislaufvereines sowie zur Erneuerung der Freifläche für Eislaufsport sowie der zum Betrieb erforderlichen Infrastruktur sind in einem gesonderten Vertrag zwischen dem Projektwerber und dem Wiener Eislaufverein geregelt.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von NEOS. Herr GR Dipl.-Ing. Dr. Gara, bitte.

 

9.13.22

GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin!

 

Danke schön für Ihre Antwort.

 

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