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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 05.05.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 80 von 102

 

1982 in das damals neu errichtete Universitätsgebäude in Wien 9., Althanstraße umgezogen ist. Jetzt sind sie übrigens schon wieder in den 2. Bezirk umgezogen und dort ist jetzt das Arbeits- und Sozialgericht, falls sich jemand dafür interessiert, weil es doch wichtig ist. Nach dem Umzug der Wirtschaftsuniversität wurde und wird das Gebäude bis zum heutigen Tag durch die Universität Wien als Universitätsgebäude genützt. Das ist das Entscheidende. Und zwar nahezu ausschließlich. 1997 hat man sich, weil damals die Kapazitäten der Wirtschaftsuniversität in der Althanstraße nicht vollkommen ausgereicht haben, zur Abhaltung einzelner Vorlesungen noch einmal in der alten Stelle eingemietet. In diesem Zusammenhang wurden 1997 im Sommersemester 11 Lehrveranstaltungen und im Wintersemester 13 Lehrveranstaltungen für die WU abgehalten, während insgesamt 1.500 Lehrveranstaltungen dort waren. Also, zu sagen, sie sind wieder komplett zurückgekehrt, ist vollkommen absurd! Es ist Tatsache, dass die Wirtschaftsuniversität 1982 ausgezogen ist und damit die 40-jährige Verjährungsfrist selbstverständlich ab diesem Datum zu berechnen ist und nicht, weil ganz wenige Lehrveranstaltungen 1997 dort wieder stattgefunden haben, die Verjährung unterbrochen wäre. Es wird niemand bestätigen, dass sie deshalb unterbrochen wäre. Deshalb läuft die Verjährung nach Adam Riese 2022 aus. Das ist grundsätzlich der Sachverhalt.

 

Auf Basis dieses Sachverhalts ist dann eben von der MA 69 die Ausübung des zu zahlenden Betrages für den Verzicht auf die Dienstbarkeit und des intabulierten Wiederkaufsrechtes berechnet worden. Da ist 1 Million EUR vollkommen korrekt ausgerechnet worden. Das wurde von den Sachverständigen der MA 69 anhand einer fiktiven Wertdifferenz auf Grund der Möglichkeit der unterschiedlichen Nutzung Büro versus Wohnnutzung der im Dachgeschoß befindlichen Räumlichkeiten errechnet. Also eine ganz normale Rechnung.

 

Überhaupt ist zu sagen, dass ein Wiederkauf wenig Sinn gehabt hätte. Das kann man jetzt schon sicher sagen. Da müsste die Stadt den gegenwärtigen Kaufpreis zahlen. Da müssten wir 17 Millionen EUR zahlen, um das Wiederkaufsrecht auszuüben. Das würde eine ganz hohe finanzielle Belastung bedeuten. Dazu müsste man aber auch noch wissen, dass man inzwischen beim Universitätsgebäude einen Zubau dazugebaut hat, also es erweitert hat. Da müsste die Stadt Wien bei Erwerb der damaligen ursprünglichen Liegenschaft erst wieder die technischen Rahmenbedingungen zur Trennung herstellen. Das wäre wirklich hanebüchen, wenn man diesen Weg gehen würde. Zusätzlich gibt es sogar Zweifel, ob die Gegenseite dies nicht im Zivilrechtsweg bekämpfen könnte.

 

Also, man hat genau so gehandelt, wie es richtig ist. Man hat 1 Million EUR auf Basis von objektiven Kriterien errechnet, die wir bekommen. Ich ersuche darum, diesem Aktenstück zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr GR Mag. Kasal gemeldet. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Er will immer das letzte Wort haben! - Berichterstatter GR Gerhard Kubik: Nein, das habe ich!)

 

17.39.12

GR Mag. Günter Kasal (FPÖ)|: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich erlaube mir, den Vorsitzenden im Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung tatsächlich zu berichtigen. Sehr geehrter Herr Doktor, es geht nicht nur um 1997! Ich habe Ihnen hier auch gerne mitgebracht, ich habe es auch ein paar Mal kopiert, ich kann es auch bei Ihnen im Klub verteilen, zum Beispiel Sommersemester 1993, Sommersemester 1996. Sie haben über Jahrzehnte durchgängig in jedem Semester Veranstaltungen in diesem Gebäude gehabt.

 

Das jetzt hier vom Rednerpult so hinzustellen, als ob zufällig gerade im Jahre 1997 ein paar Vorlesungen dort stattgefunden hätten, entspricht bei Weitem nicht der Realität. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Es war viel minimaler im Vergleich zur Universität Wien, damit ich mich nicht noch einmal melden muss!) Die Realität ist, die WU hat über Jahrzehnte unter massivem Platzmangel gelitten, warum es auch zu den Neubauten gekommen ist. Im Zuge des jahrzehntelangen Platzmangels ist das gegenständliche Gebäude dauerhaft zum Unterricht im Sinne des Kaufvertrages genutzt worden. Das jetzt hier anders darzustellen, ist einfach unseriös! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Es wurde ein Antrag auf Absetzung eingebracht. Dieser wird nach dem Schlusswort des Berichterstatters zur Abstimmung gebracht werden.

 

Die Debatte ist geschlossen. Das Wort hat der Berichterstatter. Bitte schön.

 

17.41.10

Berichterstatter GR Gerhard Kubik|: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Vielleicht wiederholend, was der Kollege Stürzenbecher auch gesagt hat: Im Vergleich zur Nutzung der Uni Wien war es eine minimale Nutzung (GR Mag. Günter Kasal: Irrelevant!) plus Anmietungen für Notstände am Platz. (GR Armin Blind: Was ist eine minimale Nutzung?) Herr Prof. Doralt hat es auch an die MA 69 im Auftrag geschrieben, nicht in unserem Auftrag, als Gutachten, sondern in deren Auftrag, und hat es festgestellt. Ich denke, man kann versuchen, es immer noch anders zu interpretieren, aber die Darstellung von Dr. Stürzenbecher ist aus unserer Sicht die richtige (GR Mag. Wolfgang Jung: Aus Ihrer Sicht?), gemeinsam mit Herrn Dr. Doralt. (GR Armin Blind: Was ist unsere Sicht?) Aber wahrscheinlich sind auch Sie gescheiter als Herr Dr. Doralt! Wir meinen, es ist richtig. - Zum einen. (GR Armin Blind: Berichterstatter!)

 

Zum Zweiten würde ich die Kollegen ersuchen, wenn es Absetzungsanträge gibt, diese wie üblicherweise auch allen Fraktionen zumindest informell zu übergeben. Ich würde bitten, dies zukünftig auch im Vorfeld zu machen. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik:17.42.15 Wir stimmen nunmehr über den Antrag auf Absetzung des Geschäftsstückes Postnummer 28 von der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates ab. Wer diesem Antrag auf Absetzung des Geschäftsstückes seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das

 

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