Gemeinderat, 23. Sitzung vom 05.05.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 102
Gemeindeebene, das gibt es in anderen Städten auf Bezirksebene, in Wien leider nicht, und deswegen bringe ich heute den Antrag ein, so etwas auch für Wien vorzusehen:
„Der Wiener Gemeinderat spricht sich für eine Novelle der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen aus, die eine Einführung der BürgerInnenfragestunde vorsieht.“ (Beifall bei den NEOS.)
Ich habe zu erwähnen vergessen, dass ich bei allen Anträgen, die ich heute einbringe, in formeller Hinsicht eine Zuweisung an den jeweiligen Ausschuss beantrage, weil es mir sehr wichtig ist, dass wir hier weiterdiskutieren, weil ich auch weiß, dass Sie es sonst klarerweise ablehnen werden. Ich hoffe aber so, dass wir hier in dieser konstruktiven Art und Weise auch weitermachen können und das eine oder andere weiterbehandeln können.
Ich habe auch erwähnt, dass wir hier leider nur ein Mal im Jahr über die Petitionen diskutieren, und das sehe ich insofern problematisch, weil wir durch diesen Modus einen extremen Zeitverzug haben. Zahlreiche Bürgeranliegen, die jetzt im Petitionsausschuss behandelt werden, kommen teilweise eineinhalb Jahre später hier in dieses Plenum und werden hier diskutiert. Das ist ein sehr großer zeitlicher Abstand, und wir haben dann mehrere Dutzend Petitionen, die oft en bloc diskutiert werden. Es bleibt hier also wenig Zeit. Man sieht auch, dass das Interesse dann enden wollend ist, wenn wir hier zwölf Anliegen, die aus der Bevölkerung kommen, auf einmal diskutieren. Es ist natürlich ein mühsamer Prozess, hier alles durchzukauen. Es hat jeder seine Anliegen, seine Vorschläge, seine eigenen Meinungen dazu. Daher hier auch mein Antrag, hier ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, dass eine Änderung der Berichtspflicht vorliegt, sodass zum Beispiel der Gemeinderat in Sammelberichten in jeder Sitzung über die Petitionen berichterstattet, die abgeschlossen werden. Das heißt, die Petition wird abgeschlossen und danach kommt sie auch in einen Sammelbericht an den Gemeinderat. Auch für diesen Antrag wird in formeller Hinsicht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss beantragt.
Eigentlich geht es heute ja um den Petitionsbericht, den wir hier beschließen, also das zu behandelnde Poststück. Wir haben auch dieses Mal wieder im Ausschuss zugestimmt und werden das auch jetzt tun, haben aber auch letztes Jahr sehr bemängelt, dass dieser Petitionsbericht abgespeckt wurde, der ist nur noch sehr dünn. Papiersparen ist eine Sache, das finde ich auch gut, keine Frage. Im Jahr 2014 enthielt der Petitionsbericht noch eine sehr vollständige Information über die einzelnen Petitionen, auch über die im Ausschuss gestellten Anträge, über das genaue Ausschussprotokoll und das Abstimmungsergebnis. Das ist jetzt nicht mehr vorhanden.
Er hat einfach an Aussagekraft verloren, ist kein „Stand-alone“-Bericht mehr, man muss sich alle anderen Sachen, die man dazu braucht, aus dem Internet herausklauben. Eigentlich sollte er ja einer umfangreichen Information einer interessierten Öffentlichkeit dienen. Das ist leider nicht mehr der Fall, und gerade einem Ausschuss für Petitionen und BürgerInnenanliegen sollte eine attraktive Darstellung des Instrumentes der Petition eigentlich ein großes Anliegen sein. Das mit einem hohen Papierverbrauch zu argumentieren - man muss ihn nicht drucken, das ist im Gesetz über Petitionen gar nicht vorgesehen. Man könnte ihn natürlich auch nur digital zur Verfügung stellen oder in sehr geringer Auflage oder nur nach Verlangen in den Druck gehen. Ich glaube, es ist kein Gesichtspunkt, das damit zu begründen, und das wäre mein nächster Antrag. - Ich sehe gerade, dass ich sie durcheinandergebracht habe, wie ich es jetzt einbringe, aber ich gebe jetzt einmal alle hier ab.
Wenn ich davon gesprochen habe, dass der Erfolg von Petitionen oft von der politischen Agenda der Regierungskoalition abhängig ist, dann genauso, ob ein Petitionswerber in den Ausschuss eingeladen wird oder nicht. Das Petitionsgesetz hat hier eine Kann-Bestimmung, er kann also eingeladen werden. Es hat sich in den letzten Jahren viel geändert, und ich glaube, seitdem ich im Petitionsausschuss sitze, wurde, ich glaube ich täusche mich nicht, jeder Petent … (GR Ernst Woller: Zwei nicht!) - Einer nicht, dann ist es fast so, zwei nicht. Hier hat sich also wirklich viel verändert, es wurden fast alle eingeladen.
Trotzdem, ob jemand eingeladen wird, obliegt rein der Willkür der Politik beziehungsweise der Koalitionspartner, ob diese Einladung ausgesprochen wird. Ich finde aber, man könnte hier schon an die tatsächliche Praxis eigentlich anpassen, und ich bringe hier einen nächsten Antrag ein, die verpflichtende Einladung von Petitionswerbern in den Ausschuss, weil ich wirklich davon überzeugt bin, dass jeder, der sich diese Mühe antut, der sich so für ein persönliches Anliegen engagiert, und Sie kennen genauso wie ich die Menschen, die dann kommen und mit Herzblut ihre Geschichte erzählen, dass das nicht abhängig sein sollte von der Willkür der Politik, sondern einfach ein Recht sein sollte, hier sein Anliegen vorzutragen. (Beifall bei den NEOS.)
Jetzt möchte ich noch auf eine inhaltliche Sache eingehen. Wir behandeln hier heute in diesem Petitionsbericht ja mehrere Petitionen. Ich glaube, die anderen Parteien werden hier sehr detailliert auf die einzelnen Anliegen eingehen. Mir war es wichtig, über das Instrument der Petitionen zu berichten und wie wir hier zu einer Stärkung dieses Instruments kommen.
Eine Sache ist mir aber natürlich wichtig, weil es auch unsere eigene Petition betrifft. Nicht, dass mir die anderen unwichtig wären, aber sie wurden im Zuge der anstehenden Flächenwidmung sehr ausführlich behandelt, diese Sache aber nicht: Es geht um unsere „Petition - 1:3“, das bedeutet, den Betreuungsschlüssel eins zu drei in Wiener Kindergärten. Die Politik hat in den letzten Jahren viel für den Ausbau der Kindergartenplätze getan. Man ist in Wien bei 100 Prozent Vollversorgung, was aber massiv auf der Strecke geblieben ist, ist die Qualität. Beim Verhältnis Betreuungspersonal und Kindern ist Wien absolutes Schlusslicht, bei den 3- bis 6-Jährigen beträgt die Quote 1 zu 17, eine Betreuungsperson auf 17
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