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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 05.05.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 102

 

geht, ist, zu schauen, ob man im fachlichen Diskurs, in der Erarbeitung zum Beispiel, diese Anliegen umsetzen kann, und je früher die Anliegen eingebracht werden, desto höher ist tatsächlich die Chance, dass etwas umgesetzt werden kann.

 

Manche Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher haben in ihrer Arbeit und in der Art und Weise, wie sie diese Anliegen aufnehmen, schon bewiesen, dass es gut funktioniert. Ich nehme jetzt zum Beispiel die Initiative Grünquadrat - also Bezirksvorsteherin für den 5. Bezirk -, da war aus der Stellungnahme von der Bezirksvorsteherin ziemlich klar, dass sie die Befürchtungen, denen in dieser Petition Ausdruck gegeben worden sind, teilt und dass Sie kein politisches Interesse daran hat, diese hohe Bebauung zuzulassen. Sie hat sich aber auch die Mühe genommen, im Vorfeld mit den PetitionseinbringerInnen und den Unterschriftsleistenden zu reden und hat das daher auch klarstellen können. Das war zum Beispiel einer der Petitionswerber, die wir nicht eingeladen haben, weil politisch die Geschichte schon klar war, und der Petitionswerber damit zufrieden war.

 

Die zweite Petitionseinbringerin, die wir nicht eingeladen haben, war die Frau Kollegin Beate Meinl-Reisinger, die zwei Petitionen eingebracht hat. Nur so viel zum in einem anderen Tagesordnungspunkt vorgebrachten Vorwurf der Show-Politik - das wäre für mich ein typisches Beispiel von Show-Politik: Man will ein Thema kampagnisieren und macht als politische Vertreterin daraus eine Petition und sammelt Unterschriften. Ich finde, das ist - und ich sage es so hart und so deutlich - ein Missbrauch des Instruments der Petition, das wir für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet haben. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Genau aus diesem Grunde werde ich auch dem Antrag auf eine verpflichtende Einladung von PetitionseinbringerInnen nicht zustimmen, weil ich dem Petitionsausschuss immer noch die Möglichkeit einräumen möchte, bei solchen eklatanten Fällen den Missbrauch des Instruments auch deutlich zu machen und die Petitionswerberinnen und -werber nicht einzuladen. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Warum ist das ein Missbrauch?) - Ja, es ist ein Missbrauch, weil - und dazu stehe ich - immer noch den PetitionseinbringerInnen politischer Parteien, vor allem dann, wenn sie Mandatarinnen und Mandatare sind, alle politischen Möglichkeiten offenstehen, ihre Anliegen in einen Diskurs zu bringen. Selbst wenn Kollegin Emmerling jetzt den Tagesordnungspunkt Petitionsbericht dazu genommen hat, um ein Plädoyer für den besseren Betreuungsschlüssel in Kindergärten einzubringen, hätte sie das ohne Weiteres etwas später bei Post 5 in der Geschäftsgruppe Bildung ebenso machen können. (GR Mag. Wolfgang Jung: Es bringt manchmal mehr, wenn man ein bisschen bürgernah ist!) Dort wäre es thematisch angebracht gewesen, und sie könnte denselben Antrag auch ohne Weiteres unter diesem Tagesordnungspunkt einbringen, und anders als Menschen, die kein politisches Mandat haben und keiner Fraktion hier im Gemeinderat angehören, braucht sie dazu das Mittel der Petition nicht. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Eine kurze Abfolge noch zur von der Frau Kollegin Schwarz angerissenen Frage, ob sozusagen die Abnahme der eingebrachten Petitionen nicht deutlich mache, dass sozusagen das Instrument nicht mehr gewollt wird. Dazu möchte ich auffordern, dass man den Bericht aus dem Jahr 2013 richtig liest. Da steht tatsächlich, es wurden 49 Petitionen eingebracht, das war die Summe aller Petitionen, nämlich solcher, die behandelt worden sind, und solcher, die nicht behandelt worden sind, weil sie zu wenig Unterschriften bekommen haben.

 

Wenn wir nämlich vergleichen, wie viele Petitionen in den anderen Jahren eingebracht worden sind, dann sind es nur teilweise weniger. Im Jahr 2014 waren es nämlich in Summe 50, die eingebracht worden sind, es wurden dann nur 12 behandelt, weil 11 Petitionen nicht die nötigen Unterschriften erreicht haben. Im Jahr 2015 waren es dann 35, im Jahr 2016 wieder 37. Das heißt, wir können sagen, zwischen 35 und 50 Petitionen werden pro Jahr eingereicht, und zwischen 12 und 20 Petitionen erreichen genügend Unterschriften.

 

Das ist interessanterweise der einzige Punkt - ich habe es beim letzten Mal schon erwähnt -, wo ich vielleicht am Instrument schrauben würde, bei der Frage, wie viele Unterschriften es braucht, um behandelt zu werden, denn das ist eine Erkenntnis aus den vielen Jahren: Die Petitionen, die hochpolitisierte oder in der Öffentlichkeit stark in Angriff genommene Projekte betreffen, erreichen innerhalb von kürzester Zeit die nötigen Unterschriften, oder diejenigen, die gerne auch, was ja durchaus zulässig ist, von anderen Parteien mitunterstützt werden, erreichen ohne Weiteres die 500 Unterschriften, aber solche Initiativen, die tatsächlich von Privatpersonen eingeleitet werden, Anliegen, die nicht bedeuten, ich protestiere jetzt gegen etwas, was die Stadtregierung macht, sondern ich will gerne etwas umsetzen, diese Initiativen erreichen oft nur 190, 250, manchmal sogar 300 und ein paar zerquetschte Unterschriften, und dann nicht genug, um behandelt zu werden. Und das tut mir leid. Wenn Sie sich einmal die Mühe machen, die Anliegen derjenigen Petitionen anzusehen, die nicht behandelt worden sind, da sind viel, viel mehr Anliegen dabei, die etwas auf den Weg bringen wollen, die gerne etwas umgesetzt haben wollen, und da denke ich mir, sollten wir vielleicht eher darüber nachdenken, ob wir nicht die Schwelle von 500 Unterschriften senken, damit auch diese in Behandlung kommen, sodass es nicht nur darauf ankommt, dass man eine Partei oder Medien im Rücken hat, um zu einer Behandlung vor dem Gemeinderat oder in dem Fall dem Gemeinderatsausschuss zu kommen.

 

Als Letztes wollte ich noch auf irgendetwas eingehen, aber ich glaube, das habe ich vergessen. - Ah ja, das waren die Siemensäcker, doch, doch, die Farce Siemensäcker. Sie sollten jetzt schon im parlamentarischen Ablauf wissen, dass ein Gemeinderatsausschuss zur Vorberatung dient, gerade bei Flächenwidmungen, und dann ein Akt vom Ausschuss zur letztendlichen Beschlussfassung in den Gemeinderat kommt. Das heißt, es stimmt, es ist bei den Siemensäckern zum zweiten Mal passiert, es war schon einmal 2014 so ein Fall, dass

 

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